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Wochenblatt 1 für A Pulsnitz, Zlönigskrück, Radelierg, Rakieburg, Mritzkurg uni) Umgegenst. Zweinndzwanzigster Jahrgang 18SO vc^ Bkhlz. Montag, den 4. April 18NV, Betau n tmachung Neubert, Pfarrer. » für gri-ßere Entfernungen 2 „ 3 „ ssp k-Zwecke der Uebermilielung der zahlreichen kleinen Zahlungen ist das Verfahren der Post-Anweisung wegen der größeren Einfachheit vor- »u empfehlen. Dasselbe ist gegenwärtig innerhalb des GesammtgebietS des Norddeutschen Postbezirk-, im Verkehre mit Bayern, Württem- " und Luxemburg, sowie im Verkehr mit Belgien, Dänemark, den Niederlanden, Norwegen, Schweden, der Schweiz und den Vereinigten von Nordamerika zulässig. a v r Stadtrath. Lotze, Bürgermstr. In Gemäßheit der Ministerial-Verordnung vom 10. Februar 1870 wird hierdurch zur Kenntniß gebracht, daß der Kirchenvorstand -er "Iwchie GroHnaun-orf der Zeit ans folgenven Mitgliedern besteht: Neubert, Pfarrer, (Vorsitzender), Rentsch, Gutsbesitzer, (Kirchrechnungsführer), Schone, Hausbesitzer und Gerichtsschöppe, Korner, Gutsbesitzer und Gemeinderathsmitglied, Großmannn, Gartennahrungsbesitzer und Gemeinde-Aeltester. . Großnaundorf, den 19. März 1870. t'g^ re au die Versender, vvn der undeclarirten Verpackung von Geld in Briefe rc. Abstand zu nehmen. Zur Ueberinittelung von Geld durch die Post, unter Garantie, bietet sich die Versendung dcö declarirten Werthbetrages in Briefen und Packeten, oder die Anwendung des Verfahrens der Post-Anweisung Bei der Versendung von Geld in Briesen oder Packeten, unter Angabe des Werthbetrages, wird, außer dem tarifmäßigen, nach Ent- »ach dem Gewichte zu berechnenden Fahrpost-Porto eine Assecuranz-Gebühr für den declarirten Werth erhoben. Dieselbe bei Sendungen, welche nach Orten des Norddeutschen Postbezirk-, sowie nach Süddeutschland oder Oesterreich gerichtet sind, unter und bis 50 Thlr. — über 50 bis 100 Thlr. für Entfernungen bis 15 Meilen . . . ^ Sgr. 1 Sgr. für Entfernungen über 15 bis 50 Meilen 1 „ 2 „ -s P mS' l. NI. Zei- r/ A Unter Bezugnahme auf die von uns hierunter bereits unterm 9. November vorigen Jahres erlassene Bekanntmachung bringen wir hierdurch ^^Mals zur öffentlichen Kenntniß, daß nach § 68 des Norddentschen Gewerbegesetzes ein Unterschied bei Einnahme von Stättegeld zwischen Frem- .1^ hiesigen Bürgern, beziehendlich Einwohnern nicht mehr gemacht werden darf, und daß sonach auch die Letztere», wenn sie auf Märkten feil halten, zur Bezahlung von Stattegeld herbeigezogen werden müssen. Pulsnitz, den 21. März 1870. Amtsblatt der Königlichen Gerichtsbehörden uns der städtischen Dehördrn zu Pulsnitz und Königsbrück. Mittwoch, den 23. März Abonnements Einlastung ikel ! I>? «o Viehmarkt zu Bischofswerda. Für jeden zum Verkauf aufgestellten Ochsen wird eine Prämie von Zehn Neugroschen aus hiesiger Kämmereicasse auf vorgängige ^ldung gewährt. Bischofswerda, den 19. März 1870. Der Rath der Stadt Bischofswerda. Sinz. rsiiH Unsere geehrten Leser erlauben wir uns zu dem mit dem 1. April 1870 beginnenden neuen Quartale aus ferneres Abonnement MuMchst cinzuladen, und bitten zugleich diejenigen unserer Abonnenten, welche unser Blatt durch die Post beziehen, ihre Bestellun- D bei den betr. Postämtern rechtzeitig eingehen zu lassen, damit in der ferneren Zusendung keine Unterbrechung stattfinde. Die Nedaction des Pulsnitzer rc. Wochenblattes. »sti — - ith^ » Dieses Blatt erscheint Mittwochs und Sonnabends und ist durch alle Postanstaltcn zu beziehen. Abonnemcntspreis: Vierteljährlich lONar .hjssnierat e, welche in Königsbrück bei Herrn Kaufmann Moritz Tschersich angenommen werden, sind in Pulsnitz bis Montags und D onn erst ag s Abend M Linsenden. Inserate werden nur bis Dienstags und Freitags früh 8 Uhr in Pulsnitz angenommen und mit 8 Pf. für die gespaltene Corpus-Zeile berechnet. Morn' -