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728 Der Deutsche Erwerbsgartenbau Nr. 51. 18.12.1925. Zur Frage des langfristigen Kredites. Wir haben in unserem Aufsatz „Intensivierung auf Pump“ in Nr. 47, S. 677, unserer Verbandsorgane darauf hingewiesen, wie außerordentlich bedenklich die Bedingungen des Amerika- Kredites der Deutschen Rentenbankkreditanstalt sind. Berücksichtigt man, daß zu der Verzinsung noch die schlechte Auszahlung von 86,10/0 sowie die Tilgungsquote hin- zukommen, so steht fest, daß unter den heutigen Ertragsver hältnissen diese Beträge nicht erwirtschaftet werden können. Auf mehrfache Anfragen hin veröffentlichen wir nachstehend die Bedingungen dieses Kredites. Die Mittel, die aus der von der Rentenbank-Kreditanstalt in Amerika aufgenommenen Anleihe herrühren, werden zu folgenden Bedingungen ausgeliehen: Die Auszahlung erfolgt zu 86,10/0, die Rückzahlung zu 100% und zwar im Wege der planmäßigen Tilgung oder der Kündi gung, die jedoch nicht vor zehn Jahren zulässig ist. Laufend sind jährlich 91/2% aufzubringen, die sich auf 7% Zinsen, etwa 1% Verwaltungskostenbeitrag (Rentenbank-Kreditanstalt und Hypothekenbank) und etwa 11/2°/0 Tilgungsbeitrag zu sammensetzen. Diese, 91/20/0 müssen von der Nominalsumme des Dariehns, nicht etwa auf die in bar entrichtete Summe ent richtet werden. Beispiel: Es wird ein Darlehen in Höhe von 10 000 RM (i. Goldmark = dem Preise von 1/2700 kg Feingold) aufge nommen. Zur Auszahlung gelangen 8610 RM. An Zinsen, Ver waltungskostenbeitrag und Tilgung sind gleichbleibend jähr lich 950 RM aufzubringen (Tilgungsdauer 25 Jahre). Für die Darlehen sind Hypotheken zur ersten Stelle zu bestellen. Die Kredite dürfen nur ausschließlich an Besitzer land wirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzter Grundstücke zu produktionsfördernden Zwecken gewährt werden. Die Höhe der Beleihung darf 30% des berichtigten Wehr- beitragswertes vom Jahre 1924 nicht übersteigen. Außer der Bescheinigung des zuständigen Finanzamtes über den berichtigten Wehrbeitragswert, die auch die Größe der veranlagten Fläche enthalten muß, sind folgende Unterlagen notwendig: Grundbuchblattabschrift (oder Katasterauszug, wo das Grundbuch noch nicht angelegt ist). Gebäude-Brandversicherungsschein. Mitteilung der Zwecke, für die das Darlehn Verwendung finden soll. Bei Hypotheken bis zu 8000 RM bedarf es der Vorlage einer besonderen Taxe nicht. In diesem Falle ist aber eine Bescheini gung des Gemeindevorstehers erforderlich, daß die Wirtschaft in Ordnung ist, und daß seit der Veranlagung zum berichtigten Wehrbeitragswert eine Veränderung der veranlagten Fläche oder eine sonstige Verminderung der Fläche nicht einge tragen ist. Bei Hypotheken über 8000 RM muß eine Taxe der ver eidigten Ortsschätzer oder bei größeren Objekten die Taxe eines von der Bank zu bestimmenden, vereidigten landwirt schaftlichen Sachverständigen angefertigt werden. Mit Rücksicht auf das Aufwertungsgesetz vom 16. 7. 1925 genügt es nicht, wenn in der Grundbuchblattschrift früher gelöschte Hypotheken einfach als gelöscht bezeichnet werden. Da in jedem Falle nachgeprüft werden muß, ob Hypotheken wieder aufleben, muß bei jeder als gelöscht bezeichneten Hypothek vom Gericht auch der Tag der Löschung vermerkt oder mitgeteilt sein, daß Hypotheken seit 1. 1. 20 nicht ge löscht wurden. Hypotheken unter 1000 RM kommen nicht in Frage. Für die Weitergabe als Realkredit kommen die Land schaften, die sonstigen öffentlich - rechtlichen Kreditinstitute, die Hypothekenbanken und die Sparkassen in Frage. Der vorgesehene Verteilungsschlüssel soll dafür sorgen, daß alle Besitzgrößen gleichmäßig berücksichtigt werden. Von dem Nominalbetrag entfallen auf die Landschaften 32 Millionen, die Übrigen öffentlich - rechtlichen Kreditinstitute 24 Millionen, die Hypothekenbanken 29 Millionen und die Sparkassen 20 Millio nen. Diese Quoten stellen natürlich kein starres Verteilungs prinzip dar. Während gegenwärtig die Feingoldhypotheken höchstens bis zu 25% des berichtigten Wehrbeitragswertes gegeben werden, soll die Auslandshypothek bis zu 30%, d. h. bis zum 6—7fachen Betrage der Rentenbankgtund- schuld gewährt werden. —e. [2249 Die Frist für die Abgabe der Vermögenssteuererklärung ist bis zum 31. Dezember 1925 verlängert worden. Da aus zahlreichen Anfragen an die Hauptgeschäftsstelle hervorgeht, daß über die Ausfüllung des Vordruckes noch immer Zweifel bestehen, möchten wir nochmals auf unsere Ausführungen über die Vermögensteuererklärung in Nr. 48 des Verbands organes verweisen. Es sei insbesondere darauf aufmerksam gemacht, daß solche Betriebsinhaber, die nicht in der Lage sind, die künftigen Reinertragsverhältnisse ihres Betriebes zu beurteilen, am besten von der Ausfüllung der Spalte, in der die Frage nach dem Reimertrage gestellt ist, absehen. Betriebsinhaber, die über Unterlagen, insbesondere buchmäßige Aufzeichnungen verfügen, können die Berechnung des Rein ertrages etwa nach folgendem Schema vornehmen. Wir legen einen Betrieb von 15 ha = 60 preußische, Morgen zugrunde. Das Einkommen des .Wirtschaftsjahres 1924/25 aus diesem Betriebe betrug 6176,20 RM Hiervon sind in Abzug zu bringen: 1. Mietwert der eigenen Wohnung 1000,— RM 2. Eigenverbrauch 864,— RM 1864,— RM 4312,20 RM Der Arbeitswert des Betriebsleiters Ist in vorliegendem Falle nicht abzu setzen, da der Betriebsleiter nicht In haber und infolgedessen seine Ent schädigung bei den Unkosten in Ab zug gebracht wurde. (Wegen der Bewertung der Arbeitskraft des Be triebsinhabers und der mittätigen Familienangehörigen vgl. unsere Aus führungen in Nr. 48 des Verbands organes.) Das Wirtschaftsjahr 1924/25 wies im Durchschnitt eine im Verhältnis noch günstige Konjunktur auf. Schon das Wirtschaftsjahr 1925/26, von dem sich bereits ein Teil übersehen läßt, ist bedeutend ungünstiger. Um auf den durchschnittlich nachweislich er zielbaren Reinertrag zu kommen, müßte deshalb ein Abschlag vorge nommen werden, der mit etwa 25 % anzusetzen ist = 1078,05 RM ~ 3234,15 RM Da der Betrieb in besonders moderner und guter Art geleitet wird, wie es im Durchschnitt der Betriebe nicht der Fall sein kann, der bisher errechnete Reinertrag also nicht als normaler Reinertrag anzusehen ist, muß ein weiterer Ab schlag von mindestens 10% vorge nommen werden, um zu dem durch schnittlich nachhaltig erzielbaren Reinertrag zu kommen = 323,41 RM verbleibt ein Rest von 2910,74 RM Mithin Reinertrag je Morgen 2910 :60 = 48,50 RM „ „ „ ha 2910 :15 = 194,— RM Zu empfehlen denjenigen Mitgliedern, die den nachhaltig erzielbaren Reinertrag ihres Betriebes in der Steuererklärung angeben, eine Erläuterung nach obigem Muster dem Steuer erklärungsvordruck beizufügen. — d. [2263 Angebote und Preisgestaltung. Noch nie in früheren Jahren hat die Ueberflutung mit Offerten eine solche Höhe erreicht, als in letzter Saison. Der Volkswirtschaftler verlangt, daß wir Deutsche nur produktive Arbeit leisten. Nun gibt es aber wohl keine unproduktivere Ar beit, als die Herstellung und der Vertrieb von Drucksachen, wo von man bei der Menge annehmen muß, daß nur ein ganz ge ringer Prozentsatz beachtet werden kann. Die Sache wirkt sich, wenn es so weitergeht, zu einer großen Belästigung der Empfänger aus. Ein gewöhnlicher Papierkorb reicht nicht aus, um den Ballast der Woche aufzunehmen. Zugleich ist es aber auch eine ganz enorme Belastung des Etats der Versender dieser Angebote. Es dürften die Geschäftsunkosten bei manchen Firmen bis zu 50% ihres Einkommens gehen. Daraus ergibt sich, daß diese hohen Werbekosten die Waren preise ganz erheblich beeinflussen müssen, was eine bedeutende Geschäftserschwerung zur Folge hat. Man kann nur wün-