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Der Deutsche Erwerbsgartenbau
- Bandzählung
- 40.1925
- Erscheinungsdatum
- 1925
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 4Zf118
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1820646769-192500009
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1820646769-19250000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1820646769-19250000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Bemerkung
- Die Beilagen "Verbandsnachrichten" wurden am Ende des Jahrgangs in separaten Ausgaben erfasst ; Heft Nummer 52: Hauptausgabe in der Vorlage nicht vorhanden
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Der Deutsche Erwerbsgartenbau
-
Band
Band 40.1925
-
- Titelblatt Titelblatt I
- Sonstiges Inhaltsverzeichnis III
- Ausgabe Nummer 1, 2. Januar 1925 1
- Ausgabe Nummer 2, 9. Januar 1925 13
- Ausgabe Nummer 3, 16. Januar 1925 25
- Ausgabe Nummer 4, 23. Januar 1925 37
- Ausgabe Nummer 5, 30. Januar 1925 49
- Ausgabe Nummer 6, 6. Februar 1925 61
- Ausgabe Nummer 7, 13. Februar 1925 73
- Ausgabe Nummer 8, 20. Februar 1925 85
- Ausgabe Nummer 9, 27. Februar 1925 97
- Ausgabe Nummer 10, 6. März 1925 109
- Ausgabe Nummer 11, 13. März 1925 125
- Ausgabe Nummer 12, 20. März 1925 141
- Ausgabe Nummer 13, 27. März 1925 157
- Ausgabe Nummer 14, 3. April 1925 173
- Ausgabe Nummer 15, 10. April 1925 189
- Ausgabe Nummer 16, 17. April 1925 205
- Ausgabe Nummer 17, 24. April 1925 217
- Ausgabe Nummer 18, 1. Mai 1925 229
- Ausgabe Nummer 19, 8. Mai 1925 245
- Ausgabe Nummer 20, 15. Mai 1925 261
- Ausgabe Nummer 21, 22. Mai 1925 277
- Ausgabe Nummer 22, 29. Mai 1925 293
- Ausgabe Nummer 23, 5. Juni 1925 309
- Ausgabe Nummer 24, 12. Juni 1925 321
- Ausgabe Nummer 25, 19. Juni 1925 337
- Ausgabe Nummer 26, 26. Juni 1925 353
- Ausgabe Nummer 27, 3. Juli 1925 365
- Ausgabe Nummer 28, 10. Juli 1925 377
- Ausgabe Nummer 29, 17. Juli 1925 393
- Ausgabe Nummer 30, 24. Juli 1925 409
- Ausgabe Nummer 31, 31. Juli 1925 437
- Ausgabe Nummer 32, 7. August 1925 453
- Ausgabe Nummer 33, 14. August 1925 469
- Ausgabe Nummer 34, 21. August 1925 485
- Ausgabe Nummer 35, 28. August 1925 497
- Ausgabe Nummer 36, 4. September 1925 513
- Ausgabe Nummer 37, 11. September 1925 529
- Ausgabe Nummer 38, 18. September 1925 545
- Ausgabe Nummer 39, 25. September 1925 561
- Ausgabe Nummer 40, 2. Oktober 1925 577
- Ausgabe Nummer 41, 9. Oktober 1925 593
- Ausgabe Nummer 42, 16. Oktober 1925 609
- Ausgabe Nummer 43, 23. Oktober 1925 621
- Ausgabe Nummer 44, 30. Oktober 1925 633
- Ausgabe Nummer 45, 6. November 1925 645
- Ausgabe Nummer 46, 13. November 1925 657
- Ausgabe Nummer 47, 20. November 1925 673
- Ausgabe Nummer 48, 27. November 1925 685
- Ausgabe Nummer 49, 4. Dezember 1925 697
- Ausgabe Nummer 50, 11. Dezember 1925 709
- Ausgabe Nummer 51, 18. Dezember 1925 721
- Ausgabe Verbandsnachrichten Nr. 1, 2.1.1925 1
- Ausgabe Verbandsnachrichten Nr. 2, 9.1.1925 5
- Ausgabe Verbandsnachrichten Nr. 3, 16.1.1925 9
- Ausgabe Verbandsnachrichten Nr. 4, 23.1.1925 13
- Ausgabe Verbandsnachrichten Nr. 5, 30.1.1925 17
- Ausgabe Verbandsnachrichten Nr. 6, 6.2.1925 21
- Ausgabe Verbandsnachrichten Nr. 7, 13.2.1925 25
- Ausgabe Verbandsnachrichten Nr. 8, 20.2.1925 29
- Ausgabe Verbandsnachrichten Nr. 9, 27.2.1925 33
- Ausgabe Verbandsnachrichten Nr. 10, 6.3.1925 41
- Ausgabe Verbandsnachrichten Nr. 11, 13.3.1925 45
- Ausgabe Verbandsnachrichten Nr. 12, 20.3.1925 53
- Ausgabe Verbandsnachrichten Nr. 13, 27.3.1925 57
- Ausgabe Verbandsnachrichten Nr. 14, 3.4.1925 61
- Ausgabe Verbandsnachrichten Nr. 15, 10.4.1925 65
- Ausgabe Verbandsnachrichten Nr. 16, 17.4.1925 73
- Ausgabe Verbandsnachrichten Nr. 17, 24.4.1925 77
- Ausgabe Verbandsnachrichten Nr. 18, 1.5.1925 81
- Ausgabe Verbandsnachrichten Nr. 19, 19.8.1925 85
- Ausgabe Verbandsnachrichten Nr. 20, 15.5.1925 89
- Ausgabe Verbandsnachrichten Nr. 21, 22.5.1925 93
- Ausgabe Verbandsnachrichten Nr. 22, 29.5.1925 97
- Ausgabe Verbandsnachrichten Nr. 23, 5.6.1925 101
- Ausgabe Verbandsnachrichten Nr. 24, 12.6.1925 105
- Ausgabe Verbandsnachrichten Nr. 25, 19.6.1925 109
- Ausgabe Verbandsnachrichten Nr. 26, 26.6.1925 113
- Ausgabe Verbandsnachrichten Nr. 27, 3.7.1925 117
- Ausgabe Verbandsnachrichten Nr. 28, 10.7.1925 121
- Ausgabe Verbandsnachrichten Nr. 29, 17.7.1925 125
- Ausgabe Verbandsnachrichten Nr. 30, 24.7.1925 129
- Ausgabe Verbandsnachrichten Nr. 31, 31.7.1925 133
- Ausgabe Verbandsnachrichten Nr. 32, 7.8.1925 137
- Ausgabe Verbandsnachrichten Nr. 33, 14.8.1925 145
- Ausgabe Verbandsnachrichten Nr. 34, 21.8.1925 149
- Ausgabe Verbandsnachrichten Nr. 35, 28.8.1925 153
- Ausgabe Verbandsnachrichten Nr. 36, 4.9.1925 161
- Ausgabe Verbandsnachrichten Nr. 37, 11.9.1925 165
- Ausgabe Verbandsnachrichten Nr. 38, 18.9.1925 169
- Ausgabe Verbandsnachrichten Nr. 39, 25.9.1925 173
- Ausgabe Verbandsnachrichten Nr. 40, 2.10.1925 177
- Ausgabe Verbandsnachrichten Nr. 41, 9.10.1925 181
- Ausgabe Verbandsnachrichten Nr. 42, 16.10.1925 185
- Ausgabe Verbandsnachrichten Nr. 43, 23.10.1925 189
- Ausgabe Verbandsnachrichten Nr. 44, 30.10.1925 193
- Ausgabe Verbandsnachrichten Nr. 45, 6.11.1925 197
- Ausgabe Verbandsnachrichten Nr. 46, 13.11.1925 201
- Ausgabe Verbandsnachrichten Nr. 47, 20.11.1925 205
- Ausgabe Verbandsnachrichten Nr. 48, 27.11.1925 209
- Ausgabe Verbandsnachrichten Nr. 49, 4.12.1925 213
- Ausgabe Verbandsnachrichten Nr. 50, 11.12.1925 217
- Ausgabe Verbandsnachrichten Nr. 51, 18.12.1925 225
- Ausgabe Verbandsnachrichten Nr. 52, 25.12.1925 229
-
Band
Band 40.1925
-
- Titel
- Der Deutsche Erwerbsgartenbau
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Vom gärtnerischen Immer wieder wird von einsichtigen ernsthaften Fachleuten . die Forderung aufgestellt, daß nicht geistig oder körperlich minderwertige Lehrlinge eingestellt oder solche junge Leute unserem Beruf zugeführt werden sollen, die in der Schule nicht weiter konnten, deren Eltern aber aus falschen gesellschaft lichen Rücksichten den jungen Mann keinen für ihn geeigneten Beruf ergreifen lassen. Man ist der Ansicht, daß der Gärtner beruf ein schöner gesunder Beruf sei, der keine Anforderungen an geistige Fähigkeiten stellt. Das ist die Ansicht vieler wohl habender Eltern, deren Sohn aus irgendwelchen Gründen zurückgeblieben ist. und sich für einen Beruf der größere An forderungen an Ausdauer, Tüchtigkeit und Selbstzucht stellt, nicht eignet. Um dem jungen Mann die Lehrjahre angenehmer zu machen, und damit das Ganze ein besseres Ansehen ge winnt, wird er Volontär genannt. Als solcher glaubt er sich nicht verpflichtet, sich allen von den Vorgesetzten getroffenen Anordnungen fügen zu müssen. Noch schlimmer sieht es aus, wenn schwachsinnige Söhne reicher Eltern in der Gärtnerei untergebracht werden, wie dies leider häufig vorkommt. Daß solche Halbidioten unserem Beruf nicht zur Zierde gereichen und nicht geeignet sind, das An sehen unseres Standes zu heben, dürfte wohl ohne weiteres einleuchten. Wer es also mit unserem Standesbewuß.tsein ernst nimmt, der lasse sich nicht durch kleine, scheinbare Vorteile verleiten, junge Leute der oben geschilderten Art einzustellen. Die Lehrlinge aber, die er unterrichtet, haben ein heiliges Anrecht darauf, nach bestem Wissen und Gewissen in die Ge heimnisse unseres schönen, aber nicht leichten Berufes ein geführt zu werden. Nicht jeder Lehrling wird die gleichen Anlagen mitbringen, mancher begreift leichter, schneller; ein anderer wieder bringt bei gutem Willen viel Ungeschick mit. Den Lehrherren und sonstigen Vorgesetzten obliegt es nun, die schlummernden Fähigkeiten nach Möglichkeit zu wecken. Wer redlich versucht, das Beste zu wollen, wird bei mancher Enttäuschung doch auch viel Freude erleben. Scharf zu verurteilen ist die man cherorts übliche Geheimniskrämerei in bezug auf kleine Kultur kniffe oder, was noch schlimmer ist, mit der Verheimlichung der Sorten in Pflanzensortimenten. Der Lehrling oder die Gehilfen kennen oftmals die ihnen anvertrauten Pflanzen nur unter Nummern. Fragen nach dem richtigen Namen finden keine Beantwortung. Vermeintlicher, kleiner Vorteile wegen wird die Ausbildung der Lehrlinge und jungen Gehilfen nicht so gefördert, wie es im Interesse unseres Standes nötig wäre. Viel geschieht jetzt schon durch Fortbildungsschulen, die auch oft erst gegen den Willen einiger Kurzsichtiger erkämpft werden mußten. Diese Schulen mit aller Kraft zu fördern und auszubauen ist eine gebieterische Pflicht aller derer, denen die Hebung unseres Standes am Herzen liegt. Die meisten Lehrlinge kommen nicht in die Lage, eine Gärtnerlehranstalt zu besuchen. Da muß die Fortbildungsschule in die Bresche springen und dem jungen Gärtner diejenigen theoretischen Kenntnisse beibringen, die heute ebenso unerläßlich sind wie die Fähigkeit, ein Stück Land zu graben oder ein Alpenveilchen umzutopfen. Es muß mit Nachdruck gefordert werden, daß alle Lehrlinge eine Prüfung am Ende ihrer Lehrzeit ablegen. Nicht die Prüfung selbst ist das Wichtigste, sondern das an eifernde Bewußtsein, daß vor Beendigung der Lehrzeit eine Prüfung abzulegen ist. Standesbewußtsein. Haben wir derart unser Möglichstes getan, um die Aus bildung unserer Lehrlinge gewissenhaft zu fördern und zu einem Abschluß zu bringen, so sind damit die Pflichten des standesbewußten Arbeitgebers keineswegs erfüllt. Auch an gemessene Bezahlung gehört zur Hebung des Standes. Hat ein Lehrling seine Lehrzeit beendet, seine Prüfung abgelegt, so muß er auch die Gewißheit haben, daß er nicht schlechter als ein Gelegenheitsarbeiter bezahlt wird. Und das bringt mich nun zu den Ausführungen eines „Un zufriedenen“, der in „The Gardeners Chronicle" vom 27. 12.24 seinem Unmut Luft macht. Es heißt dort: „Ich habe mich in der letzten Zeit viel mit Anzeigen be treffend „Gärtner gesucht“ befaßt, und dies hat mich auf den Gedankfen gebracht, zu fragen: „Was ist eigentlich ein Gärtner oder vielmehr was wird von ihm verlangt? Die königliche englische Gartenbaugesellschaft zergliedert den Be griff Gärtnerei als einen entschieden selbständigen Beruf, der die gesteigerte (intensive) Kultur von Früchten, Gemüse, Blumen, Sträuchern und Bäumen umschließt. Wenn man die weitgehende Spezialisierung betrachtet, die diese Berufszweige erreicht haben, lernt man begreifen, daß die „simple“ Gärtnerei gar nicht so „simpel“ ist, wie es scheint. Kürzlich las ich in bezug auf „die Ausbildung eines neuzeitlichen Gärtners“, daß er eine theoretische und wissenschaftliche Ausbildung haben soll, die sich auf praktische Erfahrungen stützt; die Kenntnis von systematischer und geographischer Botanik, von Pflanzen anatomie und — Physiologie sind für den Kultivateur von großem Nutzen, während ein besseres Verständnis der Be schaffenheit der Erde und der Düngemittel durch Studium von Physik, Chemie und Erdbiologie erreicht werden könnte. Ich stimme dem zu, daß ein neuzeitlicher Gärtner viel lernen muß; aber, lassen Sie mich meine Frage wiederholen — was ist ein Gärtner? — und gleichzeitig einige Gesuche um Gärtner anführen, wie ich eingangs erwähnte. Hier z. B. einige Gesuche, wie sie nur allzuoft vorkommen: „Erfahrener Gärtner gesucht, der elektrische Licht- und Kraftanlagen bedienen kann; Kraft wagen reinigen, Geflügel beaufsichtigen; Hausmeister, wenn der Eigentümer verreist ist; Frau muß im Haushalt mit be hilflich sein“. Ist es ein Gärtner, der gesucht wird, oder ein Mann für alles? Und wenn das Letztere der Fall ist, warum wird er Gärtner genannt? Einige andere ähnliche Fälle: „Gärt ner für Hotel gesucht, hat den Pförtner zu unterstützen“ oder: „gute Kenntnis von Alpinen, Rosen, Ziersträuchern, keine kleinen Kinder, Frau im Haushalt“. Zieht man in Betracht, daß die meisten Gelegenheitsarbeiter besser bezahlt • werden als die Gärtner, so kann man sich nicht wundern, wenn viele tüch tige Leute einem so undankbaren Berufe den Rücken kehren.“ Dieser kleine Auszug spricht Bände. Es werden hier Zu stände in englischen Herrschaftsgärtnereien gegeißelt. Ist es aber in Deutschland nicht ebenso? Was wird vom Gärtner ver langt? Wie wird er bezahlt? Ansprüche und Bezahlung aber dokumentieren den bedauerlichen Tiefstand unseres Berufes in gesellschaftlicher .Beziehung. Wem also der Gärtnerstand wirklich am Herzen liegt, der wähle geeignete Lehrlinge, bilde sie sorgsam aus und erschließe dem Nachwuchs durch angemessene Bezahlung die Möglich keit, den Makel eines Menschen minderwertiger Qualität ab streifen zu können. E. M. [1140 Steuerfragen des besetzten Gebietes. Grundvermögenssteuer. Die preußische Grundver mögenssteuer ist im besetzten Gebiet mit Wirkung vom 1. April 1924 genehmigt. Die im unbesetzten Gebiet bereits vom 1. November 1923 bis März 1924 in Goldmark fällig gewesenen Raten auf die Grundvermögenssteuer durften im besetzten Gebiet nicht erhoben werden. Falls im besetzten Gebiet schon vor dem L April Beträge auf die staatliche Grundvermögens- steuer entrichtet worden sind, so kann nach dem Erlaß des Finanzministers vom 22. VIII. 24 die Anrechnung dieser bereits gezahlten Beträge auf die jetzt nach dem 1. April 1924 fällig werdenden Gründvermögenssteuersummen erfolgen. Da die Ge meindekassen ohne weiteres 50° 0 der im Dezember 1923 bis März 1924 im besetzten Gebiet gezahlten staatlichen Grund vermögenssteuer als Kassenvorschuß behalten durften, sind in der Regel nur 50% der tatsächlich von dem Steuerpflichtigen gezahlten staatlichen Steuer an die Staatskasse abgeführt; es kann daher auch nur die Hälfte dieser Beträge auf die nach 1. April 1924 fälligen staatlichen Steuerteträge angerechnet werden. Es ist von Fall zu Fall mit den Gemeinden über die Anrechnung der übrigen 5O"' o auf Gemeindesteuern zu ver handeln. Gemeindezuschläge zur Grundvermögens steuer. Obgleich die preußische Grundvermögenssteuer im besetzten Gebiet erst vom 1. April 1924 ab genehmigt war, haben verschiedene Gemeinden die Gemeindeumlagen für 1923 in Form von Zuschlägen zur staatlichen Grundvermögenssteuer erhoben. Wenn es sich auch darüber streiten läßt, ob die Gemeinden zur Erhebung der Zuschläge berechtigt waren, so hat die Frage doch praktisch wenig Bedeutung, weil die Gemeinden die Möglichkeit haben, ihre Umlagen auch nach einem anderen Maßstabe zu erheben. Wenn die Steuerbe schlüsse der Gemeinden die Erhebung erträglicher Umlagen vorgesehen haben, erscheint uns die Form der Umlage (auf die neue oder alte Grundsteuer) nicht so wesentlich zu sein. Einkommen- und Vermögenssteuer. Da die 2. Steuernotverordnung im b?setzten Gebiet erst vom 1. April 1924 zugelassen worden ist, mußte die Veranlagung der Steuern von Einkommen und Vermögen für das 1. Quartal 1924 auf der Grundlage der bisher geltenden Gesetze durchgeführt werden. Für die Einkommensteuer wurde auf die Veranlagung 1922 zurückgegriffen. Diese Veranlagung wurde entsprechend der Veränderung des Geldwertes vervielfacht. Der Multipli kator ist in den beiden Landesfinanzamtsbezirken verschieden festgesetzt worden. Auch die Vermögenssteuer wurde zunächst auf der Grundlage der Bewertung vom 31. Dezember 1922 veranlagt. Entsprechend der Veränderung der Verhältnisse
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