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Die Bestrebungen des Auslandes zur Qualitätsverbesserung seiner gärtnerischen Ausfuhr nach Deutschland. Von Dipl.-Gartenbau-Insp. Guenther in Berlin. Während ein Teil der deutschen Obst- und Gemüsezüchter in unfaßlich kurzsichtiger Weise noch immer versucht, Ge schäft und Verdienst in unreeller Handhabung der Auf machung und Verpackung der Handelsware zu finden, ohne sich vor Augen zu halten, daß ein solches Geschäftsgebaren schließlich zum eignen Schaden und, was viel schlimmer ist, zum Schaden des ganzen Berufsstandes ausschlagen muß, sehen wir, daß sich das geschäftstüchtige Ausland besserer Prinzipien befleißigt. In der Vermeidung der bei uns so beliebten „Kniffe“, wie Blindpackungen und dgl., ist eine der Ursachen zu suchen, weshalb der deutsche Handel so gern mit der Auslandsware arbeitet. Die Gleichmäßigkeit des Inhalts der Auslandspackungen schützt den Handel im weitgehendsten Maße vor Beanstandungen durch die Kon sumenten und sichert ihm glatten Absatz. In diesem Zusammenhang dürfte es interessieren zu hören, wie sich das Ausland der Pflege seines auswärtigen Absatzmarktes in wachsendem Maße annimmt. Abgesehen von einer weitseh au enden Marktpolitik, die ihre Unterstützung in einer gut organisierten Marktspionage auf unseren Handelsplätzen findet, bemüht .sich die auslän dische Konkurrenz tunlichster Ehrlichkeit im Versand. Die Devise „Ehrlich währt am längsten“ hat wie kaum irgend- woanders im Handel seine Berechtigung. In Erkenntnis der Gefahr, die etwaige Außenseiter für den reellen Handel be deuten, haben verschiedene ausländische Staaten zur Pflege des Auslandsgeschäfts besondere Maßnahmen getroffen. Z. B. ahndet Amerika von Staats wegen unreelle Obstpackungen als Betrug. Holland hat sich die guten Erfahrungen, die es mit der Ueberwachung des Exports durch besondere „Quali tätskontrollen“ für Butter, Käse und Sardellen gemacht hat, nun auch für den Export von Obst, Gemüse und Kartoffeln zunutze gemacht und für die genannten Gartenbauerzeugnisse gleiche Einrichtungen getroffen. Stichprobenweise werden also die ins Ausland gehenden Sendungen von diesen „Qualitäts kontrollen“ auf ihre Beschaffenheit hin untersucht und etwaige Beanstandungen geahndet. Träger dieser Einrichtung ist die Vereinigung der holländischen Exporteure. Handelt es sich in Holland um einen Selbstschutz der Organisationen, so beobachten wir jetzt an Lettland, daß sich die Regierung um Einführung einer ähnlichen Maßnahme, wie die in Holland bestens bewährte, neuerdings bemüht. Im Rigaschen Regierungsblatt Nr. 237 vom 23. Okt. d. Js. ist folgende Bekanntmachung des lettländischen Minister präsidenten zu lesen: Bestimmungen über die Kontrolle von Export- Obst und -Beeren. 1. Die Ausfuhr von Früchten und Beeren untersteht einer Exportkontrolle, die vom Landwirtschaftsministerium ge leitet wird. 2. Die Kontrolle wird von Obst- und Beerenobstkontrol- leuren und von einer Schiedskommission ausgeübt. Die Kon trolleure prüfen, schätzen und bescheinigen die Qualität des Obstes und der Beeren und die Tauglichkeit der Verpackung, die Schiedskommission entscheidet bei Meinungsverschieden heiten der Exporteure und Kontrolleure. 3. Die Schiedskommlission besteht aus drei Gliedern: je einem Vertreter des Landwirtschaftsministeriums und der Exporteure und einem Gartenbausachverständigen. Die Be schlüsse der Kommission sind endgültig. 4. Die Kontrolleure und die Schiedskommission werden vom Landwirtschaftsminister ernannt und entlassen. 5. Sendungen, von denen jede Verpackung mit den vom Exporteur und dem Landwirtschaftsministerium festgesetzten, von der Regierung bestätigten Kontrollmarken versehen ist, können in Partien von wenigstens 1000 kg ausgeführt werden und zwar über die Punkte, die der Landwirtschaftsminister im Einvernehmen mit dem Finanzminister festsetzt. Anmerkung 1: Auf Muster beziehen sich diese Be stimmungen nicht. Anmerkung 2: Die Produzenten haben das Recht, die Verpackungen außerdem noch mit ihrer eigenen Marke zu versehen. 6. Früchte und Beeren, die den im Punkt 9 der In struktion gestellten Anforderungen nicht entsprechen, dürfen nicht ausgeführt werden. 7. Die Exporteure haben sich im Landwirtschaftsmini sterium zu registrieren und ihre Handelsmarke anzugeben. 8. Die Kontrollunkosten werden von den Exporteuren gedeckt. 9. Eine Instruktion zur Verwirklichung dieses Gesetzes erläßt der Landwirtschaftsminister im Einvernehmen mit dem Finanzminister. 10. Diese Bestimmungen beziehen sich nicht auf Obst, das von Schiffen und Reisenden als Wegekost mitgenommen wird, ebenfalls nicht auf Transitobst. [2232 Vom Wasser im Winter. Von Dr. Ebert in Berlin. Das Wasser im Winter spielt für unsere Baum- und Strauchkulturen eine viel größere Rolle, als man gemeinhin glaubt, und mancher Obstzüchter könnte durch eine richtige Wasserwirtschaft sich vor manchem Schaden bewahren. Jeder kennt auf der Rinde junger Triebe die kleinen gelblichen bis bräunlichen Rippen und Pusteln. Das sind die Atemöffnungen (Lentizellen) der Rinde, die den Gegensatz zu den Spaltöffnungen der Blätter nicht oder nur unvollkommen verschlossen werden können. Auch die alte Rinde behält diese Atemöffnungen, wenn sie auch dort nur schwer zu finden sind. Durch diese Atemöffnungen verliert der Baum oder Strauch auch während des ganzen Winters Wasser, das er durch sie verdunstet. Daß dieser Wasserverlust, der besonders bei anhaltenden Ostwinden, die namentlich im Winter sehr trocken sein können, große Gefahren in sich birgt, liegt auf der Hand. Den Beweis lieferten uns die Winter 1916/17, 1920/21 und auch 1923/24, die uns jedesmal mehr oder minder lange Frostperioden mit Ostwinden brachten und als Folge davon „Erfrieren“ von Obstbäumen, Quittenunterlagen (gute Luise!) usw. Das war ja kein wirkliches „Erfrieren“, sondern es ist fast immer, wie wissenschaftliche Untersuchungen er kennen ließen, ein Verdursten, weil der tiefgefrorene Boden und das Durchfrieren des Holzes einen Wassernachschub im Boden zum Ersatz des Verdunstungs- (Transpirations-) Wassers unmöglich machte. Besonders gefährlich sind solche trockenen Frostperioden, wenn sie auf trockene Sommer und Herbste folgen, weil die Bäume sich dann nicht rechtzeitig ©inen genügenden Wasser vorrat im Stamm und älteren Astteilen aufspeichern konnten. Ich fürchte, daß sich vielfach auch in diesem Jahre die Bäume nicht genügend voll Wasser gesogen haben. Gewiß, wir haben einen feuchten Spätsommer und Herbst gehabt, aber doch verhältnismäßig wenig wirklich durchdringende Regen, welche den ungeheuren Wasser vertust des heißen Sommers im Boden ersetzen konnten. Vielfach hörte man doch, daß besonders auf den bindigeren Böden noch im Spätherbst tiefere Boden schichten, also gerade die, in denen unsere Bäume und Sträu cher wurzeln,’vollkommen trocken waren. Dem Landwirt ist ja auch mehr wie dem Gartenbauer bekannt, daß die Winterfeuch tigkeit erst die unteren Bodenschichten ausreichend mit Wasser, und zwar mit sauerstoffreichem Wasser, versorgt. Welche Nutzanwendung sollen wir daraus ziehen? — Daß wir auch jetzt auch noch wässern sollen, ja, wo der Boden sehr trocken ist in seinen tieferen Schichten, auch noch während des Winters bei offenem Wetter. Das gilt besonders auch für junge Bäume, die mit ihren Wurzeln noch nicht tief eingedrungen sind. Nach dem trockenen Sommer 1921 empfahl ich das Wässern auch und habe feststellen können, daß der Erfolg in vielen Fällen ein sehr guter war. Freilich gab es auch entsetzte Stimmen. Warum soll ich den Bäumen im Winter kein Wasser geben dürfeh? Bringt tauender Schnee nicht auch im Winter große, kalte Wassermassen in den Boden. Allerdings empfahl ich schon vor Jahren und tue es heute noch, sofort nach dem Wässern den Boden wieder gut aufzulockern in der Oberschicht, damit er dort schnell ab trocknet, und so nachfolgende Fröste nicht in die Tiefe geleitet werden. Wichtiger scheint mir aber noch ein grundsätzliches Wässern der Bäume und Sträucher vor dem Pflanzen. Be kannt ist ja, daß man Bäume, die im Frühjahr nach der Pflanzung nicht recht treiben wollen, 24 Stunden in Wasser legen und dann auspflanzen soll. Damit ist gesagt, daß diese Bäume zu sehr verdurstet waren. Warum soll man solange warten? Ich halte es für viel richtiger, vor dem Pflanzen grundsätzlich die Bäume und Sträucher möglichst ganze 24 Stunden lang