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Wochenblatt Inserate: welche in Königsbrück bei Hrn. Kauf mann I. And. Grahl angenommen werden, sind in Pulsnitz bis Montags und Donnerstags Abends einzusenden. Preis der dreispall. Coruszeile 1 Erschei nt Mittwochs und Sonnabends. Abonnementspreis: Vierteljährlich 10 Ngr. für Pulsnitz, Königsbrück, Radeberg, Radeburg, Moritzburg und Umgegend Amtsblatt -er Königlichen Gerichtsbehörden und -er stä-tischen Dehör-en zu Pulsnitz un- Königsbrück. 18«V Sonnabend, d-n >8. Mai Verordnung, Maßregeln znm Schutze gegen die Rinderpest betreffend, vom 14. Mai 1 867. Im Anschlusse an die wegen der Rinderpest in Bayern unterm 29. vorigen Monats erlassene Verordnung findet Sich das Ministerium des Innern zur Abwendung der von Bayern aus auf dem Wege durch Böhmen möglichen Einschleppung der gedachten Seuche, veranlaßt, bis auf Weiteres entlang der ganzen sächsisch-böhmischen Grenze 1) das Einbringen von Rindvieh ohne Unterschied der Nace, desgleichen von Schaafen und Ziegen, sowohl mitttelst der Eisenbahn als auch im Grenzverkehr, sowie 2) die Einfuhr thicrischer Rohprodukte von obigen Viehgatlungen in frischem Zustande, namentlich von Fleisch und Talg, Haut, Hörnern und Knochen unbedingt zu untersagen. Zuwiderhandlungen werden nach den Bestimmungen in Z. 3. der allerhöchsten Verordnung vom 16. Januar 1860 geahndet. Dresden, am 14. Mai 1867. Ministerium des Innern. von Nostitz. Wallwitz. Bekanntmachung. Nachdem mit Allerhöchster Genehmigung infolge der neuen Organisation der Armee die Wirthschafts - Verwaltungen der früheren Infanterie-Bri- gaden, Neiicr-Regimenter und des Artillerie-Corps in Wegfall gekommen und die Geschäfte und Malischen Vertretungen dieser früheren Militär-Ver- waltungs-Behörden ans die Regiments-Commandantcn der Infanterie, Reiterei und Artillerie, ingleichen auf die Commandantcn der beiden Jäger. Bataillone, des Pionnier- und des Train-Bataillons, sowie der Festungs-Abtheilung übergegangen sind, wird solches hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht Dresden, am 13. Mai 1867. Kriegs-Ministerium. v. Kabrice. Bekanntmachung an die Mitglieder des ärztlichen Kreis-Vereins des Negiernngs-Bezirks Budissin. Die Verordnung deS Königlichen Ministeriums des Inneren vom 12. April 1865, die Errichtung eines Landes-Medicinal-Collegiums und ärztlicher KreiS-Vereine betr., bestimmt, daß jährlich 2 Mitglieder von den außerordentlichen Mitgliedern des Landes-Medicinal-Collegiums ausscheiden und durch Neu wahl ersetzt werden sollen. Die Loosziehung unter diesen Mitgliedern bei der ersten Sitzung des Medicinal-Collegiums hat ergeben, daß im Jahre 1867 das derzeitige außerordentliche Mitglied für den Regierungs-Bezirk Budissin, Herr Di. Schroeder zu Löbau auszuscheiden hat und zwar nach Beschluß des Königlichen Ministeriums des Innern vom 1. März 1866 am 1. Juni rr. e. (nicht am 1. Juli, wie Nr. 8 des ärztlichen Correfpondenzbl. angiebt). ES werden daher die Mitglieder des ärztlichen Kreis-Vereines des Negierungs-Bezirks Budissin hierdurch aufgefordert, an der Neuwahl des außer ordentlichen Mitgliedes deS Landes-Medicinal-Collegiums und zugleich Vorsitzenden des Kreis-Vereines sich zu betheiligen, wobei auf die Bestimmung des Z. 21. des Regulativs zur Verordnung vom 12. April 1865, daß der ausscheidende Herr vr. Schroeder zu Löbau wiedergewählt werden kann, besonders aufmerksam gemacht wird. Da nach §. 8. des Regulativs die Wahl schriftlich zu erfolgen hat, so ist auf die behufs der Wahl einzusendcnden Stimmzettel der volle Name eines der Mitglieder des ärztlichen Kreis-VcreincS mit Angabe des Wohnortes zu schreiben und entweder (Z. 10. des Regulativs) mit dem eigenen Vor- und Zunamen zu unterschreiben, auch mit dem Privat-Petschaft zu besiegeln oder (nach Ministerial - Verordnung vom 14. Juni 1865) außen auf das Cou vert die Bemerkung: „Stimmzettel des vr. N. N. zu N" beizufügen, die Stimmzettel aber sind unter der Adresse: „An die Canzlei der Königlichen Kreis- Direktion zu Budissin" portofrei vis zum 24. Mai ». « . einzusenden, indem Wahlzettel, welche später eingehen, nach 8- 9. des Regulativs unberücksichtigt bleiben und uneröffnet vernichtet werden. Bautzen, de» 15. Mai 1867. Der mit der Wahl beauftragte Medicinal - Nath vr. WviaUx. Zeitereignisse. Pulsnitz. Nachdem nur erst jüngst in Bretnig ein Selbstmord vor gekommen, hat sich in der Nacht vom 14. zum 1b. d. M. der Einwoh ner und Lohnbandweber August Philipp in Großröhrsdorf, Vater 2er. unversorgter Töchter, erhängt. Körperliche Leiden und muthmaßlich NahrnngSsorgen mögen das Mo tiv zu diesem Schritte gewesen sein. Ebenso ist am 15. d. M. der Einwohner Johann Gottfried Schöne aus Ohorn, welcher jetzt bei seinem in Lichtenberg wohnhaften Sohne lebte, zwischen Pulsnitz und Lichtenberg am Fußwege vom Schlage ge- troffen aufgefunden und gerichtlich aufgehoben worden. Kamenz. Am 9. d. M., Abends 7 Uhr, hat der Blitz in das Wohngebäude Joh. Christoph Preschers zu Prietitz eingeschlagen und Sezündet, wodurch dasselbe mehrfach beschädigt worden ist. Dresden, 14. Mai. Gestern Abend hat unter großer Theilnahme des Publikums daS L eichenbegängniß des in dor Nacht zum 11. Mai hier plötzlich verstorbenen k. preußischen General-Lieutenants v. KamienSlh Excellenz, in sehr solenner Weise stattgefunden. — 14. Mai. Die im Königreich Sachsen noch befindlichen Stäbe der k. preußischen fünften Division, der neunten und zehnten Jnfanterie- und der fünften Cavallerie-Brigade werden, sicherem Vernehmen nach, nach Frankfurt a. d. O. zurückverlegt. Das preußische Gouvernement in Dresden hört auch auf, da der Oberbefehl auf den Kronprinzen Albert von Sachsen als Höchst-Commandirenden des 12. Bundes-Armeekorps übergeht. — 14. Mai. Gestern traf wieder ein Extrazug mit 8 Wagen Aus wanderern nach Amerika aus Böhmen hier ein. Die Leute erzählten, daß ihnen in der nächsten Zeit noch sehr viele aus Böhmen nachfolgen würden.