65 DN. 1940 Nr. 5 66 kommt mit sofortiger Wirkung folgendes Verfahren zur Anwendung: Dienstreisen in die Ostgebiete sind nur zulässig, wenn die ehrenamtlichen BF. und Mitarbeiter sowie die Dienstangehörigen des RNSt. im Besitz eines vom Reichsministerium für Ernährung und Land wirtschaft genehmigten Dienstreiseauftrages sind. Für die Beschaffung eines Dienstreiseauftrages nach nachstehendem Muster gilt folgendes: Der Antrag ist nach Vordruck mit eingehender Begründung des dienstlichen Erfordernisses und einem Prüfungsvermerk des Dienststellenleiters über die Notwendigkeit der Reise bei mir einzureichen. Ich weise besonders darauf hin, daß die Anträge mindestens 8 Tage vor Antritt der Reise gestellt werden müssen. Nach Erteilung des Dienstreiseauftrages hat sich der Antragsteller an die zuständige Kreispolizei behörde seines Wohnsitzes (in Berlin durch die Polizeireviere an die Polizeiämter) unter Vorlage der Dienstreisegenehmigung und eines mit Lichtbild versehenen Personalausweises (Reisepaß, Reichsnähr standsausweis) wegen Ausstellung eines Passier scheines zu wenden. Vor Aufnahme irgendwelcher Dienstgeschäfte in den Ostgebieten meldet sich der einzelne: a) im Bereich der LBsch. Danzig-Westpreußen und Posen bei dem zuständigen LBF., b) in dem Regierungsbezirk Zichenau und im Ge biet Suwalki bei dem LBF. Ostpreußen und in dem Regierungsbezirk Kattowitz bei dem LBF. Schlesien. Wo dies jedoch nicht tunlich ist, er folgt eine Meldung bei dem zuständigen KBF., c) im Generalgouvernement bei dem Leiter der Abteilung für Ernährung und Landwirtschaft im Amt des Eeneralgouverneurs. Nach Beendigung der Dienstreise ist der Dienstreise auftrag an mich zurückzugeben. Anträge auf Genehmigung einer Dienstreise sind auch dann zu stellen, wenn Dienstangehörige münd lich oder schriftlich von mir oder einer übergeordneten Dienststelle Anweisung zur Durchführung einer Dienstreise in die Ostgebiete erhalten haben, ohne daß gleichzeitig der Dienstreiseauftrag übermittelt wird. Vorstehendes gilt sinngemäß bei Dienstreisen von den Vorsitzenden und Dienstangehörigen der HVg. und der angegliederten Verbände. Nachdem die Notwendigkeit der Dienstreise vom Dienststellen leiter oder Vertreter im Amt geprüft und auf den Anträgen vermerkt ist, sind mir diese durch die zu ständigen Fachhauptabteilungen vorzulegen. Von dieser Regelung werden die Dienstreisen ausgenommen, die von Dienstangehörigen der LBsch. Ostpreußen in das Gebiet des Regierungsbezirkes Zichenau und das Gebiet von Suwalki ausgeführt werden. Hierfür erteilt der LBF. Ostpreußen die erforderliche Genehmigung. Das gleiche gilt für Ein reisen der Dienstangehörigen der LBsch-Schlesien in das Gebiet des Regierungsbezirkes Kattowitz, die der LBF. Schlesien genehmigt. Die Anordnung betr. Dienstreisen nach Böhmen und Mähren vom 31.5.1939-— KO 2030/39 — und die Ergänzung dazu vom 14.12.1939 — KO 3606 — (DN. S. 959) bleiben unverändert in Kraft. Muster eines Vordruckes für Dienstreiseantrüge als Anlage anbei. An die Reichs- und Nachgeordneten Dienststellen. — DN. 1940 S. 64. Anlage. Antrag auf Beschaffung eines Dienstreiseauftrages in die Ostgebiete gemäß Anordnung vom 25. 1. 1940 — IVK I 224 —. für den ^.... - (Name, Dienststellung, Dienststelle) (Wohnort, Straße und Hausnummer) Vorgang: Beginn der Dienstreise: (Datum, Uhrzeit) Beendigung der Dienstreise: .. (Datum, Uhrzeit) Reiseziel: .. liegt im Gebiet: Zweck der Dienstreise mit eingehender Begründung der dienstlichen Notwendigkeit und Angabe, ob Reise einmal oder wiederholt erfolgt: Reisepaß-Nr ausgestellt am von Lichtbildausweis, ausgestellt am von Vorzulegen durch An den Verwaltungsamtsführer des Reichsnährstandes Berlin SW 11 Dessauer Str. 26 den . 194 (Ort). (Unterschrift)