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Der Deutsche Erwerbsgartenbau Nr. 51. 18. 12. 1925. Chrysanthemummutterpflanzen können Sie gut in einem Kasten überwintern. Der Kasten muß 50 bis 60 cm tief sein. Packen Sie Mist um den Kasten herum, legen Fenster darauf, und tritt starke Kälte ein, so bedecken Sie den Kasten noch mit Brettern und Laub, auch können Sie Strohmatten unter den Brettern aufrollen. So können Sie ohne Gewächshaus die Chrysanthemum überwintern. Vor 50 Jahren, in meiner elter lichen Gärtnerei, hatten wir keine andere Gelegenheit, und haben die Chrysanthemum 18 bis 20° Kälte überstanden. Robert Stark, Edingen. [1050 Gartenbau» u. Friedhofsberufsgenossen schaft =- ■ Arbeitsnachweis 1925. Nach Gesetz und Satzung ist jedes Berufsgenossenschafts- Mitglied verpflichtet, nach Ablauf des Jahres einen Nachweis über die im Betriebe beschäftigt gewesenen Personen nebst den von ihnen geleisteten Arbeitstagen und dem verdienten Ent gelt an die Berufsgenossenschaft einzureichen. Nach diesen Unterlagen berechnet alsdann die Berufsgenossenschaft den auf den Betrieb entfallenden Beitragsanteil. Die Ein reichung des Nachweises gewährleistet also eine den Betriebsverhältnissen entsprechende Beitragsveranlagung. Wird dagegen der Nachweis versäumt oder nicht rechtzeitig, das heißt bis spätestens 11. Februar 1926, eingereicht, so ist die Berufsgenossen schaft durch das Gesetz ermächtigt, den Beitrag durch Ein schätzung festzusetzen; gegen eine zu hohe Einschätzung steht dem Unternehmer ein Rechtsmittel nicht zu, da er ja durch sein eigenes Verhalten, nämlich durch 'die Versäumnis des Nachweises, die Einschätzung verursacht hat. Meistens pflegen solche Mitglieder nachträglich zu be haupten, daß sie den Nachweis abgesandt haben. Die Be- rufsgemossenschaft kann aber selbstverständlich nur solche Nachweise berücksichtigen, die tatsächlich bei ihr eingehen. Es ist deshalb Sache des einzelnen Mitgliedes, die Uebersen- düng auf so zuverlässige Weise zu bewirken, daß der Nachweis auch richtig in die Hände der Berufsgenossenschaft gelangt, also nötigenfalls eingeschrieben; mindestens aber ist die ge naue vollständige Adresse (Gartenbau- und Friedhof-Berufst- genossenschaft in Cassel - Wilhelmshöhe, Wilhelmhöher Allee 259) erforderlich und ebenso auch die volle Adresse des Absenders. Nachzuweisen sind sämtliche während des Jahres 1925 dauernd oder auch nur zeitweise beschäftigt gewesenen Personen, ihre Arbeitstage und ihr Entgelt. Zum Entgelt gehört nicht nur Barlohn, sondern auch die Gewährung von Sachbezügen, wie Beköstigung, Kleidung, Wohnung, Heizung, Beleuchtung, Deputat usw.; für diese Sachbezüge ist auch ihr Wert anzugeben und zwar nach dem amtlich (Ver sicherungsamt oder Finanzamt) festgesetzten Preis. Als Unterlage für die Angaben im Arbeitswertnachweis soll das Lohnbuch dienen, welches fortlaufend während des Jahres in jedem Betriebe geführt werden muß (Bezugsquelle: Gärtnerische Verlagsgesellschaft m. b. H. in Berlin SW 48, Friedrichstr. 16). Vordrucke für den Arbeitswertnachweis werden nur von der Berufsgenossenschaft selbst abgegeben und am Jahresschluß als Drucksache an alle Berufsgenossenschafts- Mitglieder versandt werden. Der längliche Brief umschlag fällt schon durch sein Format (10x221/2 cm) vor anderen Briefsendungen auf und trägt obendrein in deutlichem Aufdruck den vollen Namen der Berufsgenossenschaft. Die Drucksache kann also auch unter anderen Briefeingängen nicht leicht übersehen werden, und es wird dringend gebeten, den Vordruck nicht beiseite zu legen, sondern umgehend aus zufüllen und an die Berufsgenossenschaft zurückzusenden. Nähere Erläuterungen und Beispiele in dem Vordruck er klären die Art der Ausfüllung. Mitglieder, welche bis spätestens 10. Januar einen solchen Vordruck nicht erhalten haben, wollen sich umgehend an die Berufsgenossenschaft wenden. Ausdrücklich wird be merkt, daß die Verpflichtung, den Nachweis einzureichen, von einer besonderen Aufforde rung oder Erinnerung seitens der Berufsge- nossenschaft nicht abhängig ist. [2252 Geschäftliche Mitteilungen = Die Hauptgeschäftsstelle ist in der Lage, über folgende Firmen Auskunft zu erteilen: 176. Weyers, J. H., Saßenheim (Holland). 177. Schneider, G., Oeschingen bei Mössingen. 178. Riedinger, Fritz, Gartenbaubetrieb, Mannheim, Liebig- straße 26. 179. Geissinger, Konrad, Gartenbaubetrieb, Grevesmühlen in Mecklenburg. 180. Adelheim, Wilhelm, Gärtnereibesitzer, Bensheim in Hessen. 181. Schweers, W., Gärtner, Seefeld in Oldenburg. 182. Eynars, August, Sandkrug bei Memel (Littauen). 183. Wölfl, Adolf, Gärtnereibesitzer, Mülheim (Ruhr)-Saarn., Miltardstr. 34. 184. Spormann, Hans, Gärtnereibesitzer, Rostock/Mecklbg, Steinstr. 15. 185. Seidler, Hermann, Dresden-A. 21., Wehlener Str. 16. 186. Meyer, W., Sondershausen. 187. Wilke, Karl, Landschaftsgärtner, Hannover, Heisen- straße 1 a. 188. Gundermann, Max, Allenstein. 189. Mill, Fritz, Blumenau, Krs. Waldenburg. 190. M ü g, G., Schwerin/Mecklenberg, Münzstraße 10. 191. Böhnert, Ernst, Gärtnereibesitzer, Rastenburg. [2256 Berichtigung. Lfd. Nr. 157 in Nr. 49 des Verbandsorgans muß lauten: Dahmann, Karl, Haan (Rhld.), Düsseldorfer Str. 141, nicht Dahmen. [2251 * Der Hauptgeschäftsstelle sind Auskünfte über -folgende Firmen erwünscht: 57. van Voorthuisen, J., Amsterdam, Westerhowe 5. 58. M i n g a u , Gerhard, Baumschulen, Senftenberg N.-L., Dresdener Str. 8 a. [2255 * Älbert Loeser, Sh., Quedlinburg. Ueber das Vermögen der Firma wurde am 25. November 1925 das Konkursver fahren eröffnet. Konkursverwalter ist der Rechtsbeistand Rudolf Becher in Quedlinburg, Kornmarkt 6. Anmelde frist bis 29. 12. 1925. Erste Gläubigerversammlung am 11. Januar 1926. [2253 * Laqua & Co., vorm. Beinhold Laqua, Baumschulen, Kaps dorf, Krs. Trebnitz (Schlesien). Ueber das Vermögen der Firma wurde am 27. November 1925 das Konkursverfahren! eröffnet. Konkursverwalter ist Herr von A 1 te n - B o c k u m , Breslau, Freiburger Straße 34. Konkursforderungen sind bis zum 1. Januar 1926 beim Gericht anzumelden. [2254 * Berichtigungen. „Vorschriften über bahnamtliche Zustellungen". In Nr.45 Seite 648 rechte Spalte 6. Zeile muß es heißen 0,2 Pfg. statt 0,20 M. * „Provisorische Häuser aus Mistbeetfenstern und Fenster verbindern“. In Nr. 45 Seite 651 rechte Spalte 14. Zeile muß es heißen in geringeren Dimensionen statt in geeigneten Dimensionen. Steuerkalender. Ausführlicher Steuerkalender siehe Nr. 48, S. 696, unserer Verbandszeitschriften. Inhaltsverzeichnis zu Nr. 51. Seite Die Bekämpfung von Schädlingen und Krankheiten im Obst- und Gemüsebau mit arsenhaltigen Mitteln. Von Nordmann, Kreuznach 721 Der Apfelblütenstecher und seine Schäden im Jahre 1925. Von Dr. S. Wilke, Berlin-Dahlem 722 Der Ursprung unserer Gemüse. Von A. Erlbeck, Oetzsch-Markkleeberg 723 Sägespäne- oder Torfstreudünger. Von A. Janson, Eisenach 725 Bodenfräsen auf steinigem Boden. Von M. Bück ler, Marienhöhe b. Weimar 726 Gartenbau auf Moor! Von W. Tscheuke, Berlin 726 Buchführung. Von P. Lindner, Pirna-Copitz . . .727 Zur Frage des langfristigen Kredites 728 Die Frist für die Abgabe der Vermögenssteuererklärung 728 Angebote und Preisgestaltung 728 Interessante Anträge an den Reichstag 729 Verschiedenes 729 Fragekasten 730 Gartenbau- und Friedhofsberufsgenossenschaft 732 Geschäftliche Mitteilungen 732 Preßgesetzliche Verantwortung und Schriftleitung für den wirtschaftlichen Teil: K. Fachmann, für den fachlichen Teil: W. Poenicke, beide in Berlin Druck von Gebt. Radetzki, Berlin SW 48