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Nr. 169. Astra-Plattenerhitzer — Grütze 2 — der Firma Bergedorfer Eisenwerk in Bergedorf mit ? 6 Platten in der Austauscher- und Erhitzer abteilung mit einer Nennstundenleistung von 1000 Litern (Prüfungskennzeichen: Kiel Nr. 1/ 1000 l nichtrostender Stahl), Nr. 170. Astra-Plattenerhitzer wie lfd. Nr. 169 mit einer Nennstundenleistung von 2000 Litern (Prüfungskennzeichen: Kiel Nr. 1/2000 I nicht rostender Stahl), Nr. 171. Astra-Plattenerhitzer wie lfd. Nr. 169 mit einer Nennstundenleistung von 3000 Litern (Prüfungskennzeichen: Kiel Nr. 1/3000 I nicht rostender Stahl), Nr. 172. Astra-Plattenerhitzer wie lfd. Nr. 169 mit einer Nennstundenleistung von 4000 Litern (Prüfungskennzeichen: Kiel Nr. 1/4000 l nicht rostender Stahl), Nr. 173. Astra-Plattenerhitzer wie lfd. Nr. 169 mit einer Nennstundenleistung von 5000 Litern (Prüfungskennzeichen: Kiel Nr. 1/5000 1 nicht rostender Stahl), Nr. 174. Astra-Plattenerhitzer wie lfd. Nr. 169 mit einer Nennstundenleistung von 6000 Litern (Prüfungskennzeichen: Kiel Nr. 1/6000 l nicht rostender Stahl), Nr. 175. Astra-Plattenerhitzer wie lfd. Nr. 169 mit einer Nennstundenleistung von 8000 Litern (Prüfungskennzeichen: Nr. 1/8000 I nicht rosten der Stahl). (2) Nach einem Bericht des Prüfungsamts für Milchgeräte in Weihenstephan beabsichtigt die Firma Holstein und Kappert Maschinenfabrik „Phönix" GmbH, in Dortmund, die unter Nr. 10, 11, 24 bis 32, 60 bis 63, 73 bis 92 des Verzeich nisses der Kurzzeiterhitzer-) zugelassenen Typen Phönix L — Prüfungskennzeichen Weihenstephan Nr. 3/ ...., Phönix L Supra, Prüfungskennzeichen Weihenstephan Nr. 3 Supra/ .... und Phönix L-, Prüfungskennzeichen Weihenstephan Nr. 4/ ...., die bisher mit gegossenen bronzeverzinnten Heitz halteplatten versehen waren, in Zukunft mit ge- schweitzten, aus nichtrostendem Stahl bestehenden Heitzhalteplatten auszurüsten. Bedenken gegen die Verwendung solcher Heitzhalteplatten für die vor genannten Apparatetypen bestehen nicht. (3) Nach einem Bericht des Prüfungsamts für milchwirtschaftliche Maschinen in Kiel beabsichtigt die Firma Bergedorfer Eisenwerk in Hamburg- Bergedorf den unter lfd. Nr. 6 des Verzeichnisses der Hocherhitzer (LwMBl. 1935 S. 21) zugelassenen Astra-Platten-Hocherhitzer für Milch, Grütze 1 und 2, Prüfungskennzeichen Kiel Nr. VIII, bei not wendig werdender Ersetzung der messingver chromten Platten mit in das Gestell der Grütze 2 passenden geprägten Platten aus nichtrostendem Stahl des unter lfd. Nr. 31 (RMBliV. 1938 S. 225) zugelassenen Plattenerhitzers Astra, Typ ? 6, Prüfungskennzeichen Kiel XXIX, auszurüsten. Der so geänderte Apparat wird hiermit unter der Bezeichnung Astra-Platten-Hocherhitzer Grütze 2/ ? 6 (Verwendung von ? 6-Platten im Hocherhitzer gestell Grütze 2) zugelassen. (4) Die genannten Firmen sind über die Zu lassung unmittelbar verständigt." -) Vgl. LwMBl. 1935 S. 443; RMBliV. 1936 S. 1381; 1937 S. 478, 1099. An die Landesbauernschaften. — DN. 1940 S. 33. 8°rst. Forstkulturfragen unter besonderer Berücksichtigung der Kriegsverhältnisse und Schlagruhe. — IIf 222 vom 11. 1. 1940 —. 2m RMBlFv. Nr. 48 vom 30. 12. 1939 sind zwei Erlasse des Reichsforstmeisters vom 18. 12. 1939, und zwar betr. Forstkulturfragen unter besonderer Berücksichtigung der Kriegsverhältnisse — Nr. II 11188 — und betr. Schlagruhe — Nr. II 11189 — veröffentlicht. Der Reichsforstmeister hat mich gebe ten, diese Erlasse den Forstdienststellen des RNSt. bekanntzugeben. Die Forstdienststellen des RNSt. werden in Verfolg dieser Erlasse angewiesen, die Privatwaldbesitzer und die Privatforstangestellten auf diese Erlasse bei jeder sich bietenden Gelegenheit aufmerksam zu machen und ihre Anwendung in jedem nur möglichen Fall zu empfehlen. In denjenigen Pri vatforsten, welche als Beratungsreviere den Forst beamten des RNSt. auch betriebstechnisch unterstehen, sind die Erlasse in entsprechender Weise zur Durch führung zu bringen. Zu Ziff. III des Erlasses über Forstkulturfragen unter besonderer Berücksichtigung der Kriegsverhält nisse — II 11188 — bemerke ich, datz für Ödlandauf forstungen im Privatwald, besonders in bäuer licher Hand, weiterhin die Dringlichkeit solcher Auf forstungen an erster Stelle steht, zumal auch für 1940/41 mit weiteren Neichszuschüssen gerechnet wer den kann. Im privaten Grotzwald dagegen wird wie im Staatswald der Dringlichkeitsgrad der einzelnen Kulturmatznahmen zumeist dem Erlaß entsprechen. An die Landesbauernschasten (außer Alpenland, Donau land, Südmark). — DN. 1940 S. 35. Lan-wirtschastliches Sauwesen. Landarbeiterwohnungsbau. — II l 120 vom 9. 1. 1940 —. Nachstehend bringe ich einen Erlaß des Reichs arbeitsministers betr. beschleunigte Förderung des Landarbeiterwohnungsbaues — Vierjahresplanmaß nahme — Ausnahmen von dem Bauverbot — vom 22. 12. 1939 — IVs 6 Nr. 2951/88/39 — zur Kenntnis: „Wie ich bereits mit Runderlaß vom 1. 12. 1939 — Vb 9000/429 — betr. Vausperre gemäß