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Dienstnachrichten des Reichsnährstandes
- Bandzählung
- 7.1940
- Erscheinungsdatum
- 1940
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 4Zf184
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1820677834-194000005
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1820677834-19400000
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-1820677834-19400000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Dienstnachrichten des Reichsnährstandes
-
Band
Band 7.1940
-
- Register Verzeichnis der in den Dienstnachrichten 1940, Nr. ... 1
- Ausgabe Nr. 1, 1. Januar 1940 1 2
- Ausgabe Nr. 2, 6. Januar 1940 9 10
- Ausgabe Nr. 3, 13. Januar 1940 19 20
- Ausgabe Nr. 4, 20. Januar 1940 39 40
- Ausgabe Nr. 5, 27. Januar 1940 61 62
- Ausgabe Nr. 6, 3. Februar 1940 85 86
- Ausgabe Nr. 7, 10. Februar 1940 93 94
- Ausgabe Nr. 8, 17. Februar 1940 101 102
- Ausgabe Nr. 9, 24. Februar 1940 115 116
- Ausgabe Nr. 10, 2. März 1940 131 132
- Ausgabe Nr. 11, 9. März 1940 145 146
- Ausgabe Nr. 12, 16. März 1940 155 156
- Ausgabe Nr. 13, 30. März 1940 167 168
- Ausgabe Nr. 14, 6. April 1940 197 198
- Ausgabe Nr. 15, 13. April 1940 249 250
- Ausgabe Nr. 16, 20. April 1940 271 272
- Ausgabe Nr. 17, 27. April 1940 295 296
- Ausgabe Nr. 18, 4. Mai 1940 313 314
- Ausgabe Nr. 19, 11. Mai 1940 331 332
- Ausgabe Nr. 20, 18. Mai 1940 347 348
- Ausgabe Nr. 21, 25. Mai 1940 369 370
- Ausgabe Nr. 22, 1. Juni 1940 385 386
- Ausgabe Nr. 23, 8. Juni 1940 399 400
- Ausgabe Nr. 24, 13. Juni 1940 413 414
- Ausgabe Nr. 25, 22. Juni 1940 435 436
- Ausgabe Nr. 26, 29. Juni 1940 457 458
- Ausgabe Nr. 27, 6. Juli 1940 469 470
- Ausgabe Nr. 28, 13. Juli 1940 483 484
- Ausgabe Nr. 29, 20. Juli 1940 505 506
- Ausgabe Nr. 30, 27. Juli 1940 517 518
- Ausgabe Nr. 31, 3. August 1940 527 528
- Ausgabe Nr. 32, 10. August 1940 547 548
- Ausgabe Nr. 33, 17. August 1940 561 562
- Ausgabe Nr. 34, 24. August 1940 573 574
- Ausgabe Nr. 35, 31. August 1940 589 590
- Ausgabe Nr. 36, 7. September 1940 607 608
- Ausgabe Nr. 37, 14. September 1940 621 622
- Ausgabe Nr. 38, 21. September 1940 635 636
- Ausgabe Nr. 39, 28. September 1940 655 656
- Ausgabe Nr. 40, 5. Oktober 1940 671 672
- Ausgabe Nr. 41, 12. Oktober 1940 683 684
- Ausgabe Nr. 42, 19. Oktober 1940 707 708
- Ausgabe Nr. 43, 26. Oktober 1940 731 732
- Ausgabe Nr. 44a, 6. November 1940 751 752
- Ausgabe Nr. 45, 9. November 1940 805 806
- Ausgabe Nr. 46, 16. November 1940 819 820
- Ausgabe Nr. 47, 23. November 1940 827 828
- Ausgabe Nr. 48, 30. November 1940 843 844
- Ausgabe Nr. 49, 7. Dezember 1940 865 866
- Ausgabe Nr. 50, 14. Dezember 1940 881 882
- Ausgabe Nr. 51, 21. Dezember 1940 903 904
-
Band
Band 7.1940
-
- Titel
- Dienstnachrichten des Reichsnährstandes
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Die Lanüfrau. Vorbeugungsmaßnahmen gegen die Rachitis; Pflichtuntersuchung aller Säuglinge und kostenlose Abgabe von Vigantolöl an Rachitis gefährdete Kin der, Aufklärung der Landfrauen über die Fragen der neuzeitlichen Säuglingspflege und Kinderwartung. — Ic 210 vom 6. 1. 194« —. Wie die im vergangenen Zahre in allen LBsch. durchgeführten ärztlichen Musterungen von über 15 000 Jungen und Mädeln im Alter von 18 bis 20 Jahren ergeben haben, ist der allgemeine Gesundheitszustand der Landjugend außerordentlich ungünstig. Fast durchweg zeigte sich das gehäufte Auftreten von erheblichen Fuß- und Zahnschäden, die in einzelnen LBsch. bei 80 vH. aller Jugendlichen an getroffen wurden. Außerdem wurden Verkrümmun gen des Rückgrats sowie Schädigungen der Musku latur und der Bänder festgestellt. Die in den Reihen des Bauerntums vielfach vor herrschende Meinung, daß es sich bei diesen Erkran kungen ausschließlich um die Folgen von zu früher und einseitiger Arbeitsbelastung handele, hat sich allerdings als nur bedingt zutreffend herausgestellt. Die wirklichen Ursachen liegen vielfach bereits in viel früherer Zeit. Sie beruhen häufig aufPflege - und Ern ährungsfehlern im Säug lings- und Kleinkindesalter, die dann zu einer allgemeinen rachitischen Erkran kung geführt haben. Darüber hinaus ist die Rachitis (englische Krank- keit) in starkem Maße als Ursache der auf dem Lande immer noch sehr hohen und über dem Durchschnitt des Reiches liegenden Säuglingssterblich keit anzusehen. Zur Beseitigung der durch diese Erkrankungen entstehenden außerordentlich schweren Schädigungen der deutschen Volksgesundheit, wie sie gerade bei den Musterungen der Wehrmacht immer wieder festgestellt wurden, hat der Reichsminister des Innern mit Runderlaß vom 9. 11. 1939, den ich nachstehend ab schriftlich zur Kenntnis gebe, zum durchgreifenden Kampf aller Stellen geaen die Rachitis aufgerufen. Wie aus den Grundsätzen zur „Durchführung der Rachitisprophylaxe" (Anlage zum RdErl. vom 9. 11. 1939) hervorgeht, werden mit sofortiaer Wirkung alle Säuglinge einer dreimaligen Pflichtuntersuchung unterzogen und bei Anzeichen beginnender Rachitis durch die kostenlose Abgabe von Vigantolöl vorbeu gend behandelt. Darüber hinaus ist aber durch diese Maßnahme erstmalig eine umfassende Möglichkeit gegeben, in den Reihen der Landfrauen aufklärend zu wirken und den Grundsätzen der neuzeitlichen Säuglingsvflege und Kinderwartung in jedem Bauernhaus Eingang zu verschaffen. Hierbei sind besonders die Bestimmungen des 8 6 der „Grundsätze" zu beachten, wonach den Müttern eine ins einzelne gehende Beratung über „alle Fra gen der Säuglingshygiene (Wohnungshyaiene, Er nährung des Säuglings, Ernährung der Stillenden, Durchführung des Selbststillens, Schaffung genügen der Freiluftmöglichkeiten usw." vom Amtsarzt erteilt werden soll. Um diesen Maßnahmen zu einem wirklich durch schlagenden Erfolg zu verhelfen, ist es nötig, sofort mit einer entsprechenden Aufklärung der Landbevöl kerung zu beginnen. Dabei ist besonders auf die durch die Rachitis entstehenden Dauerschäden bei Kindern und bei Erwachsenen hinzuweisen und die Notwendig keit einer den neuesten Erkenntnissen entsprechenden Ernährung und Wartung der Kinder herauszustellen. Die dazu notwendigen Anleitungen gehen den LBsch. künftig laufend zu. Unabhängig davon ist von den KAL. IG Füh lung mit den zuständigen Amtsärzten aufzunehmen und gemeinsam die Maßnahmen zu besprechen, die auch von feiten des RNSt. ergriffen werden können, um über die Rachitis-Vorbeugungsaktion zu einem dauernden Erfolg auf dem Gebiet der allgemeinen Eesundheitsführung zu kommen. über das Ergebnis dieser Besprechungen ist erst malig zum 20. 2. 1940 zu berichten. „Der bisherige Kampf gegen die Rachitis hat noch nicht den im Interests der Volksgesundheit notwendigen Erfolg gezeitigt. Ich halte infolge dessen die planmäßige Durchführung von Ver hütungsmaßnahmen, und zwar möglichst bei jedem Kinde, für unbedingt erforderlich. Im Einver nehmen mit dem StdF. (Hauptamt für Volks gesundheit, Hauptamt für Volkswohlfahrt und Deutsches Frauenwerk, Reichsmütterdienst) und dem RAM. habe ich daher Grundsätze zur Durch führung der Rachitisprophylaxe aufgestellt, nach denen die Gesundheitsämter zu verfahren haben. Die Durchführung der Bekämpfungsmaßnahmen liegt bei den staatlichen und kommunalen Gesund heitsämtern bzw. ihren Säuglingsfürsorgestellen. Für engstes Einvernehmen mit den örtlichen Hilfs stellen für Mutter und Kind und dem Reichs mütterdienst, die die Durchführung der Prophylaxe unterstützen werden, ist zu sorgen. Die Zusammen arbeit ist so planmäßig zu gestalten, daß jede Doppelarbeit vermieden wird. Ich verweise in diesem Zusammenhang auf den Runderlaß vom 21. 4. 1937 (NMBliV. S. 683). Die durch die unentgeltliche Abgabe von Rachitisschutzmitteln ent stehenden Kosten werden für die sozialversicherte Bevölkerung durch die Landesversicherunasanstal- ten, für die Hilfsbedürftigen von der NSV. getra gen. Näheres ist aus den Grundsätzen zur Durch führung der Rachitisprophylaxe zu ersehen, die den Gesundheitsämtern gesondert zuaehen werden Die Gemeinden und Eemeindeverbände haben die Durchführung der Rachitisprophylaxe nach Kräften zu fördern." Grundsätze zur Durchführung der Rachitisprophylaxe. (Herausgegeben vom Reichsministerium des Innern) 1. Jeder Säugling ist mit dem dritten Lebens monat, soweit nicht gesundheitliche Gründe ent gegenstehen, einer Rachitisprophylaxe zu unter ziehen. Zu diesem Zweck haben die Gesundheitsämter an der Hand von Listen, die nach den standesamt lichen Meldungen zusammengestellt werden, die Mütter und Sorgeberechtigten der Kinder recht-
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