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Erscheint: Mittwochs und Sonnabends. Abonnement-preis: Vierteljährlich Ngr. Wochenblatt Inserate, welche in Königsbrück bei Herrn Kaufmann I. And. Grahl angenommen werden, sind in Pulsnitz bis Montags und Donnerstags Abends einzusenden. Preis der dreispalt. Corpuszeile 1 Neugr. für Mkmlj, Röliigsbrück, Radeberg, Radeburg, Moritzburg uud Amgegend. Amtsblatt !>er Königlichen Gerichtsbehörden und der städtischen Behörden zu Pulsnitz und Königs brüch. 18VV Mittwoch, tzen 3l. Juli Verordnung Maaßregeln wegen der Rinderpest betreffend; vom 27. Juli 1867. Da nach den vorliegenden ainNichen Nachrichten gegenwärlig die nördlichen und westlichen Theile der Oesterreichischen Monarchie von der Rinderpest frei sind, so wird nunmehr die Bestimmung § 2 der Verordnung vom 27. v. M. hiermit auch auf das a«S Ober- und Niederösterreich, Salzburg, Tyrol, Kärn- then, Krain und Steiermark stammende, oder daselbst seit wenigstens vier Wochen gestandene Rindvieh der einheimischen Racen ausgedehnt. Was dem ent gegen § 4 der angezogenen Verordnung vorgeschrieben ist, tritt außer Wirksamkeit. Dagegen bleibt das Einbringen von Rindvieh der Steppenracen (ungarischem, podolischem, galizischem Vieh) noch ferner verboten, indem eS hierunter, sowie im klebrigen bei der Verordnung vom 27. vorigen Monats bewendet. Znwideihandlungen werden nach § Z der Allerhöchsten Verordnung vom 16. Januar 1860 geahndet. Dresden, am 27. Juli 1867. Ministerium des Innern. Für den Minister: vr. Weinlig. Forwerg. Bekanntmachung, die Anmeldung zur Necrutirung betr. Alle.diejenigcn in hiesiger Stadt aufhältlichen militärpflichtigen Mannschaften, welche Ä) im Jahre 1847 oder zwar früher geboren sind, aber ihrer Militärpflicht noch nicht Genüge geleistet haben, b) wegen zeitlicher Untauglichkeit bei der letzten Aushebung zurückgcstellt worden, v) als Familienernährer vom Militärdienste zeitlich befreit, ck) bei den RccruUrungen früherer Jahre in die Dienstreserve versetzt, v) wegen Berufsbildung zurllckgesielll worden sind, werden hiermit aufgcforderl, Donnerstag, -en F August dies. Jahres Vormittags um 10 Uhr im Sitzungszimmer auf hiesigem Nathhause bei Vermeidung der in HZ 76 und 77 des Gesetzes vom 24. December 1866 angedrohten Strafen unter Ab gabe ihrer Geburts- oder GeflellungSschcine behufs Erfüllung ihrer Militärpflicht entweder persönlich sich anznmelden, oder in Behinderungsfällen durch hierzu Beauftragte sich anmelden zu lassen. Pulsnitz, am 27. Juni 1867. Der Stadtrath. Körner, Bürgermeister. Zeitereignisse. Dresden, 28. Juli. Se. Majestät der König haben dem Ober hofmeister Ihrer Majestät der Königin Elisabeth von Preußen, Wirklichen Geheimen Rath Grafen von Dönhoff, das Großkreuz des AlbrechtS- ordenS zu verleihen geruht. Dresden, 27. Juli. Se. Excellenz der StaatSminister v. Nostitz- Wallwitz ist heute früh nach Chemnitz und Elster gereist. Königstein, 25. Juli. Die seit dem 10. Mai auf hiesiger Festung stehende Compagnie des kgl. Preuß. JnsanterrieregimentS Nr. 52 kehrt nächsten Sonnabend in den Garnisonort Leipzig zurück und wird durch eine Compagnie des in Budissin liegenden JnsanterrieregimentS Nr. 48 ersetzt. Chemnitz, 29. Juli. Von Lugau aus wird gebeten zu erwähnen, „daß die Hinterlassenen der Verunglückten nicht aus gehässigen Gründen gegen die anberaumte Todtenfeier protestirt haben, sondern einzig, weil sie nach Rücksprache mit einem Rechtsanwalte der Ansicht waren, daß sie durch einen solchen Act ihrer Ansprüche an die Grubenbesitzer aus Be- gräbniß- und Belleidungsgeldentschädigung, sowie auf einmonatlichen Schichtenlohn verlustig gehen könnten. Ferner hatte der Protest noch den Zweck, die Wiederaufnahme der eingestellten Ausgrabungsarbeiten zu er wirken." Berlin, 28. Juli. Der preußische „StaatSanzeiger" meldete am 25. d. die Verleihung deS Schwarzen Adlerordens an den Minister Mar- qui de Mou stier. Gleichzeitig kommt uns die sich bestätigende Nach richt zu, der hiesige französische Geschäftsträger habe dem Berliner Cabinet Abschrift einer ihm von seiner Regierung zugegangenen Depesche, welche die nordschleswigsche Angelegenheit betrifft, überreicht. Dies Coin- cidiren der dänischen Antwort und der französischen Note ist ebenso be- achtenSwerth als der Schritt Napoleons selbst. Es ist an dieser Stelle schon wiederkausgesprochen worden, daß Frankreich, wie jede andere Groß macht, das Recht hat, sich in jede fremde Angelegenheit zu mischen, also auch in die nordschleswigsche, daß es damit aber den ersten Schritt auf dem Wege zum Kriege thut. Es steht zu erwarten, daß Preußen keinen Augenblick zögern wird, Frankreichs Gebühren zurückzuweisen, und sich jegliche Einmischung ernstlich zu verbieten, den Worten aber durch Thaten Unterstützung zu leihen. Wie es scheint, nimmt Napoleon in der Depesche den Ton eines Schiedsrichters an, zu dem er nicht berufen ist. Frank reich spielt nicht bloS ein gewagtes, sondern auch ein unkluges Spiel, in dem eS daS Thun und Treiben Deutschlands zu controliren sich erdreistet. Die Süddeutschen würden sich wegen Nordschleswig vielleicht nicht erwär men und für Preußen eintreten; sie fühlen aber das Verletzende der fran zösischen Bevormundung, die sich bis ans die Zollvereinsgelegenheiten er streckt. Es ist jetzt an der Zeit, daß Presse und Volk den Regierungen ein energisches Auftreten abverlangt. Es ist namentlich hohe Zeit, daß Graf Bismarck dem deutschen Volke zeigt, daß die gegen ihn erhobenen Vorwürfe wegen angeblicher Biarritzer Abmachungen ungerechtfertigt sind. Jener französischen Jnterventionsdepesche gebührt kein Platz in den preu- sischen Archiven, auf den ohnedies der Londoner Vertrag vom 11. Mai lastet. Frankreich will Krieg, Napoleon kann ihn nicht vermeiden, Preu ßen darf nicht mehr Opfer bringen, als es im Frühjahr gethan, und sich nicht nochmals dem Urtheilsspruche einer Londoner Konferenz unterwerfen. Berlin, 28. Juli. Von der Aushebung pro 1866 sind, wie das „Mil.-Wochenbl." berichtet, 93,616 Recruten in die kgl. preußische