87 DN. 1940 Nr. 6 88 Zum LR. Franz Kehren, Leiter des Tierzuchtamtes Düren. Zum LR. Dr. Wilhelm Vuter, Direktor der LdwSch. u. WBSt. Opladen. Zum LR. Dr. Hellmuth Zimmermann, LdwSch. u. WBSt. Moers. Berufen wurde: Als StL. Johannes Baldus an die KBsch. Vitburg. Sachsen. Ernannt wurde: Zum LR. Werner Lötzsch, StL. der KBsch. Rochlitz. Berufen wurde: Als AL. II Q Wilhelm Hansen an das VA. Beauftragt wurde: SB. Hellmut Böhme mit der Wahrnehmung der Geschäfte des StL. der KBsch. Stollberg. Sachsen-Anhalt. Berufen wurde: Forstasfessor Henning von Krosigk als SB. an das VA., II8. Ausgeschieden ist (auf eigenen Antrag): Lehrerin der landw. Haushaltungskunde Karin Kullen, LdwSch. u. WBSt. Haldensleben. Schlesien. Ernannt wurden: Zum LR. Dr. Paul von Prond- zynski, LdwSch. u. WBSt. Hoyerswerda. Zur Lehrerin der landw. Haushaltungskunde Else Nerger, LdwSch. u. WBSt. Lüben. Berufen wurde: Als LdwL. Herbert Näser, LdwSch. u. WBSt. Grünberg. Schleswig-Holstein. Befördert wurde: Verw.-Oberinspektor Willi Mar tens zum Verw.-Amtmann, StL. der KBsch. Lübeck. Südmark. Ernannt wurde: Zum LR. Hans Gelbrich, StL. der KBsch. Leibnitz. Berufen wurden: Als StL. Emil Gunzenhauser an die KBsch. Lienz. Als StL. Wilhelm Eraeffe an die KBsch. Voitsberg. Als StL. Siegfried Wagner an die KBsch. Deutsch landsberg. Als StL. Friedrich Lang an die KBsch. Oberwart. Als StL. Fritz Pichler an die KBsch. Völkermarkt. Thüringen. Berufen wurde: Als StL. Horst Kecke an die KBsch. Altenburg. Westfalen. Ernannt wurden: Zum LR. Dr. Heinrich Noje- Knollmann, LdwSch. u. WBSt. Brilon. Zum Forstmeister Reinhold Rilling, Leiter des Forstamtes Altenhundem. Zum LR. Wilhelm Koch, StL, der KBsch. Unna. Berufen wurden: Frau Josefa Wiese-Höhmann als ehrenamtliche AL. IIII. Als Leiterin der Mädchenabteilung Kläre Auster mann an die LdwSch. u. WBSt. Hattingen. Württemberg. Beauftragt wurde: SV. August Klein mit der Wahrnehmung der Geschäfte des StL. der KBsch. Calw. Organisation un- allgemeine Verwaltung Anordnung des RVF. betr. Eingliederung des Memellandes in die Landesbauernschaft Ostpreußen. — IV^ l 125/11 vom 23.1.1940 —. Auf Crund der Eingliederung des Memellandes in die Provinz Ostpreußen und der Verordnung des Reichsministers des Innern über die Gliederung des Memellandes in Stadt- und Landkreise vom 24. 8. 1939 (RGBl. I S. 1453) ordne ich folgendes an: 1. Das Memelland wird der LBsch. Ostpreußen zugeteilt. 2. In der LBsch. Ostpreußen werden folgende KBsch. neu errichtet: a) KBsch. Memel mit dem Sitz in Memel, um fassend den Land- und Stadtkreis Memel; b) KBsch. Heydekrug mit dem Sitz in Heyde krug, umfassend den Landkreis Heydekrug. 3. Die nicht der KBsch. Heydekrug zugeteilten Gemeinden des ehemaligen litauischen Land kreises Pogegen werden der KBsch. Tilsit- Ragnit zugeschlagen. 4. Diese Anordnung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft. Die Gemeinden Elchwinkel und Skierwit, die nunmehr der KBsch. Heydekrug zugeteilt sind, werden gleichzeitig aus der KBsch. Elch niederung ausgegliedert. An die Reichs- und Nachgeordneten Dienststellen. — DN. 1940 S. 87. Sammlungsverbot in den Diensträumen. — IV^ I 220 vom 26.1.194» —. 8 67 der GONSt. schreibt vor, daß in den Dienst gebäuden des RNSt. Sammlungen und Vertrieb von Waren jeder Art untersagt sind. Die als Anlage 13 der GONSt. abgedruckte Ver ordnung wird durch den Runderlaß des Reichs ministers des Innern vom 9.1.1940 — II88 4747/39 — 6960 — wie folgt ergänzt: In Abweichung von dem RdErl. vom 22. 9. 1938 (RMBliV. S. 1581) bestimme ich, daß für das Kriegswinterhilfswerk bei Reichs- und Eaustraßen- sammlungen, die von dem Reichsbund der Deut schen Beamten (RDB.) oder der Deutschen Arbeits front (DAF.) durchgeführt werden, Sammlungen durch Gefolgschaftsmitglieder innerhalb ihrer Be hörde, also auch in den Diensträumen wahrgenom men werden können. Es wird hierbei besonders darauf hingewiesen, daß Eefolgschaftsmitglieder nur innerhalb ihrer eigenen Behörde sammeln dürfen und daß Samm lungen dieser Art lediglich an den Sonnabenden zu gestatten sind, an denen auch Reichs- oder Gau straßensammlungen des RDB. oder der DAF. statt finden. Auf Seite 51 der GONSt. ist dieser Zusatz noch zu vermerken. An die Reichs- und Nachgeordneten Dienststellen. — DN. 1940 S. 88.