Volltext Seite (XML)
Wochenblatt -- ' sir A'ilkiüli, Rönigslirück, Railekerg, Radeburg, Moritzburg und Umgegend. wc Zwciimdzwaiizigster Jahrgang. 1870 Mtlttivoch, den 2. Februar Bekanntmachung oses Fromm. :Se'_ , Namen der Stationen. Namen der Beschäler. Ul «2 § 3 . 4 4 Rosenberg. Bekannt maLung Lotze, Büvgcrmstr. Bkhlz. Zahl der Hengste. Abgang und Eingang derselben ir - tglie! olich »ier F-> kvff ralj! 3 3 3 4 3 Ministerium der Justiz. Nr. Schneider. des Ministeriums des Innern. Nach Anzeige des Landstallamts zu Moritzburg wird im laufenden Jahre die Besetzung der Beschälstatiouen und das Aufbrennen von Zeichen bei >a0" General, Narcist, Orion, Tancred, Fidelio, Monarch, Quintus, Wallon, Starvst, Tasso, Vulkan, Xerxes, Vesuv, Teil, Wettin, Ninns, Remus, Rubens, Trebra, Wallfisch, Werth, Xercs, Hctniann, Virgil, Vasall, Nelson, Septimns, Xaver, Jason, Quirin, Tambour, Ocean, Quartus, Vernet, Kohlan, Panl, Trost, Omar, Ossian, Ulan Marschall, Uilhß, Orpheus, Pilot, Milton, Pollux, Tristan, Pascha, Topas, Troarn, Urban, Talbot, Romeo, Magnat, Talma, Urach, Pan, Robert, Wenzel, Lanfzu, Titan, Uncas, Kobold, Quercns, Wodan, Stern, PinS, Victor, Marquis, Quell, Wcrner, Xanthos, Strahl, Kuckau 7. März 1870. Canitz-Ehristina 8. März. Kleinschweidnitz 9. März. Großhennersdorf 10. März Großenhain 14. März. -- Altlommatzsch 15. März. Zsckepplitz 16. März. Nossen 17. März. Aschershain 19. März. Wermsdorf 21. März. Schönewitz 22. März. Wurzen 23. März. Imnitz 24. März. Stadt Borna 25. März, Wernsdorf 26. März. Reichenbach 28. März. Wildenfels 29. März. Chemnitz 31. März. Erbisdorf 1. April. Kesselsdorf 2. April, Heidenau 4. April. Moritzburg 5. April. Ort und Tag an welchem das Aufbrennen des Land- gestützcichcus bei den von Landbeschälern abstammenden Füllen von 9 bis 11 Uhr Vorm, erfolgen soll. 4 3 4 3 esbWdrüMch zu bemerken, mit welchem Stempel die protestirte Urkunde versehen, oder daß sie mit einem Bundcsstempcl nicht versehen ist- Indem dre Notare und Ge- Msbchördcn hierauf noch besonders aufmerksam gemacht und dabei aus die in Nr. 1 des Dresdner Journals von diesem Jahre, sowie in der Leipziger Zeitung und in Amtsblättern abgcdrucktc, den Bundeswcchselstempcl betreffende Bekanntmachung des Finanzministeriums vom 28. December vorigen Jahres verwiesen werden, wird / Wartet, daß dieselben der ihnen nach der erwähnten bundesgesetzlichcn Bestimmung obliegenden Verpflichtung gebührend nachgchen werden. Etwaige Zuwiderhandlungen >ah rd bei den AppellationSgerichten, als den, den Untergerichten und Notaren in ihren Bezirken zunächst vorgesetzten Aufsichtsbehörden zur Anzeige zu bringen, mhe Dresden, am 24. Januar 1870. 4 4 Uh'" von Landbcschälcru ahstammcudcu Fohlen in der Weise erfolgen, wie die Beilage sulr (-) besagt. Dresden,^-dm 11. Januar 1870. Ministerium des Innern, Abthciluug für Ackerbau, Gewerbe und Handel. Or. Wcinlig. ak'-chweinerden bei Panschwitz. M-tz-Christina b. Bautzn,. N^tleinschweidnitz b. Löbau. ..FwoßhennprSdorf b. Herrnhut. "Koßenhain -iviE Bezüglich per von dem unterzeichneten Stadialste nnterm 20. Januar dieses JastreS erlassenen, die Beschränkung der Weiterverstreitung der geifer den Kindern hiesiger Stadt ausgebrocheucu Maserukraulheit betreffenden Bekanntmachung wird hierdurch nachträglich noch angeordnet, daß nur II K vou Aepzten behandelten mascrnlranken Kinder Zeugnisse über ihre völlige Genesung dem Herrn Schuldirector Graul beim Wiederbeginn des shnlbesuches zu überreichen haben, wogegen in anderen Fällen sich Letzterer auf andere Weise über deren Gesundheitszustand Gewißheit verschaffen wird. Pulsnitz, den 31, Januar 1870. Amtsblatt der Königlichen Gerichtsbehörden und der städtischen Dehörden zu Pulsnitz und Königsbrück .itrölla bei Döbeln. . Kloster Zella bei Nossen schcrshain bei Harlha IcnnSdorf .... ^.orna bei Oschatz . Murzen ciwmtz bei Zwenkau . t_^tadt Borna . . . sernsdorf bei Glauchau ^eichenbach im Voigtlan ^Mdenfels .... e'E'mnitz .... ^rönchensrci bei Freiberg . Isselsdorf .... ' Hügeln bei Pirna . Moritzburg. . . . en s. Z Bckanntmacbuuq. r rl^ Nach 8 21 des mit dem 1. Januar 1870 in Kraft getretenen Bundesgesetzes, betreffend die Wcchsclstempclsteuer im Norddeutschen Bunde, vom 10. Juni 1869 ,,Hundes-Gesetzblatt vom Jahre 1869, S. 193 fg.) haben die Notare und andere Beamte, welche Wechselproteste ausfcrtigen, die Verpflichtung, die Versteuerung der bei v heu Vorkvmmcndcn Wechsel und Anweisungen von Amtswegen zu prüfen und die zu ihrer Kenntniß kommenden Zuwiderhandlungen gegen das gedachte Bundesgesetz 'm i der nach tz 18 desselben zuständigen Behörde zur Anzeige zu bringen, auch sowohl in dein Proteste, als in dem über die Protestation etwa aufzunehmenden Protokolle esaPdrüsklich zu bemerken, mit welchem Stempel die protestirte Urkunde versehen, oder daß sie mit einem Bundcsstempcl nicht versehen ist. Indem dre Notare und Ge- Msbchördcn hierauf noch besonders aufmerksam gemacht und dabei aus die in Nr. 1 des Dresdner Journals von diesem Jahre, sowie in der Leipziger Zeitung und in