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Der Deutsche Erwerbsgartenbau
- Bandzählung
- 40.1925
- Erscheinungsdatum
- 1925
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 4Zf118
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1820646769-192500009
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1820646769-19250000
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-1820646769-19250000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Bemerkung
- Die Beilagen "Verbandsnachrichten" wurden am Ende des Jahrgangs in separaten Ausgaben erfasst ; Heft Nummer 52: Hauptausgabe in der Vorlage nicht vorhanden
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
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-
Zeitschrift
Der Deutsche Erwerbsgartenbau
-
Band
Band 40.1925
-
- Titelblatt Titelblatt I
- Sonstiges Inhaltsverzeichnis III
- Ausgabe Nummer 1, 2. Januar 1925 1
- Ausgabe Nummer 2, 9. Januar 1925 13
- Ausgabe Nummer 3, 16. Januar 1925 25
- Ausgabe Nummer 4, 23. Januar 1925 37
- Ausgabe Nummer 5, 30. Januar 1925 49
- Ausgabe Nummer 6, 6. Februar 1925 61
- Ausgabe Nummer 7, 13. Februar 1925 73
- Ausgabe Nummer 8, 20. Februar 1925 85
- Ausgabe Nummer 9, 27. Februar 1925 97
- Ausgabe Nummer 10, 6. März 1925 109
- Ausgabe Nummer 11, 13. März 1925 125
- Ausgabe Nummer 12, 20. März 1925 141
- Ausgabe Nummer 13, 27. März 1925 157
- Ausgabe Nummer 14, 3. April 1925 173
- Ausgabe Nummer 15, 10. April 1925 189
- Ausgabe Nummer 16, 17. April 1925 205
- Ausgabe Nummer 17, 24. April 1925 217
- Ausgabe Nummer 18, 1. Mai 1925 229
- Ausgabe Nummer 19, 8. Mai 1925 245
- Ausgabe Nummer 20, 15. Mai 1925 261
- Ausgabe Nummer 21, 22. Mai 1925 277
- Ausgabe Nummer 22, 29. Mai 1925 293
- Ausgabe Nummer 23, 5. Juni 1925 309
- Ausgabe Nummer 24, 12. Juni 1925 321
- Ausgabe Nummer 25, 19. Juni 1925 337
- Ausgabe Nummer 26, 26. Juni 1925 353
- Ausgabe Nummer 27, 3. Juli 1925 365
- Ausgabe Nummer 28, 10. Juli 1925 377
- Ausgabe Nummer 29, 17. Juli 1925 393
- Ausgabe Nummer 30, 24. Juli 1925 409
- Ausgabe Nummer 31, 31. Juli 1925 437
- Ausgabe Nummer 32, 7. August 1925 453
- Ausgabe Nummer 33, 14. August 1925 469
- Ausgabe Nummer 34, 21. August 1925 485
- Ausgabe Nummer 35, 28. August 1925 497
- Ausgabe Nummer 36, 4. September 1925 513
- Ausgabe Nummer 37, 11. September 1925 529
- Ausgabe Nummer 38, 18. September 1925 545
- Ausgabe Nummer 39, 25. September 1925 561
- Ausgabe Nummer 40, 2. Oktober 1925 577
- Ausgabe Nummer 41, 9. Oktober 1925 593
- Ausgabe Nummer 42, 16. Oktober 1925 609
- Ausgabe Nummer 43, 23. Oktober 1925 621
- Ausgabe Nummer 44, 30. Oktober 1925 633
- Ausgabe Nummer 45, 6. November 1925 645
- Ausgabe Nummer 46, 13. November 1925 657
- Ausgabe Nummer 47, 20. November 1925 673
- Ausgabe Nummer 48, 27. November 1925 685
- Ausgabe Nummer 49, 4. Dezember 1925 697
- Ausgabe Nummer 50, 11. Dezember 1925 709
- Ausgabe Nummer 51, 18. Dezember 1925 721
- Ausgabe Verbandsnachrichten Nr. 1, 2.1.1925 1
- Ausgabe Verbandsnachrichten Nr. 2, 9.1.1925 5
- Ausgabe Verbandsnachrichten Nr. 3, 16.1.1925 9
- Ausgabe Verbandsnachrichten Nr. 4, 23.1.1925 13
- Ausgabe Verbandsnachrichten Nr. 5, 30.1.1925 17
- Ausgabe Verbandsnachrichten Nr. 6, 6.2.1925 21
- Ausgabe Verbandsnachrichten Nr. 7, 13.2.1925 25
- Ausgabe Verbandsnachrichten Nr. 8, 20.2.1925 29
- Ausgabe Verbandsnachrichten Nr. 9, 27.2.1925 33
- Ausgabe Verbandsnachrichten Nr. 10, 6.3.1925 41
- Ausgabe Verbandsnachrichten Nr. 11, 13.3.1925 45
- Ausgabe Verbandsnachrichten Nr. 12, 20.3.1925 53
- Ausgabe Verbandsnachrichten Nr. 13, 27.3.1925 57
- Ausgabe Verbandsnachrichten Nr. 14, 3.4.1925 61
- Ausgabe Verbandsnachrichten Nr. 15, 10.4.1925 65
- Ausgabe Verbandsnachrichten Nr. 16, 17.4.1925 73
- Ausgabe Verbandsnachrichten Nr. 17, 24.4.1925 77
- Ausgabe Verbandsnachrichten Nr. 18, 1.5.1925 81
- Ausgabe Verbandsnachrichten Nr. 19, 19.8.1925 85
- Ausgabe Verbandsnachrichten Nr. 20, 15.5.1925 89
- Ausgabe Verbandsnachrichten Nr. 21, 22.5.1925 93
- Ausgabe Verbandsnachrichten Nr. 22, 29.5.1925 97
- Ausgabe Verbandsnachrichten Nr. 23, 5.6.1925 101
- Ausgabe Verbandsnachrichten Nr. 24, 12.6.1925 105
- Ausgabe Verbandsnachrichten Nr. 25, 19.6.1925 109
- Ausgabe Verbandsnachrichten Nr. 26, 26.6.1925 113
- Ausgabe Verbandsnachrichten Nr. 27, 3.7.1925 117
- Ausgabe Verbandsnachrichten Nr. 28, 10.7.1925 121
- Ausgabe Verbandsnachrichten Nr. 29, 17.7.1925 125
- Ausgabe Verbandsnachrichten Nr. 30, 24.7.1925 129
- Ausgabe Verbandsnachrichten Nr. 31, 31.7.1925 133
- Ausgabe Verbandsnachrichten Nr. 32, 7.8.1925 137
- Ausgabe Verbandsnachrichten Nr. 33, 14.8.1925 145
- Ausgabe Verbandsnachrichten Nr. 34, 21.8.1925 149
- Ausgabe Verbandsnachrichten Nr. 35, 28.8.1925 153
- Ausgabe Verbandsnachrichten Nr. 36, 4.9.1925 161
- Ausgabe Verbandsnachrichten Nr. 37, 11.9.1925 165
- Ausgabe Verbandsnachrichten Nr. 38, 18.9.1925 169
- Ausgabe Verbandsnachrichten Nr. 39, 25.9.1925 173
- Ausgabe Verbandsnachrichten Nr. 40, 2.10.1925 177
- Ausgabe Verbandsnachrichten Nr. 41, 9.10.1925 181
- Ausgabe Verbandsnachrichten Nr. 42, 16.10.1925 185
- Ausgabe Verbandsnachrichten Nr. 43, 23.10.1925 189
- Ausgabe Verbandsnachrichten Nr. 44, 30.10.1925 193
- Ausgabe Verbandsnachrichten Nr. 45, 6.11.1925 197
- Ausgabe Verbandsnachrichten Nr. 46, 13.11.1925 201
- Ausgabe Verbandsnachrichten Nr. 47, 20.11.1925 205
- Ausgabe Verbandsnachrichten Nr. 48, 27.11.1925 209
- Ausgabe Verbandsnachrichten Nr. 49, 4.12.1925 213
- Ausgabe Verbandsnachrichten Nr. 50, 11.12.1925 217
- Ausgabe Verbandsnachrichten Nr. 51, 18.12.1925 225
- Ausgabe Verbandsnachrichten Nr. 52, 25.12.1925 229
-
Band
Band 40.1925
-
- Titel
- Der Deutsche Erwerbsgartenbau
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.Nr. 49. 4. 12. 1925. Der Deutsche Erwerbsgartenbau 703 ausgangs Februar ca. 125 Motorspritzen das große Abwaschen vornehmen, während einige weitere Spritzen eine Art neutraler Zone um dieses Hauptbefallgebiet ziehen sollen, um einem späteren Herüberwechseln des Schädlings ins entseuchte Ge biet nach Möglichkeit vorzubeugen. Es steht zu erwarten, daß bei der Durchführung dieser großzügigen Bekämpfungsaktion viele Erfahrungen gesammelt werden, die dem deutschen Obstbau allgemein zugutekommen dürften. Dr. Speyer von der Biologischen Reichsanstalt wird seinen Wohnsitz in den Befallbezirk verlegen, um sich der Erforschung der Psylla mali eingehend widmen und die Er fahrungen der diesjährigen Winterbekämpfung auch wissen- schaftlich auswerten zu können. Möge diesem Forscher dort weiterer Erfolg beschieden sein. Im Anschluß an die erwähnte Besprechung hat der Re gierungspräsident in Stade nun eine Polizeiverordnung zur Be kämpfung von Psylla mali erlassen, die nachfolgend wieder gegeben sei: Auf Grund der §§ 6, 12 und 13 der Verordnung über die Polizeiverwaltung in den neuerworbenen Landesteilen vom 20. 9. 1867 (GS. S. 1529), der §§ 137, 139 des Gesetzes über die allgemeine Landesverwaltung vom 30. 7. 1883 (GS. S. 195), der Verordnung über die Vermögensstrafen und Bußen vom. 6. 2. 1924 (RGBl. S. 44), sowie des Gesetzes vom 8. 7. 1920 (GS. S. 437) betr. die Abänderung des Feld- und Forstpolizei gesetzes vom 1. 4. 1880 (GS. S. 230) wird hierdurch für die Kreise Jork und Kehdingen sowie die Gemeinden Altkloster, Neukloster, Heidmannsb.ausen, Hedendorf, Dammhausen, Nottens dorf, Bliedersdorf, Horneburg, Dollern, Agathenburg, Campe, Stade, Scholich, Riensförde, Breitenwisch, Engelschoff, Ham mahermoor, Himmelpforten und Burweg im Kreise Stade, ferner die Gemeinden Altendorf, Belum, Bülkau, Cadenberge, Geversdorf, Großenwörden, Hemm, Hüll, Isensee, Kehdingbruch, Neuhaus, Neuland, Oberndorf, Oppeln und Osten im Kreise Neuhaus, sowie die Kirchspiele Altenbruch, Lüdingworth, Nord leda, Neuenkirchen, Osterbruch, O. E. Otterndorf, W. E. Ottern dorf und Stadt Otterndorf im Kreise Hadeln mit Zustimmung des Bezirksausschusses folgendes angeordnet: § 1. In den vorbezeichneten Kreisen und Kreisteilen sind die zur Nutzung von Apfelbäumen und -büschen Berech tigten verpflichtet, im Winter 1925/26 den Apfelblattsauger, Psylla mali, nach Maßgabe der nachstehenden Vorschriften zu bekämpfen. § 2. Alle befallenen Bäume und Büsche sind mit Schwefel kalkbrühe oder dem Theobaldschen Gemisch in der im An hang zu dieser Verordnung vorgeschriebenen Zusammen setzung in der Zeit vom 1. November 1925 bis 31. März 1926 zu bespritzen. Durch Bekanntmachung des Landrats kann die Zeit und die Zusammensetzung des Spritzmittels ander weitig bestimmt werden. § 3. Die erforderlichen Spritzen und die Spritzenführer stellen die Kreise. Der Nutzungsberechtigte hat für jede Spritze die erforderlichen weiteren Arbeitskräfte zu stellen. Die Kreise können für die Benutzung der Spritzen Ge bührenordnungen erlassen und Gebühren zur Deckung ihrer Aufwendungen für die .Verwaltung und Unterhaltung er heben. § 4. Dem Nutzungsberechtigten bleibt die selbständige Be kämpfung des Schädlings ohne Verwendung der von den Kreisen gestellten Spritzen und Spritzenführer Vorbehalten, wenn er diesen Vorbehalt bis zum 10. 12. 1925 schriftlich dem Gemeindevorstand anzeigt und auf Anforderung die Mög lichkeit der Durchführung glaubhaft macht. Mit der selbständigen Bekämpfung muß spätestens am 15. Februar 1926 begonnen werden. Sie ist unverzüglich durchzuführen. § 5. Zuwiderhandlungen gegen diese Verordnungen unter liegen der Bestrafung nach § 34 des Feld- und Forstpolizei- gesetzes. § 6. Diese Verordnung tritt mit der Bekanntmachung im Amtsblatt in Kraft. Stade, den 5. November 1925. Der Regierungspräsident. In Vertretung: Unterschrift. Anhang zu der Polizeiverordnung zur Bekämpfung des Apfelblattsaugers vom 5. 11. 1925. Zusammensetzung 1. der Schwefelkalkbrühe und zwar: a) der Stammlösung: 850 g pulverisierten gebrannten Kalks mit 1450 g Schwefelblüte trocken gut zu mischen, mit 10 1 Wasser zu versetzen, in eisernem Kessel unter häufigem Umrühren 45 Minuten lang zu kochen; dann er kalten lassen; b) der Spritzbrühe: 1 Teil Stammlösung, 2 Teile Wasser; 2. des Theobaldschen Gemisches: 10 bis 15 kg gebrannter Kalk, 5 bis 6 kg Kochsalz, 1/2 kg Wasserglas auf 100 1 Wasser (gegebenenfalls Zusatz von 34 kg krist. Soda). [2214 Das Handelsvertragsprovisiorium mit Spanien. Unsere gesamten Handelsbeziehungen zu Spanien sind ein erschreckendes Beispiel für die Plan- und Ziellosigkeit unserer Nachkriegs-Handelspolitik. Im Juli 1924 legte die deutsche Delegation in Madrid einen geradezu fanatischen Eifer an den Tag, mit Spanien zum Abschluß zu kommen. Da die Spanier jedoch wenig Neigung zu einem Abschluß hatten, entschlossen sich die verantwortlichen Männer der Reichsregierung, weitgehende Zugeständnisse in der Herab setzung bzw. Bindung deutscher Zölle zu machen. Dadurch gelang es allerdings, Spanien zu dem Abkommen zu bewegen. Aber zu welchem Preis! Mit Apfelsinen, Bananen, Tomaten, Zwiebeln, Weintrauben und spanischen Weinen aller Art wurde der deutsche Markt überschwemmt. Im Laufe der Zeit sah man auch in nichtlandwirtschaftlichen Kreisen ein, daß das deutsch-spanische Abkommen der deutschen Gesamtwirtschaft weit mehr Schaden als Nutzen brächte. Nur der Exporthandel und die hinter ihm stehende, allerdings sehr machtvolle Presse pries die angeblichen Segnun gen dieses Vertrages in allen Tonarten. Trotz aller gegen teiligen Bemühungen der Landwirtschaft, besonders des Wen- und Gartenbaues, wurde aber die Entscheidung des Reichs tages über die Ratifikation immer weiter hinausgeschoben. Als sie endlich im Frühjahr d. J. auf der Tagesordnung stand-, gingen die Wogen der Erregung hoch. Das Abkommen wurde jedoch ratifiziert, weil auch ein Teil der Deutschnationalen für das Abkommen stimmte. In aller Heimlichkeit hatten allerdings die verantwort lichen Leiter unserer Handelspolitik eine sehr wenig be friedigende Lösung gefunden. Da man aus innerpolitischen Gründen eine Ablehnung nicht wünschte, einigte sich die Reichsregierung mit den Regierungsparteien dahingehend, das Abkommen schnellstens nach der Ratifikation zu kündigen, was ja bekanntlich auch mit Wirkung vom 16. Oktober d. J. erfolgt ist. Naturgemäß mußte diese Art der Kündigung auf Spanien stark verstimmend einwirken. Wir hätten vielmehr den Mut haben müssen, sofort klipp und klar Spanien zu sagen, daß wir ein solches Abkommen nicht annehmen könnten. Es muß dies mit aller Deutlichkeit hier ausgesprochen werden, denn mit den ewigen Beschönigungsversuchen, wie sie auch unsere Tagespresse zum Teil treibt, kommen wir nicht weiter und werden, insonderheit die landwirtschaftlichen Belange, auch fernerhin zu kurz kommen. Bei der Zollneuregelung im August d. J. ist die Landwirtschaft sehr schlecht weggekommen. Sehr ernsthafte Leute, über deren mannhaftes Eintreten für die Landwirtschaft und ihre Zweige kein Zweifel bestehen kann, sind der Ansicht, daß die im August eingeführte Zoll regelung die Lage der Landwirtschaft nicht verbessert, sondern verschlechtert hat; denn der kleine Nutzen der unzu reichenden Agrarzölle ist durch die wahnwitzige Erhöhung der Industriezölle mehr als ausgeglichen worden. Nun wird vom Auswärtigen Amt gar ein Weg eingeschlagen, der schein bar zur fast gänzlichen Beseitigung der Agrarzölle führen soll. Italien gegenüber die unerträgliche Herabsetzung von an sich schon unzureichenden Gartenbauzöllen, Rußland gegen über wesentliche Zugeständnisse in der Vieheinfuhr, aber niemals eine weitgehende Herabsetzung der Industriezölle, die zur Minderung der jetzt so hohen Produktionskosten der Landwirtschaft führen könnte. Als neuester Beweis für die Schwäche der verantwort lichen Leiter dient das neue Provisorium mit Spanien. Als wir das Abkommen im Sommer d. J. gekündigt hatten, wurden zwar sogleich Verhandlungen zwecks Anschluß eines neuen Vertrages aufgenommen. Aber die Spanier hatten nach ihren seitherigen Erfahrungen keine große Neigung; die Verhandlungen zogen sich in die Länge. Plötzlich, am 6. November, erklärten die Spanier völlig ungerechtfertigt den Zollkrieg. Darauf hätten zunächst als einzige Antwort deutsche Zollkampfmaßnahmen gegen Spanien ergriffen werden müssen. Nicht so dachte unser Auswärtiges Amt, das nun endlich auch merkte, welche Folgen sein Handelsvertragsfanatismus hat. Jetzt wollte man alles ungeschehen machen; man suchte die Spanier schnell zu besänftigen. Welche ■Mittel aber hielt man im Kreise der verantwortlichen Männer für geeignet? Man verhandelte mit Spanien sofort über ein Provisorium, das auch zustande kam. Allerdings, die Spanier müßten mit Dummheit geschlagen sein, wenn sie solche Geschenke unseres Auswärtigen Amtes nicht angenommen hätten! Die spanischen Erzeugnisse haben mit Ausnahme der nachstehend genannten sechs Erzeugnisse bei der Einfuhr nach Deutschland die Sätze des autonomen deutschen Zolltarifs zu zahlen.
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