Volltext Seite (XML)
bliebe als Vergleichsobjekt evtl, das Wirtschaftsjahr 1924/25 (die Vermögenssteuerveranlagung erfolgt nach Kalenderjahren). Dasselbe kann als maßgebend aber auch noch nicht betrachtet werden. Wir litten unter einer hemmungslosen Einfuhr vom Auslande, die sich für manche Berufszweige, z. B. vor allem für den Gemüsebau fast katastrophal auswirkte. Will man so mit den Reinertrag dieses Wirtschaftsjahres zum Vergleich mit heranziehen, so muß man den Reinertrag wenigstens zweier Friedensjahre, vielleicht 1913 und 1914, damebenstellen. Es wird sich ja nun fragen, inwieweit die Betriebseinrichtungen die alten geblieben sind, ob Vergrößerungen stattgefunden haben usw. Das sind natürlich Umstände, die einen Vergleich ohne weiteres, bzw. eine Durchschnittsermittlung, nicht zulassen. Wäre jedoch in einem Betriebe der heutige Stand etwa annährend derselbe, wie vor dem Kriege, so müßte man zu den Rein erträgen der Jahre 1913 und 1914 etwa 40—50%, entsprechend der heutigen Ueberteuerung gegen den Friedensstand, hinzu schlagen, um dann aus diesen drei Jahren 1913, 1914 und Wirt schaftsjahr 1924/25 den Durchschnitt zu ermitteln. Damit nicht die Deklarationsergebnisse dieses Jahres von den Steuerbe hörden benutzt werden können, um für künftige längere Ver anlagungszwischenräume als Anhaltspunkt zu dienen, empfiehlt es sich, die diesjährige Reinertragsangabe ausdrücklich in Klam mern als Schätzung zu bezeichnen. Das wird ganz be sonders überall dort geboten sein, wo auch das Einkommen des Steuerpflichtigen geschätzt worden ist. In der Landwirtschaft bestehen für die Ermittlung des Einkommens Durchschnittssätze, die für die verschiedenen Bodenklassen den Reinertrag eines nur mit fremden, entlohnten Arbeitskräften bewirtschafteten Betriebes pro Hektar dar stellen. Diese sind natürlich für jeden Landesfinanzamtsbezirk verschieden hoch, überdies noch nach Wirtschaftsgebieten ab gestuft. Beispielsweise betragen sie für den LFA-Bezirk Magde burg in Bodenklasse I 300—220 M, in Kl. II 250—170 M, in III 200—130 M, in IV 140—70 M, in Va 80—30 M, in Vb etwa 40 M. Für Thüringen betragen sie in Bodenkl. I 200—140 M, in II 160—100 M, in III 115—70 M, in IV 80—40 M, in Va 50 bis 25 M, in Vb 30—0 M. So einfach, wie in der Landwirtschaft, liegen nun die Verhältnisse im Gartenbau nicht, weil die Be triebseinrichtungen und die Kulturen zu verschiedenartige sind. Eine Aufstellung von Durchschnittsreinerträgen würde, wie sich das schon bei der Einkommensteuer gezeigt hat, auf unüber windliche Schwierigkeiten stoßen. Von einer Beziehung zum Umsatz ist unter allen Umständen abzusehen, weil der Umsatz in hohem Maße von der Tüchtigkeit des Inhabers und anderen mehr persönlichen Faktoren abhängig ist. Mehr Erfolg ver spricht schon ein Punktsystem, das alle Faktoren, die für den Ertrag von Bedeutung sind, wie Klima, Lage, Boden- und Wasserverhältnisse, Düngerbeschaffung, Arbeitskräfte und Lohn höhen, Absatzverhältnisse, aber auch Zahl und Größe der Ge wächshäuser, Zahl der Frühbeetfenster usw. durch Bewertungs punkte erfaßt. Auf Grund der Gesamtzahl der ermittelten Punkte ließe sich dann mit einiger Sicherheit schon eine feste Beziehung zum Reinertrag aufstellen in der Form, daß man sagen könnte: 50 Punkte entsprechen pro Hektar diesem und 20 Punkte jenem Durchschnittsreinertrag. Es liegt auf der Hand, daß zur Aufstellung eines solchen Systems, wenn überhaupt erwünscht, längere Vorbereitungen gehören. Die Berechtigung eines solchen Systems ist aber um so mehr gegeben, als die persönlichen Faktoren, die z. B. das Verhältnis zwischen Umsatz und Einkommen so wechselnd beeinflussen, hier völlig aus scheiden. Für die Bewertung der Arbeitskraft des Betriebsinhabers und seiner Angehörigen sind für dieses Jahr verläßliche Richt linien noch nicht gegeben worden. Daher bietet auch diese Frage für die richtige Abgabe der Vermögenssteuererklärung für 1925 eine gewisse Schwierigkeit. Man wird sich nicht auf den Standpunkt stellen können, daß es sich lediglich darum handelt, für die Person des Betriebsinhabers eine andere be zahlte Arbeitskraft in die Berechnung einzusetzen, sondern man wird sich richtigerweise fragen müssen: wieviel Arbeits kräfte sind nötig, um, falls der Betriebsinhaber ausscheidet, den Betrieb in gleicher Weise weiterzuführen, in gleichem Um fange und mit gleichem geschäftlichen Erfolge? Die innere Be rechtigung dieser Auffassung ergibt sich aus der Erwägung, daß den Betriebsinhaber gegenüber der bezahlten Kraft ganz andere Sorgen und Pflichten belasten, vor allem die Sorge für Anzucht, aber weit mehr für den Absatz, für Buchführung, für vielerlei Steuern. Es wäre Unrecht, wenn man diese wertvollere Tätigkeit des „Chefs“, die selbstverständlich auch von bezahlten Kräften geleistet werden kann, mit dem Lohnsatz eines Ar beiters, Gehilfen, Buchhalters usw. in Ansatz bringen wollte. Man muß höhergreifen und die Frage so, wie vorstehend aus geführt, stellen und beantworten und die Abzüge vom Rohertrag dementsprechend bemessen. [2230 Ehrenurkunden. Für hervorragende Leistungen im deutschen Gartenbau hat der Reichsverband Ehrenurkunden geschaffen (s. Nr. 18, S. 240), die auf besonderen Antrag durch den Reichsverband verliehen werden können. Die Ehrenurkunde kann verliehen werden sowohl für hervorragende Einzel- und Gesamtleistungen auf Ausstellungen, als auch in Anerkennung besonders erfolg reicher Tätigkeit zur Förderung des Berufes und des beruf lichen Verbandswesens. Bei Verleihung auf Ausstellungen muß die Zuerkennung als höchster Preis hinter etwaigen hohen Staatspreisen erfolgen. In jedem Fälle soll die Ehrenurkunde des Reichsverbandes eine hohe und seltene Auszeichnung sein, deren Verleihung nur nach sorgfältiger Prüfung der Voraussetzungen vorgenom men werden darf. Für Ausstellungen wird die Ehrenurkunde im allgemeinen nur zur Verfügung gestellt, wenn es sich um große Unter nehmungen, zumindest um solche von Landesverbänden handelt, die Gewähr dafür bieten, daß wirklich hochwertige Kultur leistungen vorgeführt werden. Für lokale Ausstellungen wird die Ehrenurkunde nur in besonderen Ausnahmefällen zuerkannt. Diese Ausstellungen mit Preisen auszustatten, muß in der Hauptsache eine Aufgabe der Ausstellungsleitungen und der Landesverbände sein. Zur Anerkennung persönlicher Leistungen um den Garten bau und das berufliche Verbandsleben erfolgt die Verleihung nur, wenn wirklich große Verdienste in dem Gesamtberuf vorliegen. Die Verleihung kann zwar bei Vorliegen derartiger Verdienste anläßlich von Berufsjubiläen erfolgen, niemals aber kann ein Geschäftsjubiläum oder ein dienstliches Jubiläum als solches den eigentlichen Grund der Verleihung bilden. So sehr darauf geachtet werden muß, daß die Verleihung der Ehrenurkunde des Reichsverbandes des deutschen Garten baues nur für hochwertige Leistungen und als seltene Auszeich nung erfolgt, so wünschenswert ist es andererseits, daß von der Verleihung in dazu geeigneten Fällen auch wirklich Gebrauch gemacht wird. Anträge auf Verleihung der Ehrenurkunde sind an den Verwaltungsrat des Reichsverbandes zu richten. Ehrenurkunden sind vom Reichsverband des deutschen Gartenbaues e. V. bisher an folgende Herren und Bezirks gruppen verliehen worden: Am 20.9.1924 F. Hertel, Gärtnereibesitzer, Cottbus/Sandow, Am Doll, anläßlich der Ausstellung in Cottbus. Am 29.9.1924 „ 30. 9.1924 „ 12.10.1924 „ 28. 5.1925 „ 28. 5.1925 „ 28. 5.1925 „ 28. 5.1925 „ 28. 5.1925 „ 28. 5.1925 „ 19. 9.1925 „ 19. 9.1925 „ 29. 9.1925 „ 22. 9.1925 „ 22.9.1925 „ 26. 9.1925 „ 4.10.1925 „ 4.10.1925 „ 20.10.1925 E. Teubner, Obstzüchter, Herbsleben, an läßlich der Ausstellung in Wismar. Schloßgärtnerei H o r n o w , Hornow, Kreis Spremberg, anläßlich der Ausstellung in Sprem- berg. H. Hartge, Sophienheilstätte b. Bad Berka, anläßlich der Ausstellung in Tannroda. R. Friedrich, Gärtnereibesitzer, Trebbin, Baruther Straße, anläßlich der Ausstellung in Luckenwalde. W. Schildberg, Baumschulenbesitzer, Wol- tersdorf, Krs. Luckenwalde, anläßlich der Aus stellung in Luckenwalde. Bez.-Gr. Ludwigshafen a. Rh., anläß lich der Ausstelllung in Ludwigshafen >a. Rh. Bez.-Gr. Speyer, anläßlich der Ausstel lung in Ludwigshafen a. Rh. Bez.-Gr. Neustadt, anläßlich der Aus stellung in Ludwigshafen a. Rh. Bez.-Gr. Landau, anläßlich der Ausstellung in Ludwigshafen a. Rh. W. H. Kraatz, Gärtnereibesitzer, Rastede i. Oldenburg, anläßlich der Ausstellung in Olden burg. H. Thorausch, Gärtnereibesitzer, Cottbus, anläßlich der Ausstellung in Cottbus. Bez. - Gr. Osthavelland, Potsdam, anläß lich der Ausstellung in Potsdam. Verein Potsdamer Gär tner v o n 1873, Potsdam, anläßlich der Ausstellung in Potsdam. Ortsgruppe Potsdam des Verbandes deutscher Blumengeschäftsinhaber, Potsdam, an läßlich der Ausstellung in Potsdam. H. Weidner, Gärtnereibesitzer, Braun schweig, anläßlich der Ausstellung in Braun schweig. E. Beck, Gärtnereibesitzer, Bad Kreuznach, anläßlich der Ausstellung in Bad Kreuznach. P. Lutz, Gärtnereibesitzer, Bingen a. Rh., anläßlich der Ausstellung in Bad Kreuznach. M. Adam, Gärtnereibesitzer, Braunschweig, anläßlich der Ausstellung in Braunschweig. [2189