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Der Deutsche Erwerbsgartenbau
- Bandzählung
- 40.1925
- Erscheinungsdatum
- 1925
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 4Zf118
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1820646769-192500009
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1820646769-19250000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1820646769-19250000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Bemerkung
- Die Beilagen "Verbandsnachrichten" wurden am Ende des Jahrgangs in separaten Ausgaben erfasst ; Heft Nummer 52: Hauptausgabe in der Vorlage nicht vorhanden
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Der Deutsche Erwerbsgartenbau
-
Band
Band 40.1925
-
- Titelblatt Titelblatt I
- Sonstiges Inhaltsverzeichnis III
- Ausgabe Nummer 1, 2. Januar 1925 1
- Ausgabe Nummer 2, 9. Januar 1925 13
- Ausgabe Nummer 3, 16. Januar 1925 25
- Ausgabe Nummer 4, 23. Januar 1925 37
- Ausgabe Nummer 5, 30. Januar 1925 49
- Ausgabe Nummer 6, 6. Februar 1925 61
- Ausgabe Nummer 7, 13. Februar 1925 73
- Ausgabe Nummer 8, 20. Februar 1925 85
- Ausgabe Nummer 9, 27. Februar 1925 97
- Ausgabe Nummer 10, 6. März 1925 109
- Ausgabe Nummer 11, 13. März 1925 125
- Ausgabe Nummer 12, 20. März 1925 141
- Ausgabe Nummer 13, 27. März 1925 157
- Ausgabe Nummer 14, 3. April 1925 173
- Ausgabe Nummer 15, 10. April 1925 189
- Ausgabe Nummer 16, 17. April 1925 205
- Ausgabe Nummer 17, 24. April 1925 217
- Ausgabe Nummer 18, 1. Mai 1925 229
- Ausgabe Nummer 19, 8. Mai 1925 245
- Ausgabe Nummer 20, 15. Mai 1925 261
- Ausgabe Nummer 21, 22. Mai 1925 277
- Ausgabe Nummer 22, 29. Mai 1925 293
- Ausgabe Nummer 23, 5. Juni 1925 309
- Ausgabe Nummer 24, 12. Juni 1925 321
- Ausgabe Nummer 25, 19. Juni 1925 337
- Ausgabe Nummer 26, 26. Juni 1925 353
- Ausgabe Nummer 27, 3. Juli 1925 365
- Ausgabe Nummer 28, 10. Juli 1925 377
- Ausgabe Nummer 29, 17. Juli 1925 393
- Ausgabe Nummer 30, 24. Juli 1925 409
- Ausgabe Nummer 31, 31. Juli 1925 437
- Ausgabe Nummer 32, 7. August 1925 453
- Ausgabe Nummer 33, 14. August 1925 469
- Ausgabe Nummer 34, 21. August 1925 485
- Ausgabe Nummer 35, 28. August 1925 497
- Ausgabe Nummer 36, 4. September 1925 513
- Ausgabe Nummer 37, 11. September 1925 529
- Ausgabe Nummer 38, 18. September 1925 545
- Ausgabe Nummer 39, 25. September 1925 561
- Ausgabe Nummer 40, 2. Oktober 1925 577
- Ausgabe Nummer 41, 9. Oktober 1925 593
- Ausgabe Nummer 42, 16. Oktober 1925 609
- Ausgabe Nummer 43, 23. Oktober 1925 621
- Ausgabe Nummer 44, 30. Oktober 1925 633
- Ausgabe Nummer 45, 6. November 1925 645
- Ausgabe Nummer 46, 13. November 1925 657
- Ausgabe Nummer 47, 20. November 1925 673
- Ausgabe Nummer 48, 27. November 1925 685
- Ausgabe Nummer 49, 4. Dezember 1925 697
- Ausgabe Nummer 50, 11. Dezember 1925 709
- Ausgabe Nummer 51, 18. Dezember 1925 721
- Ausgabe Verbandsnachrichten Nr. 1, 2.1.1925 1
- Ausgabe Verbandsnachrichten Nr. 2, 9.1.1925 5
- Ausgabe Verbandsnachrichten Nr. 3, 16.1.1925 9
- Ausgabe Verbandsnachrichten Nr. 4, 23.1.1925 13
- Ausgabe Verbandsnachrichten Nr. 5, 30.1.1925 17
- Ausgabe Verbandsnachrichten Nr. 6, 6.2.1925 21
- Ausgabe Verbandsnachrichten Nr. 7, 13.2.1925 25
- Ausgabe Verbandsnachrichten Nr. 8, 20.2.1925 29
- Ausgabe Verbandsnachrichten Nr. 9, 27.2.1925 33
- Ausgabe Verbandsnachrichten Nr. 10, 6.3.1925 41
- Ausgabe Verbandsnachrichten Nr. 11, 13.3.1925 45
- Ausgabe Verbandsnachrichten Nr. 12, 20.3.1925 53
- Ausgabe Verbandsnachrichten Nr. 13, 27.3.1925 57
- Ausgabe Verbandsnachrichten Nr. 14, 3.4.1925 61
- Ausgabe Verbandsnachrichten Nr. 15, 10.4.1925 65
- Ausgabe Verbandsnachrichten Nr. 16, 17.4.1925 73
- Ausgabe Verbandsnachrichten Nr. 17, 24.4.1925 77
- Ausgabe Verbandsnachrichten Nr. 18, 1.5.1925 81
- Ausgabe Verbandsnachrichten Nr. 19, 19.8.1925 85
- Ausgabe Verbandsnachrichten Nr. 20, 15.5.1925 89
- Ausgabe Verbandsnachrichten Nr. 21, 22.5.1925 93
- Ausgabe Verbandsnachrichten Nr. 22, 29.5.1925 97
- Ausgabe Verbandsnachrichten Nr. 23, 5.6.1925 101
- Ausgabe Verbandsnachrichten Nr. 24, 12.6.1925 105
- Ausgabe Verbandsnachrichten Nr. 25, 19.6.1925 109
- Ausgabe Verbandsnachrichten Nr. 26, 26.6.1925 113
- Ausgabe Verbandsnachrichten Nr. 27, 3.7.1925 117
- Ausgabe Verbandsnachrichten Nr. 28, 10.7.1925 121
- Ausgabe Verbandsnachrichten Nr. 29, 17.7.1925 125
- Ausgabe Verbandsnachrichten Nr. 30, 24.7.1925 129
- Ausgabe Verbandsnachrichten Nr. 31, 31.7.1925 133
- Ausgabe Verbandsnachrichten Nr. 32, 7.8.1925 137
- Ausgabe Verbandsnachrichten Nr. 33, 14.8.1925 145
- Ausgabe Verbandsnachrichten Nr. 34, 21.8.1925 149
- Ausgabe Verbandsnachrichten Nr. 35, 28.8.1925 153
- Ausgabe Verbandsnachrichten Nr. 36, 4.9.1925 161
- Ausgabe Verbandsnachrichten Nr. 37, 11.9.1925 165
- Ausgabe Verbandsnachrichten Nr. 38, 18.9.1925 169
- Ausgabe Verbandsnachrichten Nr. 39, 25.9.1925 173
- Ausgabe Verbandsnachrichten Nr. 40, 2.10.1925 177
- Ausgabe Verbandsnachrichten Nr. 41, 9.10.1925 181
- Ausgabe Verbandsnachrichten Nr. 42, 16.10.1925 185
- Ausgabe Verbandsnachrichten Nr. 43, 23.10.1925 189
- Ausgabe Verbandsnachrichten Nr. 44, 30.10.1925 193
- Ausgabe Verbandsnachrichten Nr. 45, 6.11.1925 197
- Ausgabe Verbandsnachrichten Nr. 46, 13.11.1925 201
- Ausgabe Verbandsnachrichten Nr. 47, 20.11.1925 205
- Ausgabe Verbandsnachrichten Nr. 48, 27.11.1925 209
- Ausgabe Verbandsnachrichten Nr. 49, 4.12.1925 213
- Ausgabe Verbandsnachrichten Nr. 50, 11.12.1925 217
- Ausgabe Verbandsnachrichten Nr. 51, 18.12.1925 225
- Ausgabe Verbandsnachrichten Nr. 52, 25.12.1925 229
-
Band
Band 40.1925
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- Der Deutsche Erwerbsgartenbau
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Buchführung. Von Paul Lindner Zum wenigsten 600/0 aller Erwerbsgärtner im Deutschen Reiche führen nicht Buch und kennen keine Buchführung; durchweg sind dieses Kleinbetriebe und sehr kleine Betriebe. Alle diese Betriebsinhaber sind von einem großen Irrtum be fangen, wenn sie meinen: erstens einmal sei Buchführung nicht unbedingt notwendig, dafür reicht auch die Zeit nicht aus 1 , und zweitens: Buchführen sei auch der Steuern wegen nicht so angebracht, es könne uns vielleicht doch von Schaden sein, wenn wir sozusagen jeden Geschäftsvorgang der Steuer auf die Nase zu binden uns vornehmen. Diese Ansichten, Kollegen, sind in beiden Punkten irrige; wir schneiden uns nur in das eigene Fleisch. Zunächst einmal, wenn wir nicht Buch führen, wie sollen wir erkennen, wie es um unser Geschäft, und davon ableitend, um unseren Betrieb überhaupt bestellt ist? Wir haben Betriebe, wo an sich recht gut ge arbeitet und zu Zeiten auch gut verdient wird, und doch reicht der Verdienst nicht aus, um über die geschäftlich ruhige Zeit gut hinwegkommen zu können, evtl, ohne in der ge schäftlich ungünstigen Zeit Kredit in Anspruch nehmen zu müssen. Dieser oder jener der Kollegen würde vielleicht doch zu Saisonzeiten, wo die Einnahmen bessere sind, ihre Er zeugnisse etwas weniger verschleudern, die Ausgaben genauer kalkulieren, wenn Buchführungszahlen zur Verfügung ständen. In jedem Falle aber: eine gewissenhafte, einwandfreie Buch führung sagt uns doch zu aller Zeit, wie wir gewirtschaftet! haben und wie wir, um besser existieren zu können, eventuell anders wirtschaften müssen. Nun der andere Fall: Die Be steuerung nach dem Buchführungsergebnis und die Besteuerung nach Schätzungen, Aufstellung von Richtlinien usw. Wir unterscheiden Steuerrecht und Steuerpflicht; ein dritter Begriff tritt noch hinzu, die Steuermoral, wo die Veranlagung resp. die Besteuerung nach dem Buchführungsergebnis erfolgt und die Buchführung eine einwandfreie ist, liegt das Steuerverhältnis so klar, daß der Begriff Steuermoral sich von selbst aus schaltet. Etwas anders aber liegen die Verhältnisse bei der Ermittelung der Steuerwerte und der Besteuerung der nicht buchführenden Betriebe. In diesem Falle nun spielt die Steuer moral eine nicht unwichtige Rolle. Veranlagung, Ermittlung usw. erfolgt hier wohl auch nach den Gesetzen, Ziffern und Zahlen; der Steuerpflichtige kann aber nicht, wie bei buchführenden Betrieben, ebenfalls mit Ziffern und Zahlen aufwarten, eventuell diese auch einmal dagegen stellen; es sind also ganz andere, Verhältnisse, die sich da aus diesem. Umstande entwickeln. und auch ein gewisses gegenseitiges Vertrauen herausfordern, kann doch gewissermaßen die Er mittlung von Steuerwerten bei nichtbuchführenden Betrieben, neben der Vollziehung von Steuerrecht und Steuerpflicht, kaum anders als nach Treu und Glauben erfolgen. Außerdem aber, welch ein großer Aufwand an Zeit und Geld wäre vermieden), wenn jegliche Steuerverhältnisse glatt nach dem Buchführungs- ergebnis geregelt werden könnten. Schon der einzelne der Kollegen spürt es an sich selbst; Buchführung hat er keine; mit den Steuergesetzen sich vertraut zu machen, nimmt er sich ebenso wenig die Zeit. Der Wissenschaft seines nächsten steuersachverständigen Kollegen traut er nicht so recht, so läuft er von Pontius zu Pilatus, um am letzten Ende doch an Steuern mehr zu zahlen, als er in Wirklichkeit zu zahlen hat. In der Bez.-Gruppe geht die Arbeit weiter. Steuersach verständige werden berufen; es entsteht neuer Aufwand an Zeit und Geld; des weiteren treten Steuerausschüsse der Landesverbände, der Unterausschuß für Steuerrecht und endlich die Spitzen der Organisation in Aktion, und das zum großen Teil nur deshalb, weil der Steuerwert der Betriebe aus Ziffern und Zahlen nicht zu ermitteln und eine Buchführung nicht vorhanden ist. Derselbe Aufwand entsteht auch bei den Finanz- ämtern, Beratungen in Ausschüssen, Sonderberatungen mit Sachverständigen usw. Das beiderseitige Resultat von der nicht kleinen Arbeit ist am letzten Ende womöglich noch ein recht negatives; wohl wurde nach bestem Wissen und Wollen gearbeitet, aber die Steuer ist noch nicht so recht befriledigt in diesem Falle. Der Steuerpflichtige ist dieses zuweilen noch weniger. Der Steuersachverständige, welcher die Sache im Detail auszuknobeln hatte, sagt so ganz für sich: Undank ist doch eigentlich der Welt Lohn und die ganze Schererei brauchte nicht sein, wenn alte endlich einmal sich einer ordent lichen Buchführung zuwenden möchten. Ob nun unser Steuer- sachverständiger in diesem Falle nicht doch recht hat? Nehmen wir einmal an, in irgend einem Ort seien zwei Betriebe von gleicher Größe, gleichen Betriebs- und auch gleichen Geschäfts verhältnissen. Kollege A. ist ebenso tüchtig im Beruf und auch geschäftlich wie Kollege B. Ersterer führt Buch, Kollege B. nicht; nun soll das steuerbare Einkommen oder andere' steuerbare Werte ermittelt werden. A. macht sich über seine Bücher, zieht die Ausgaben von den Roheinnahmen ab; das in Pirna,-Copitz. Ergebnis ist der Verdienst, nach Verrechnung aller gesetz lichen Milderungen ergibt sich dann vielleicht ein steuerbares, Einkommen von 2000 M. Dem Kollegen B. erscheint das zu niedrig und auch nicht glaubhaft; betrug sein steuerbares Einkommen schätzungsweise und entsprechend den aufgestell- ten Richtlinien doch über 3000 M. Gewiß, es hatte Mißernten infolge außergewöhnlicher Dürre und infolge anderer Ursachen gegeben; aber das war doch bei B. nicht weniger der Fall gewesen und auch nicht mehr. Und was hatte er (A) streiten müssen und für Scherereien gehabt und bei alledem hatte man seinen Angaben noch nicht einmal so recht Glauben schenken wollen. Einesteils ist das an sich verständlich. Das Finanzamt hat zunächst einmal keine Ahnung von den Ver dienstmöglichkeiten im Gartenbau, auch nicht von den Wider wärtigkeiten, mit denen wir zu kämpfen haben, zum anderen erfolgen diese Schätzungen nach Richtlinien, und so individuell diese im Einzelfall auch angewendet werden sollen, so sind Richtlinien eben doch Richtlinien. Anders im Falle des Kollegen A. Dieser legt Erfolg wie Mißerfolg, gute’Ernte und Mißernte in Zahlen und Ziffern fest, seine Buchführung kennzeichnet klipp und klar, daß die Roheinnahme so und nicht anders sich gestellt.. Eine falsche Einstellung von Zahlen ist aus geschlossen. Dieses würde sich mit den übrigen Buchhaltungs abschriften nicht vereinbaren und sofort erkennbar sein. Dann aber hat auch A. jeden Berufs-, Betriebs- und allgemeinen Geschäftsvorgang in Zahlen festgelegt, z. B. Berufsreisen, Verbandsausgaben, außergewöhnlichen Zeitaufwand für Betrieb und Beruf, Ausgaben für Berufsfortbildung usw. in vollem Umfange als Ausgabe gewissenhaft gebucht. In jedem Falle ist dem Kollegen A. bei einwandfreier Buchführung beizu kommen, seine Buchführung ist der Nachweis seiner Betriebs- und geschäftlichen Verhältnisse für jedes Finanzamt. - Während die Serie Kollege B. in sehr vielen Fällen mangels einer geordneten Buchführung sich auf so etwas wie direkten Kuhhandel einlassen muß, und in gewissen Fällen sich auch noch der Gefahr der Uebersteuerung aussetzen kann, und mit der Meinung, lieber doch schätzen lassen, als Buch führen, geraten wir am Ende doch auf den Holzweg, so ganz von vorgestern sind unsere Finanzgewaltigen außerdem nicht. Wer schreibt, der bleibt und kann auch standhalten gegenüber Widerwärtigkeiten, Mißtrauen usw., und außerdem, was Buchführung anbetrifft, so schwierig ist die Sache wirk lich nicht. Wenn ich recht unterrichtet bin, so arbeitet wohl der Reichsverband zur Zeit an der Herausgabe eines Lehr- resp. Musterheftes für Buchführung; es wäre gewiß zu begrüßen, wenn von Verbands wegen bald ernstlich die Sache in die Hand genommen werden könnte. In allen Bez.-Gruppen sollte auf die Notwendigkeit einer geordneten Buchführung hinge wiesen und Anweisung von mit der Materie vertrauten Kollegen gegeben werden. Auch was den Zeitmangel anbetrifft, so ist gerade für Kleinbetriebe der Zeitverlust doch ein sehr geringer. Einige Minuten am Tage für Taschenbuchnotizen und ebenso lange am Abend für die Eintragung in das Tagebuch; hierzu einige wenige Stunden Schreibarbeit am Monatsende, das ist der ganze Zeitverlust. Ebenso einfach ist die Buchführung selbst. Wir brauchen auch nicht eine Anzahl Bücher. Es genügen ein Taschennotizbuch, ein einfaches Tagebuch für 50 Pfg. und ein größeres Kontobuch, in welchem wir unsere ganze Buchführung häuslich einrichten können, d. h. jedem Abschnitt weisen wir eine bestimmte Anzahl Seiten zu. Die einzelnen Abteilungen sind: Kassabuch, Jahresbilanz und Inven tur. Wenn wir es gut meinen wollen und einen größeren Aus- und Eingang von Rechnungen haben, fügen wir noch ein Konto-Korrent an. Das ist so der Apparat. Wenn wir uns erst, einmal damit etwas befreundet haben, werden wir doch Inter esse an der Sache und vielleicht doch auch Freude haben an einer Arbeit, die geistig anregt, und außerdem: wirtschaft lich, beruflich wie geschäftlich werden sich doch gewisse Vorteile einstellen, würden sonst unsere Mittsel- und Groß betriebe sich mit Buchführung überhaupt befassen?! Nachschrift der Hauptgeschäftsstelle. Wir verweisen auf unsere Bekanntmachung, Seite 681, in der wir mitteilten, daß die Arbeiten zur Herausgabe eines vor läufigen einfachen Buchführungsschemas so gefördert werden, daß mit einem rechtzeitigen Erscheinen zu Beginn des Wirt schaftsjahres 1926/27 gerechnet werden kann. Wir bitten unsere Mitglieder nochmals um rege Unterstützung unserer Bestrebungen im Sinne obiger Bekanntmachung. Zu den Schlußausführungen im obigen Aufsatz möchten wir bemerken, daß die Gesamtbuchführung etwas ausführlicher gehalten werden muß, als vom Verfasser angeregt wird. Wir verweisen auf den Aufsatz: „Vorläufige Verordnung über die Ordnungsmäßigkeit der landwirtschaftlichen Buchführung“, Verbandsorgan Seite 603, 617. [2193
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