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6 4a Fruchtarten Umdruckbogen des Statistischen Reichsamtes Bezeichnung Übersicht Nr. Spalte Winterroggen Bodenbenutzungs erhebung ISSg, An bau aus dem Acker land 39 20 Sommerroggen . . . . 39 2t Winterweizen ,, 39 22 Sommerweizen . . . . 39 23 Spelz und Emer . . . . 39 24 Wintergerste 39 25 Sommergerste ,, 39 26 Hafer ,, 39 27 Menggetreide 39 28>29 Körnermais 40 30 Grün- und Eärfuttermais 43 62 Speiseerbsen ,, 40 32 Futtererbsen ,, 40 33 Speisebohnen ,, 40 34 Ackerbohnen 40 35 Wicken ,, 40 36 — DN. 1940 S. 55. Frnchtarten Umdruckbogen des Statistischen Relchsamtes .. I Bezeichnung Übersicht Nr. Spalte Bitterlupinen Bodenbenutzunas- erhebung 1939, An bau aus dem Acker land 40 37 Süßlupinen 40 38 Spätkartoffeln . . . . ,, 41 42 Frühkartoffeln . . . . ,, 41 43 Zuckerrüben 41 44 Futterrüben (Runkeln) . 4t 45 Kohlrüben ,, 41 46 Raps 42 52 Rübsen Flachs (Lein) 42 53 ,, 42 54 danf ' ,, 42 55 Klee (auch mit Bei mischung von Gräsern) 43 59 Luzerne 43 58 An die Landes- und Kreisbauernschaften. Lanübau. San-Zose-Schildlaus-Bekämpfung in der Ostmark. — IIC 925/4 vom 12.1.1940 —. Gemäß Erlaß des Reichsministers für Ernährung und Landwirtschaft vom 23. 12. 1939 — 11^3 — 4593 — wurde dem RNSt. die Bekämpfung der San- Josö-Schildlaus in der Ostmark übertragen. Zur ein heitlichen Durchführung und Überwachung der unge ordneten Maßnahmen übertrage ich die Eesamtleitung der San-Zose-Schildlaus-Bekämpfung in der Ostmark dem Sachgebiet Pflanzenschutz der RHA. II meines VA. Dieses erteilt die notwendigen Richtlinien für die einheitliche Durchführung der San-Zose-Schild- laus-Vekämpfung. An die Landesbauernschaften und die Pflanzenschutz ämter in der Ostmark. — DN. 1940 S. 57. Zorst. Aufwendungen der Abt. II für Privatforsten in den Forst- und Holzwirtschaftsämtern. — IIk 30/3 vom 16.1.1940 —. Auf Grund von Anfragen der Leiter der Abt. II für Privatforsten in den Forst- und Holzwirtschafts ämtern, die zugleich AV. II? der LBsch. sind, wird mitgeteilt, daß die Kosten dieser Abt. II für Privat forsten zu Lasten des RNSt. gehen (siehe gemeinsame Anordnung des Reichsforstmeisters, des Reichs ministers für Ernährung und Landwirtschaft und des Reichsbauernführers betr. Durchführung kriegswirt schaftlicher Maßnahmen der Forst- und Holzwirtschaft in den Privatforsten vom 15.9.1939). Im gleichen Sinne liegt die nachstehende Verfügung des Reichs forstmeisters betr. Post-Ablösungsverfahrens an die Forst- und Holzwirtschaftsämter vom 22. 11. 1939 — KV 0043/3149 39 —: „Die Forst- und Holzwirtschaftsämter (Abtei lung I — Allgemeine kriegswirtschaftliche Abtei lung) werden unmittelbar aus dem Reichshaushalt unterhalten. Sie nehmen daher nach Abschnitt I der Bestimmungen über die Eebührenablösung für Geschäftssachen der Reichsbehörden an dem Ab lösungsverfahren für das Reich teil. Die Teil nahme an der Eebührenablösung der Abteilung II (Durchführung der kriegswirtschaftlichen Maßnah men in den Privatforsten) und der Abteilung III (Absatzlenkung für Holz- und forstliche Nebenerzeug nisse) ist nicht zulässig, da diese Abteilungen nicht unmittelbar aus dem Neichshaushalt unterhalten werden." Nach dieser Verfügung ist es notwendig, daß die Kosten für die Abt. II für Privatforsten in den Forst- und Holzwirtschaftsämtern, soweit sie in der Kriegs nachweisung — Verfüg, vom 13.10.1939 — IV81 8530 — nicht enthalten sind, nachträglich mit begrün detem Antrag bei der Abt. IV6 anzufordern sind. An die Landesbauernschaften, Forstabteilungen (außer Alpenland, Donauland und Südmark). — DN. 1940 S. 57.