Werkwohnungsbau in Molkereibetrieben. — l 8 382/2 vom 8. 2. 1940 —. Zur Sicherstellung eines ausreichenden Nach wuchses an Fachkräften für die Molkereibetriebe, der nicht zuletzt von der Bereitstellung genügender Woh nungen für verheiratete Molkereifachleute abhängig ist, hatte ich bei dem Reichsarbeitsminister eine Erweiterung der Verordnung vom 10. 3. 1937 auf die Förderung des Werkwohnungsbaues für ver heiratete Molkereifachleute beantragt. Nach dem Bescheid des Reichsarbeitsministers bietet die Verordnung vom 10. 3. 1937 nicht die Möglichkeit, landwirtschaftliche Angestellte all gemein als förderungsberechtigt zuzulassen. Es könne zur Zeit auch nicht damit gerechnet werden, Laß der Reichsfinanzminister einer Änderung der Zweckbestimmung der im Haushalt für den Land arbeiterwohnungsbau bereitgestellten Mittel zu stimmen würde. Der Reichsarbeitsminister ist jedoch, worauf ich bereits in meiner Anordnung vom 8. 5. 1939 — I 8 10 004/39 — (DN. S. 321) hingewiesen habe, bereit, die Förderung des Baues von Werkwohnungen und Eigenheimen für landwirtschaftliche Angestellte in begründeten Ausnahmefällen zuzu lassen. Ich empfehle hiernach, entsprechende Einzel anträge — auch zur Förderung von Wohnungen für Molkereiangestellte — mit eingehender Begründung an die zuständige Durchführungsbehörde zu richten. Die hierzu eingegangenen Anfragen der LBsch. sehe ich als erledigt an. An die Landesbauernschaften. DN. 1940 S. 97. Herufsausbilöung unü Virtschastsberatung. Statistik über Berufsausbildung. — II K 1V9 vom 6. 2. 194» —. Die lt. Rundschreiben vom 4. 12. 1939 — II K 109/39 — zum 31. 1. 1940 einzureichende Statistik über die Berufsausbildung liegt zum Teil noch nicht vor. Tfch kann auch während des Krieges auf voll ständige und termingerechte Berichterstattung nicht verzichten. Eine Fristverlängerung ist aus zwingen den Gründen nicht möglich. An die Landesbauernschaften. DN. 1940 S. 97. Lanöbau. Anordnung des RBF. betr. Vogelschutz. — I! E 97» vom 23. 1. 194» —. Es ist des Führers besonderer Wunsch, daß dem Vogelschutz auf dem Lande durch Anpflanzung bzw. Erhaltung natürlicher Hecken und Sträucher weitest gehende Beachtung geschenkt wird. Insbesondere hat mich der Führer bitten lassen, daß bei Um legungsverfahren, Flurbereinigungen, Neubildung deutschen Bauerntums usw. keine unnötige Ab holzung stattsindet, sondern weitestgehend versucht wird, im Interesse des Vogelschutzes, aber auch im Interesse des Landschaftsbildes, Bäume, Sträucher und Hecken zu erhalten. Dem Wunsche des Führers entsprechend, ersuche ich die zuständigen BF. und Beamten des RNSt., den Fragen des Vogelschutzes und der Landschafts gestaltung nicht nur größte Aufmerksamkeit zu schenken, sondern sie darüber hinaus unmittelbar zu fördern. An die Landesbauernschaften. DN. 1940 S. 97. Tierzucht. Aufbrauch ungeeichter Butyrometer und Hilfsgeräte. — UV 4V0/1 vom 8. 2. 194» —. In meiner Anordnung vom 31. 8. 1939 — IIv 4 1022/39 — (DN. S. 643) habe ich bekanntgegeben, daß die Aufbrauchsfrist für ungeeichte Butyrometer und Hilfsgeräte bis zum 30. 6. 1940 verlängert ist. Ich bitte, mir bald mitzuteilen, ob es voraus sichtlich möglich sein wird, die noch vorhandenen obengenannten ungeeichten Geräte bis zu dem ge setzten Termin aufzubrauchen oder ob infolge der zeitiger Einschränkungen der Kontrolle damit ge rechnet werden muß, daß noch wesentliche Mengen davon übrigbleiben. Gegebenenfalls bitte ich mir die ungefähre Stückzahl der möglicherweise nicht auf zubrauchenden Butyrometer anzugeben. Ich weise vorsorglich nochmals darauf hin, daß nach der letzten Mitteilung des Reichswirtschafts ministers eine weitere Verlängerung der Aufbrauchs frist nicht zu erwarten ist. Daher muß zur Vermei dung von Lieferungsstockungen wegen Arbeitsüber lastung der für die Eichung zuständigen Stellen für rechtzeitige Bestellung geeichter Geräte gesorgt werden. An die Landesbauermchaften. DN. 1940 -S. 97.