Düngerstreuer, Hackmaschine, Häckselmaschine, Ackerwagen, Sense usf.). 6. Handelsdünger mischen und streuen. 7. Sonstige Hosarbeiten wie Holzsägen, spalten, aussetzen, Pfahl spitzen; Axt schärfen usf. ck) Sonstige Arbeiten, soweit im Lehr betrieb üblich: 1. Arbeiten zur Schädlingsbekämpfung, z. B. Leimringe an Obstbäume anlegen; Obstbäume putzen; Kalkstickstoff, Staubkainit streuen; Obstbäume, Weinstöcke spritzen usf. 2. Sträucher und Obstbäume pflanzen, Beete umgraben; 3. Arbeiten im Wald und in SonÄerkulturen (Wein, Tabak, Obstanlagen, Hopfen usf.). Art und Umfang der Aufgaben haben sich nach den Verhältnissen des Lehrbetriebes zu richten. Melken und Milchbehandlung müssen in jedem Fall geprüft werden. Die Anforderungen in den Sonderzweigen find sinngemäß zu halten, jedoch kann erforder lichenfalls die Prüfung in Viehhaltung wegfallen. Für die Beurteilung der praktischen Auf gaben ist die körperliche Entwicklung maßgeblich. Voll entwickelte Lehrlinge müssen bei schweren Arbeiten, z. B. Mähen, Melken u. ä., die Aus übung voll beherrschen; bei weniger entwickelten Lehrlingen wird nur die vollkommene Beherr schung leichter Arbeiten, z. B. Viehputzen und Füttern, Kartoffeln sortieren, Hacken schleifen u. ä. gefordert werden; bei schweren Arbeiten hat sich die Beurteilung der Lehrlinge insonder heit auf das Geschick und die richtige Einstellung zu der Arbeit zu erstrecken, deren Ausführung infolge der mangelnden körperlichen Kraft dem Lehrling noch nicht voll zugemutet werden kann. Die Landarbeitsprüfung ist künftig in ver stärktem Maß auf die Förderung der Landarbeits technik und der Landmaschinenanwendung aus zurichten. Die darin zu stellenden Aufgaben haben deshalb nicht nur das Ziel der Prüfung ortsüblicher Arbeitsverfahren und des darin er worbenen Könnens und Wissens, sondern auch die Aufgabe der Erziehung zu Arbeitsbestverfahren und zur richtigen Maschinenanwendung. Als Prüfungsbetriebe sind deshalb nur in dieser Hin sicht geeignete Betriebe auszuwählen. Nach Mög lichkeit sind mit der Prüfung eine Lehrschau von neuzeitlichen Arbeitsgeräten und Maschinen sowie eine Unterweisung in richtiger Handhabung und Pflege der Geräte und Maschinen zu verbinden. Die Gegenüberstellung krasser Beispiele: richtig / falsch ist dabei besonders lehrsam. Für die schriftliche berufsständische Prüfung — Darstellung einer wichtigen allgemeinen Frage des Bauerntums und der Landwirtschaft — wer den nachstehend eine Reihe von Beispielen auf geführt: 1. Warum ist Landarbeit Facharbeit und muß erlernt werden? 2. Durch welche Maßnahme des RNSt. hat der Landarbeiter die Anerkennung als Facharbei ter erhalten? 3. Welche Förderung wird dem Landarbeiter durch die Verordnung zur Förderung der Landbevölkerung vom 7. 7. 1938 zuteil? 4. Warum wird der Landarbeiter-Werkwoh nungsbau durch das Reich stark gefördert und wie erfolgt dies? 5. In welche vom RNSt. geregelte Sonderberufe kann der Landarbeitsgehilfe eintreten und wie ist der weitere Ausbildungsgang? 6. Zu welchem Zweck hat der RBF. im Jahre 1934 die Erzeugungsschlacht der Landwirtschaft verkündet und welche Erfolge hatte sie bis jetzt? 7. Was bedeutet Landflucht und wie wirkt sie sich auf die Sicherung der Volksernährung aus? 8. Was bedeutet Landflucht und wie wirkt sie sich auf das Bauerntum als Blutsquell des Volkes aus? 9. Warum muß sich das deutsche Volk aus seiner eigenen Landwirtschaft ernähren können? 10. Durch welche Maßnahmen kann die Landarbeit verbessert werden? 11. Welche besonderen Förderungsmöglichkeiten bestehen für tüchtige Landarbeitsgehilfen und ländliche Hausarbeitsgehilfinnen? 12. Was heißt Betriebsgemeinschaft im landwirt schaftlichen Betrieb? 13. Was macht das Judentum zum besonderen Feind des Bauerntums? 14. Was bedeutet das Ziel „Neubildung deutschen Bauerntums" heute a) für den einzelnen? b) für das Volk? 15. Welche Voraussetzungen müssen die Anwärter für die Neubildung deutschen Bauerntums aufweisen? 16. Warum befriedigt uns von allen körperlichen Berufsarbeiten die Landarbeit in ganz beson derem Maße? 17. Welche Aufgaben hat die Landjugend im deut schen Volk und warum darf sie dem Land nicht untreu werden? 18. Was bedeutet „Kampf dem Verderb" für die Landwirtschaft? 19. Welche Sitten und Gebräuche deiner Heimat sind dir bekannt? 20. Wie kann der Landarbeiter zu einer Land arbeiterstelle mit Eigenwirtschaft gelangen? 21. Welche Vorteile bietet dem Landarbeiter eine Eigenwirtschaft gegenüber dem reinen Var lohneinkommen? 22. Warum gehört der Landarbeiter zum RNSt.? 23. Welche Aufgaben hat die Landwirtschaft im Krieg? 24. Warum werden die Berufe der Landwirtschaft unter den „wehrwirtschaftlichen" Berufen an allererster Stelle genannt? 25. Welche großen Möglichkeiten bietet die Besied lung des wiedereroberten deutschen Ostens unserer heutigen Landjugend? Wieweit den unter Ziffer 3 erhobenen For derungen während des Krieges entsprochen wer den kann, haben die LBsch. zu entscheiden. 4. Lehrlingen der Tierpfleger- und -züchterberufe, die nicht vor Eintritt in die Melker- usf. -lehre die Landarbeitslehre abgeleistet und die Land arbeitsprüfung abgelegt haben, werden bei der