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DN. 194(1 Nr. 8 195 c) Vervielfältigungen und Umdrucke einzeilig in möglichst kleiner Schrift herzustellen sind und die Randbreite nur 2 cm betragen darf, <U im innerdienstlichen Betrieb oder beim Verkehr der Dienststellen untereinander auf 2seitiges Beschreiben der Bogen - insbesondere bei Ent würfen -- Bedacht zu nehmen ist. 1Ü8 Ich ersuche nachdrücklich st dafür Sorge zu tragen, daß der Ver brauch von Papier eingeschränkt wird. An die Reichs- und Nachgeordneten Dienststellen. DN. 194(1 S. 104. figrarwirtschastliche Aufklärung und Marktberichterstattung. Einsatz der Landschule gegen die Landflucht. — IVO lll »96/»» vom 13. 2.194» —. Der Kriegseinsatz des Landvolkes zur Sicherung der Volksernährung und seine Friedensaufgaben sBlutsgusll des Volkes, Erzeugungsschlacht, Neubil dung von Bauerntum im Osten) verpflichten den ländlichen Nachwuchs, der Ostern zur Schulentlassung kommt, dem Lande die Treue zu halten. Es ist not wendig, hierfür den Einfluß von Schule und Lehrer noch vor der Schulentlassung einzusetzen. Die Mittel der Dorfschule im Kamps gegen die Landflucht sind: 1. Erziehung der Schuljugend zum Bauerntum, 2. Berufsberatung und Lenkung zu den Land berufen. Darüber hinaus müssen Schule und Dorfgemeinschaft zusammenarbeiten, um die Einflußnahme auf die Berufswahl der Schuljugend zu verstärken. Hierzu gebe ich folgendes bekannt: Der Reichsminister für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung hat mit gleichzeitigem Erlaß die Schulaufsichtsbehörden angewiesen, auf die Land lehrer einzuwirken, daß sie die Landjugend für den Verbleib in den Landberufen gewinnen und sich für eine gemeinsam mit den OVF. durchzuführende Be rufswerbung zur Verfügung stellen. Hierzu wird der Lehrerschaft über die Schulbehörden die Broschüre von Heinrich Sohnrey „Landflucht ist Volkstod — Ein Wort an die Lehrer zur Schulentlastung der Landjugend" ausgeliefert, der eine ausführliche Darstellung der Verufsaufgaben und der Ausbil dungswege für alle Landberufe als Unterlage für die Berufsberatung angefügt ist. Für die K B s ch. ergibt sich die Notwendigkeit, alle OVF. unverzüglich anzuweisen, daß sie sofort die Zusammenarbeit mit den Schullei tern aufnehmen. Diese Zusammenarbeit hat in ein zelnen Kreisen bereits überraschend günstige Erfolge aufzuweisen. Soweit nicht weitergehende Maß nahmen bereits getroffen wurden, ist daher in den Dörfern nach Lage der Verhältnisse wie folgt zu ver fahren: I. Die Schuljugend, vor allem die beiden obersten Jahrgänge, beteiligt sich vollzählig an einem D o r s a b e n d. Dieser dient dazu, die Jugend vor den Augen der gesamten Dorfgemeinschaft an ihre Verantwortung vor Heimat und Volk zu mahnen. Hierbei müßten die besten dorfeigenen Redner berichten: 1. über die Geschichte des Heimatdorfes und die Zusammenhänge zwischen der Einwohnerzahl, der Abwanderung und der wirtschaftlichen Ge samtlage. Weitere Abwanderung erschwert die Leistung des Landvolkes für das Volksganze und wird vor allem im Kriege zur Fahnen flucht; 2. über die völkischen Aufgaben des Bauernstandes in Gegenwart und Zukunft. Hierbei ist zum Ausdruck zu bringen, daß das Land heute gerade auch die Strebsamsten und Tüchtigsten braucht. Ihnen sind künftig Auf stiegsmöglichkeiten geboten, die sie in der Treue zum Land bestärken müssen (geordneter Berufsweg, Neubildung von Bauerntum im Osten). Außer einer würdigen Umrahmung des Dorf abends ist Wert darauf zu legen, daß die zur Ver fügung stehenden Lehrstellen bekannt gegeben werden. II. Es wird ferner die Dorfverbundenheit der Schule fördern, wenn an der Feier der Schulentlas- s u n g das ganze Dorf teilnimmt, um die schulent lassene Jugend hiermit in die Dorfgemeinschaft aufzunehmen. Die OBF. sind anzuregen, in die sem Sinne an die Schulleiter heranzutreten und sie bei der Durchführung dieser Veranstaltung, die als ein alljährlich für das Dorf wichtiger Tag an gesehen werden sollte, nach Kräften zu unter stützen. Die Parole lautet: „Keiner verläßt freiwillig das Land!" An die Landes- und Kreisbauernschaften. i DN. 1940 S. 105. Grundlagen der Erzeugung und des Marktes. Beteiligung der OVF. an den Viehzählungen. — Vv 188 vom 12. 2.1940 —. Zur Sicherstellung der Gewinnung zuverlässiger Ergebnisse bei den Viehzählungen ist im Einver nehmen mit dem Statistischen Reichsamt folgende Regelung getroffen worden: „Der OBF. ist als Beauftragter des RNSt. verpflichtet, bei der Prüfung der Gemeindeergeb-