Volltext Seite (XML)
Erscheint: Mittwoch» imd Sonnabends Ab vunemcuksoreis: Vierteljährlich IO Ngr. Wochenblatt Inserate, »clche inKönlqsbrück teiHerrn Kausma»» I. And. Grahl angenommen werden, sind m PulSnin^ bis Montags und Donnerstags Abends einzvsenden. Preis der dreisxalt. Corpuszeilc 1 Nengr. für Msmtz, Aönigsbrück, Radeöerg, Aadeburg. Mritzkmg und Amgegmü. Amtsblatt der Königlichen Gerichtsbehörden und der städtischen Dehörden zu Pulsnitz und Königsbrück. — - . - -— - . - 1^ 0« ROO* Sonnabend, den 14. Vccember ' Bekanntmachung. Da eingegangener Anzeige zufolge in dem diesjährigen Noggengetreide nicht unbedeutende Quantitäten von sogenanntem Mutterkorn vorkommen, fs sinket die Äönigl. KreiS-Direclion Sich bewogen, unter Hinweisung auf Lie bei gleicher Veranlassung im Jahre 1839 unter Lem 13. September desselben Jahre- (Kr.-Blt. 75) und im Jahre 1852 untcrm 11 August desselben Jahres erlassene Bekanntmachung (Kreisblatt Ro. 135) vor dem Gebrauche Les vom Mutterkorn nicht gereinigten Getreides zu warnen und allen Landwirthc» zur Pflicht zu machen, daß sie möglichste Bemühung zur Neimguug LeS Getreides vom Mutterkorn durch Werfen, Sieden oder Schwemmen vor dem Berkaufe cinwenken. Hiernachst darf bei Vermeidung der Consiscalion und 20 Thalern Geldbuße, auch nach Befinden noch härterer Ahndung, vom Mutterkorn nicht gereinigtes Getreide, sowie aus demselben bereitetes Mehl oder Brod, welches letztere brsonderS au Ler Rinde und auf dem Bruche ein aschfarbiges und bläuliches Ansehen hat, weder auf Lie Märkte und in die Städte gebracht, noch auch überhaupt nur dergleichen Getreide in den Mühlen zu irgend einem Tei Hufe verschroten oder vermahlen werden. nr : ; . .. . ). .. : . . » Ucbrigcns werden alle diejenigen, welche sich von dem Verfahren, um mit einem geringen Ucberreltc deö Mutterkorns verunreinigten Roggen für den Gebrauch unschädlich zu machen, unterrichten wollen, auf die bereits erwähnte Bekanntmachung vom 13. September 1839 verwiesen. Bud iss in, am 3. December 1867. > i. , H Köniqlicke Kreisdirttlien. Freiherr von Gutschmid. Hentsch. B H a n ntma ch u n q. > Den 16., 17 und 18. d. Mon. soll die Vergütung für die gegenwärtig«- hiesige Einquartierung auf die Monate Juki, August nudtSeptember ditse's. Jahres an die betreffenden Quartierwirlhe auSgezahlt werben, und zwar . . - Montag, den 16. dieses MonalS an die Besitzer Ler Häuser Cat.-NrSj 1 biS mit 1vO,— Dienstag, Pen 17. diese» Monats au die Be sitzer der Häuser suli Cat.-NrS. 101 bis mit 250 und — Mittwoch, den 18. dieses MönalS au die Besitzer der Häuser sub Cat- RrS. 251 bis mit 368. . Die betreffenden Quartierwirthe werden daher hierdurch anfgefordcrt, an den gedachten Tagen Nachmittags von 2 bis 6 Uhr im Sitzungszimmer auf hiesigem Ralhhause persönlich, ober turch gehörig legilimirle Bevollmächtigte zu erscheinen und Li- betreffenden Geldbeträge gegen Rückgabe der bclrcffnr- Leu Ljlnartierbillets und iiamcuSuutelschristliche Quittung iu Empfang zu nehmen. r . Pulsnitz, am 12. Teccmber 1867. Der Stüdfrstlh. Körser, Bürgermeister. Bcka n n t m achung. - ES wird hierdurch zur öffentlichen Kenntnis; gchracht, das; Ler hiesige Christmarkt . Donnerstag, den 19. December d. I. der nächst darauf folgende Wochenmarkt aber Dienstag, den 24. December d. I. abgehalien wirb. Kamenz, am 10. December 1867. Del Etadtratst daselbst. Brgmstr. Eichel- Zeitereignisse. . Dresden, 12. December. Das herzoglich anbaltische StaatS- Mluisterium bringt zur öffentlichen Kenntniß, daß zur Einlösung der in Gemäßheit des Gesetzes voin 25. Juli 1859 für das vormalige Herzog- thum Anhalt-Bernburg zum Betrage von 250,000 in Appcints zu 1 Thlr. ausgrgebencuCaffeuanweisungen gegen neu angcfcrtigte Eassenanweisungen zu 1 Thlr. als Anfangstermin der 10. December d. I.'angesetzt und als die Eiulösungsstellcn die herzogliche Staatsschuldentilgungscasse in Bern- vuvg und die herzogliche LandeShaupkasse in Dessau bestimmt worden ist. Die Bekanntmachung des Endtermins, bis zu welchem diese Einlösung zur Vermeidung der Werthlosigkeit der fraglichen Staatslassenscheine be wirkt sein muß, wird Vorbehalten. '7— Nachdem nur erst vor wenigen Tagen durch die von dem säch sischen Generalkonsul Gerson in Frankfurt a. M. veranstalteten Samm lungen ein Lloitraz von 900 Thalern uNd 11 Kisten an die Abgebrann ten in Fohanugeorgenstadt eingegangen, ist wieder eine anderweile Sen- , duug von 250 Thlrn. und 8 Fässern und Kisten mit Kleidungsstücken rr. von demselben ängelündigt. —' Der AdvocatenpensicuSvereiu hat am 1. December sein 20jähr. Bestehen gefeiert. Er hat in dieser Zeit 59,663 Thaler an 86 Wittwe« und Waisen gezahlt. — Die „Dr. N." erfahren, daß gutem Vernehmen nach hervor-, ragende Mitglieder der Ersten Kammer beabsichtigen, in dem Wahlgesetze mehrfache Veränderungen zu beantragen, welche da» Wahlrecht erweitern, namenttich werden sie den Census von zwei Thalern durch einen niedri-. geren zu ersetzen bestrebt sein. Da auch in der Zweiten Kammer mehrere hervorragende Abgeordnete hiersür thätig sind, ist die freisinnigere Umge- staltung des Wahlgesetzes wohl nicht zu bezweifeln. Die Regierung selbst beabsichtigt, die fünf neuen Stellen, welche ihr in der Ersten Kammer zustehen, Lurch die Präsidenten der fünf Handelskammern Sachsens zu besetzen, gewiß eine glückliche Wabl, zumal in der Zweiten Kammer die besondere Vertretung des für das industriereiche Sachsen so wichtigen Handels- und JndustriestandeS nunmehr aufhören wird. Daß der größere Grundbesitz eiue besondere Vertretung erhält oder behält, steht wohl fest. Man kann derartige couservative Elemente nicht ohne Weiteres ihrer Ver tretung berauben. So lange Universität, große Städte, großer Grund besitz bestehen, verlangen sie auch eine Vertretung. Ein Wahlgesetz, daß auf diese StaLlseinrichtungen gar keine Rücksicht nähme, würde sicherlich nicht da» treue Spiegelbild unseres Landes jein. ,