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2506 Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. Nichtamtlicher Teil. 47, 26. Februar 1S12. zember 1902 beigegeben ist, was mich fast zu dem Schlüsse kom men lassen könnte, es enthalte das Feinersche Werk die Quintessenz des einen Zollbeamten in graphischen Dingen notwendigen Wissens, was ja auch Nichtzöllnern nützlich sein kann, ein Schluß, der mir nicht ganz unberechtigt erscheint, da mir be kannt ist, daß auch ein deutscher Zollbeamter eine Art Hand buch für Graphiker verfaßt hat, das aber heute noch des Druckers resp. Verlegers wartet. Theod. Goebel. Kleine Mitteilungen. Winke für den Verkehr mit dem Kaiserlichen Konsulat in Mexiko. Allgemeines. Für namhaft gemachte Firmen und Einzelpersonen sowie ihre Äußerungen und Handlungen über nimmt das Kaiserliche Konsulat keinerlei Verantwortung. Das selbe gilt für die von ihm auf Anfrage bezeichnten mexikani schen Industrie- und Handelsunternehmungen. Auch wird er sucht, sich im Verkehre mit den letzteren nicht auf das Kaiserliche Konsulat zu berufen. Briefaufschriften: Den Briefaufschriften ist die größte Sorgfalt zu widmen. Der Gebrauch lateinischer Buch staben ist unbedingt erforderlich, Schreibmaschinenschrift sehr empfehlenswert. Das Kaiserliche Konsulat ist zu adressieren: 0on8u1acko ckel Imperio ^lemau, Mexico, I). L. Für die Anknüpfung von Verbindungen em pfiehlt sich gegebenenfalls auch der Weg der Zeitungsannonce. Besonders geeignet sind für diesen Zweck die Tageblätter „LI Imparoial", la 8an Lelipe Neri 4 (in spanischer Sprache), und „Nexicau Loialä", 2 a 8an Lieg-o 9 (in englischer Sprache), so wie die deutschen Wochenschriften,, Deutsche Zeitung von Mexiko", Avenida San Francisco 28, und „Der Wanderer", Avenida Juärez 4, Mexico, v. L. Sogenannten „Arabern" (Türken, welche in Mexiko kleine Geschäfte betreiben), sollte auch der Vertreter nur gegen bar verkaufen. Versandin st ruktionen sind von dem Vertreter oder dem Kunden einzuholen und genau zu befolgen. Auf gleich mäßige Lieferungen, genaue Ausführung der Waren nach Probe und sorgfältige seemäßige Verpackung der Ausfuhrgüter kann nicht genug Gewicht gelegt werden. Bezüglich der Ausfertigung der Konnossemente bediene man sich des Rates der mit Mexiko arbeitenden Hamburger Speditionshäuser. Fakturen und Trat ten werden gewöhnlich in Mark, bisweilen auch in Pesos (mex.) oder Franken ausgestellt. Zahlungsweise: Warenversand gegen Zahlung nach Empfang ist unratsam, da Besteller, wenn sie erst einmal im Besitze der Waren sind, diese nicht selten beanstanden, um auf die Preise zu drücken. Jedenfalls sollte der Exporteur einen ihn gegen Verlust an Spesen usw. schützenden Betrag im vor aus verlangen. Banken am hiesigen Platze, welche deutsch korrespon dieren, sind: Deutsch-Südamerikanische Bank (Laueo Oermä- nioci äs 1a ^möriea ckel 8ur), Apartado 101 IÜ8, und Lanco ^lexioauo cle Oomeroio ö Inckuatria, Apartado 20 bi8, erstere mit Zentrale in Berlin XV. 56, letztere mit der Deutschen Bank ebendort liiert. Beide Banken stehen jederzeit mit gedruckten Anleitungen für den Jnkassoverkehr in Mexiko zur Verfügung. Kreditauskünfte: Dem Vertreter sollte aufgegeben werden, mit den Aufträgen Berichte hiesiger Auskunfteien (Bradstreets's, 2 a Capuchinas 40, R. G. Dun L Co., 2 a Capu chinas 48. Mexico 1). L.) über die Auftraggeber einzusenden, sofern diese nicht als absolut kreditwürdig bekannt sind. Fir men, die ohne Vermittlung eines Vertreters nach Mexiko expor tieren, sollten vor Anknüpfung neuer Geschäftsverbindungen mit hiesigen Häusern Auskunft über dieselben einholen. Die Ein holung der Auskunft wird von Zeit zu Zeit zu wiederholen sein. Die Auskunftei W. Schimmelpfeng in Berlin XV., Charlotten straße 23 (mit Filialen in den größeren Städten Deutschlands) wird durch ihre hiesige Verbindung fortlaufend über die mexi kanische Geschäftswelt gut unterrichtet. Die Inanspruchnahme des Kaiserlichen Konsulats für den Zweck einer derartigen Aus kunfterteilung, bei der es im wesentlichen gleichfalls auf die am Orte befindlichen Auskunfteien angewiesen ist. sollte tunlichst beschränkt werden. Der Umstand, daß diese Auskunfteien es ablehnen, von dem Kaiserlichen Konsulat Bezahlung für ihre Dienste anzunehmen, bedingt, daß von den letzteren nur ganz ausnahmsweise Gebrauch gemacht werden kann. Soweit seine persönlichen Beziehungen und das vorhandene Aktenmaterial es dazu instandsetzen, ist das Kaiserliche Konsulat indes auch zu dieser Art der Auskunfterteilung bereit. Einziehung von Forderungen: Dem Kaiserlichen Konsulat stehen Zwangsmittel zur Eintreibung von Forderun gen nicht zur Verfügung. Es bleibt ihm daher, wenn der Ver such, den Schuldner auf gütlichem Wege zur Zahlung zu ver anlassen, fehlschlägt, nur übrig, die Forderung einem Rechts anwälte zur Einklagung zu übergeben. Die Beschreitung des Rechtswegs ist in Mexiko sehr kostspielig und zeitraubend; sie empfiehlt sich daher nur bei einem erheblichen Streitgegen stände, völliger Klarheit der Rechtslage und unbedingt feststehen der Zahlungsfähigkeit der Gegenpartei. Als Entgelt sollte dem Anwalt ein Prozentsatz der einzutreibenden Summe geboten werden. Rechtsanwälte: Deutsch korrespondiert der Anwalt Seüor D. Federico Hinzelmann, la Capuchinas 33, Mexico. I). L., der sich speziell auch mit der Bearbeitung von Patent sachen befaßt. Stellenvermittlung: Es ist dringend davon ab zuraten, aufs Geratewohl nach Mexiko zu kommen, ohne sich zuvor eine feste Stellung gesichert zu haben. Das Kaiserliche Konsulat ist nur in ganz seltenen Fällen in der Lage, Stellung suchenden zur Beschäftigung zu verhelfen. Die hiesigen deut schen Vereine befassen sich nicht mit Stellenvermittlung. Ermittlung von Personen: In Mexiko besteht keine polizeiliche Einwohnermeldepflicht. Die Adreßbücher der Hauptstadt und der Republik Mexiko können auf Vollständigkeit keinen Anspruch erheben. Das Kaiserliche Konsulat kann daher solche Ermittlungen nur bewirken, wenn ihm die dazu erforder lichen Anhaltspunkte (letzter Wohnsitz des zu Ermittelnden usw.) zu Gebote stehen. Kataloge, Preislisten, Musterbücher, Muster: Preislisten, Musterbüchern und Mustern an das Kaiserliche Konsulat oder den ihm beigegebenen Handelssachverständigen, Herrn P. Bruchhausen, empfiehlt sich im allgemeinen. Die ein gegangenem Kataloge usw. werden den Interessenten durch Aus lage in einem der Amtsräume des Kaiserlichen Konsulats zu gänglich gemacht. Ihre Verteilung an die Interessenten lehnt die Behörde indes ab. Zeitschriften. Adreßbücher: über wichtige Vor- Die (selbstverständlich kostenfreie) Übersendung von Katalogen, gänge im Wirtschaftsleben Mexikos gibt das Wochenblatt „LI Loonomi8ta Nsxieano" (Adresse des Verlags: Apartado 48 bi8, Mexico, L. L.; jährlicher Abonnementspreis für das Ausland 12 Pesos) regelmäßig guten Aufschluß. Im übrigen sind von Fachzeitschriften höchstens zu erwähnen: „Nexiean Vilnius Journal", Apartado 105 bi3 (Bergbau), und „LI Llaosnclacko Vlexieano", Avenida Cinco de Mayo 3 (Landwirtschaft), beide in Mexiko. Die wichtigeren Tageszeitungen sind unter „An knüpfung von Verbindungen" aufgeführt. Im Verlage der Firma Müller Hnos., Apartado 28bi8, Mexico, L. L., erscheint von Zeit zu Zeit je ein Adreßbuch für die Stadt und für die Republik Mexiko, ersteres zum Preise von 10, letzteres von 15,50 Pesos; beide enthalten nach Geschäftsbranchen geordnete Firmenregister. Zölle: Eine amtliche Zollauskunftsstelle nach Art der in Deutschland bestehenden Einrichtung gibt es in Mexiko nicht. Bezüglich der Zolldeklaration halte man sich streng an die Weisungen des Vertreters und des Kunden. Geringe Versehen in derselben können leicht erhebliche Zollstrafen nach sich ziehen. In Zweifelsfällen ist es ratsam, sich an die mit Mexiko arbeitenden Speditionshäuser in Hamburg zu wenden. Es ist den Exporteuren dringend zu raten, ihre Korrespon denz mit hiesigen Firmen „via Vork" zu leiten. Wird dieselbe, wie es nicht selten geschieht, mit demselben Dampfer versandt, in dem die betreffenden Waren verschifft werden, so ist es bei ihrem Eintreffen gewöhnlich zu spät, um untergelaufene Jrrtümer beim Zollamt richtigzustellen. Es kann deutschen Exporteuren nicht dringend genug ge raten werden, bei der Zolldeklaration die größtmögliche Sorg falt obwalten zu lassen. In zweifelhaften Fällen empfiehlt es sich, den Spediteur in Veracruz oder Tampico zu beauftragen.