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4 Der Deutsche Erwerbsgartenbau Nr. 1. 2. 1. 1925. Veranlagung der Umsätze des Kalenderjahres 1924. Der Reichsminister der Finanzen hat durch Erlaß vom 28. XI. 1924 — III U 1OOOO — die Veranlagung der Umsätze 1924 im Kalenderjahr 1925 mit nachfolgender Begründung angeordnet: Ein Teil der Steuerpflichtigen hat in den Voranmeldungen, wie umfangreiche Nachprüfungen erwiesen haben, nicht die gesamten steuerpflichtigen Umsätze angegeben, sei es aus irrtümlicher Beurteilung der Umsatzsteuerpflicht, sei es aus Fahrlässigkeit oder aus bösem Willen. Die Abgabe der Steuererklärung gibt ihnen sowie den Steuerpflich tigen, die die Abgabe der Voranmeldungen und die Leistung von Vorauszahlungen überhaupt unterlassen haben, Gelegen heit, auch auf dem Gebiete der Umsatzsteuer ihre Pflich ten gegen die Gesamtheit zu erfüllen. Den Finanzämtern war es nicht immer möglich, festzu stellen, ob die Steuerpflichtigen für 1924 Voranmeldungen ab gaben und Vorauszahlungen leisteten und ob die für das Jahr 1924 abgegebenen Voranmeldungen und geleisteten Voraus zahlungen den tatsächlichen Umsätzen entsprachen. Würde es dabei verbleiben, so würde die Folge sein, daß Steuerpflich tige, die für das Jahr 1924 nichts oder erheblich zu wenig be zahlt haben, besser gestellt würden als Steuerpflichtige, die ihren umsatzsteuerlichen Verpflichtungen den gesetzlichen Vor schriften entsprechend nachgekommen sind. Ein derartiges' Ergebnis schädigt die Steuermoral. Auch zur Beseitigung vorstehend gekennzeichneter Ungerechtigkeit bedarf es daher der Veranlagung. Die Veranlagung liegt auch im Interesse der Steuerpflich tigen. Sie haben die Umsätze des Kalenderjahres 1924 in ihren monatlichen und vierteljährlichen Voranmeldungen an geben und die entsprechenden Vorauszahlungen leisten müssen. Gemäß § 37 Abs. 4 UStG, in der Fassung der Zweiten Steuer notverordnung gilt zwar die Voranmeldung a 1 s S t e u e r - erklär u n g. Die Rechtsmittel hiergegen waren jedoch beschränkt. Der Steuerpflichtige hat gegen die Festsetzung der Vorauszahlungen lediglich die Beschwerde 1 an das Landesfinanzamt; das Berufungsverfahren ist nicht gegeben. Durch die Veranlagung wird der ordentliche Rechtsmittelzug gewährleistet. Auch wird den Steuerpflichtigen des besetzten und des Ein bruchsgebiets, die für die Umsätze der Monate Januar bis April 1924 die Umsatzsteuer in Höhe von 21/, v. H. entrichtet haben, die Möglichkeit eines Ausgleichs gegenüber den Steuer pflichtigen gegeben, die für diese Umsätze die Umsatzsteuer nur in Höhe von 2 v. H. entrichtet haben. Endlich entspricht es den Erfordernissen einer ordnungs mäßigen Verwaltung, wieder mit dem gesetzlichen Veran lagungsverfahren zu beginnen, denn die Veranlagung der Um sätze des Kalenderjahres 1922 hatte infolge des Währungsver falles nur geringen Wert; die Veranlagung 1923 mußte unter bleiben. Die Veranlagung der Umsätze 1924 gibt die Unterlage für alle spätere Verwaltungs arbeit, insbesondere auch für eine etwa er forderlich werdende Neueinteilung der steuer pflichtigen Monats- und Vierteljahrszahler. Unter B I wird in diesem Erlaß ausgeführt, daß es zweck mäßig sein dürfte, von der Veranlagung der Angehörigen der Landwirtschaft, der Forstwirtschaft und des Gartenbaues für ihre Umsätze im Kalenderjahr 1924 zunächst überhaupt abzusehen. Hierzu gehören auch landwirtschaftliche (gärt nerische) Nebenbetriebe. Damit soll nicht die Nachprüfung ihrer Zahlungen zu ihren Gunsten wie zu ihren Ungunsten völlig ausgeschaltet werden. Vielmehr ist geplant, diese Steuerpflich tigen gleichzeitig mit der Veranlagung zur Einkom mensteuer, mit ihren Umsätzen in dem für die Land wirtschaft üblichen Wirtschaftsjahre vom 1. Juli 1924 bis 30. Juni 1925 im Herbst 1925 zu veranlagen. Die Grundlage hierfür und für die Behandlung der für die Umsätze vom 1. Ja nuar bis 30. Juni 1924 geleisteten Vorauszahlungen wird in den kommenden Gesetzen geschaffen werden. Auf diese Weise ist es auch möglich, noch genaue Ermittlungen darüber aufzu stellen, ob die bisher geltenden Pauschsätze den tatsächlichen Verhältnissen hinreichend entsprechen und diese Pauschsätze auf das Ergebnis einer einheitlichen Ernte, nämlich der Ernte im Herbst 1924, anzustellen. Die näheren Vorschriften hierüber werden demnächst noch ergehen. Sobald die näheren Vorschriften ergangen sind, werden wir die Umsatzsteuerfragen näher behandeln. Da die Veranlagung des Gartenbaues vorläufig hinausgeschoben ist, erübrigt sich ein näheres Eingehen auf die Anweisungen des Reichsfinanz ministers. Die Veröffentlichung der allgemeinen Anweisung er folgt aus zwei Gründen: 1. Nach Durchführung der Stabilisierung kann und wird das Steuerveranlagungsverfahren in geordnete Bahnen gelenkt werden. Die kommende Vereinfachung der Steuergesetzgebung wird den Finanzämtern die Möglichkeit geben, die Steuer erklärungen sorgfältiger als in den Inflationsjahren zu bearbei ten mit dem Ziele, einerseits jeden Steuerpflichtigen seinler Leistungsfähigkeit entsprechend zu den öffentlichen Lasten her anzuziehen, andererseits aber auch dem Steuerpflichtigen die Möglichkeit zu geben, im Falle unzutreffender Veranlagung den vollen Rechtsschutz der Reichsabgabenordnung und der spe ziellen Steuergesetze in Anspruch zu nehmen. Auf diese Aus wirkung der Stabilisierung auf dem Gebiet der Steuern muß sich jeder Steuerpflichtige rechtzeitig einstellen. Im Interesse jedes Steuerpflichtigen liegt es, sich künftig den Beweis für die Richtigkeit seiner Steuer erklärungen zu verschaffen. Das ist nur mög lich durch Einrichtung einer geordneten Buch führung. 2. Der Reichsfinanzminister ordnet in seinem obigen Erlaß die Veranlagung des Gartenbaues statt nach dem Kalenderjahr nach einem Wirtschaftsjahr an. Deshalb muß die Frage baldigst entschieden werden, welches oder welche Wirtschaftsjahre für die Veranlagung des Gartenbaues am geeignetsten sind. Der Reichsverband hat sich bereits eingehend mit dieser Frage be schäftigt und wird demnächst den Landesverbandssteueraus schüssen seine Vorschläge zur beschleunigten Durchberatung unterbreiten. Wir würden uns freuen, wenn an der Aussprache über die Veranlagung des Gartenbaues nach einem Wirtschafts jahr auch recht viele Mitglieder aus allen Berufsgruppen des Gartenbaues teilnehmen würden. — d. [1112 Neue Wege. Von Ernst Czekalla in Erfurt. Der deutsche Gemüsebau und die Auslandskonkurrenz, ein Thema, über das nicht genug gesprochen und geschrieben werden kann, aber nicht, um uns diese Tatsache immer wieder in Erinnerung zu rufen, und dann im ausgefahrenen Geleise weiterzuarbeiten, sondern daß jeder sich mit allen ihm zu Gebote stehenden Mitteln rüstet und sich nötigenfalls mit seinen Ideen gänzlich umstellt, wenn er nicht eines schönen Tages den Boden unter den Füßen verlieren will. Verlaß auf behördliche Maßnahmen wären verfehlt; Selbsthilfe ist das Gebot der Stunde: F r ü h Produktion! Qualitäts ware! Peinliche Sortierung! Aufmachung ! Daß wir nicht versuchen werden, in den Monaten, in denen italienischer Blumenkohl den Markt beherrscht, hierzulande zu denselben Preisen Blumenkohl zu produzieren, ist selbst verständlich. Aber erreicht muß Und kann werden, daß zu der Zeit, in der Holland bisher unsere Märkte mit Frühgemüse beschickt, der deutsche Frühblumenkohl, das deutsche Früh gemüse in Güte, Aufmachung und Menge erscheint, um mit dem Ausland zu konkurrieren. Die bisher gebräuchliche Anzucht der Frühgemüsepflanzen ist in den meisten Fällen Ueberwinterung in kalten Kästen. Daß diese Art dem Gemüsezüchter von der Aussaat an bis zum Auspflanzen neben der ungeheuren Arbeit und großen Kosten oft nur Mißerfolge bringt, ist zu bekannt, um darüber noch ein Wort zu verlieren. Es ist ein Gebot der Stunde, andere Wege zu beschreiten, die einen sicheren Erfolg versprechen und die Rentabilität des festgelegten Kapitals und der auf gewendeten Arbeit gewährleisten. Meine dazu benötigten Hilfs mittel sind: ein Warmhaus aus Zementholz, heizbare Kästen aus Zementholz und Papptöpfe. Mit der Aussaat wird im Warmhaus Anfang Januar be gonnen; sobald es möglich ist, werden die jungen Pflanzen in Kästen, die von der Gewächshausheizung erwärmt werden, der Erde übergeben oder in Papptöpfe gepflanzt. Wer es vorzieht, die Samenkörner mit der Pinzette so gleich in die Papptöpfe zu legen, hat den Vorteil, daß die Pflanze überhaupt keine Wachstumsstockung erleidet, da der Papptopf mit in die Erde gebracht wird. In regelmäßigem Turnus hat man auf diese Weise bis Ende März unter Zuhilfenahme eines 12 m langen und 3 m breiten Hauses ca. 60000 gesunde, wüchsige Pflanzen heran gezogen. Ihre Weiterkultur erfolgt entweder unter Glas oder im freien Lande. Glashäuser einfachster Art für Kalttreiberei kann man billig mit den Böttger-Eschenhorn’schen Fenster-