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Erschei nt Mittwochs und Sonnabends. Abonncmcntspreis: Vierteljährlich 10 Ngr. ochenblalt für Inserate, welche in Königsbrück bei Hrn. Kauf mann I. And. Grahl angenommen werden, sind in Pulsnitz bis Montags und Donnerstags Abends einzusenden. Preis der dreispalt. Corpnszeile 1 Pulsnitz, Königsbrück, Radeberg, Radeburg, Moritzburg und Umgegend. Amtsblatt -er Königlichen Gerichtsbehörden und der städtischen Dehorden zu Pulsnitz und Königsbrück. UO. 3V. Mittwoch, den 8. Mai 186V. Bekanntmachung, die Einführung einer Armee-Uniform für verabschiedete Unteroffiziere und Soldaten betreffend. Se. Majestät der König haben geruht, um der Armee erneut ein Zeichen der Allerhöchsten Huld und Gnade zu gewähren, Unteroffizieren und Sol daten unter den nachstehend aufgesührten Bedingungen die Auszeichnung zu verleihen, auch nach ihrer Verabschiedung aus der Armee eine Armee - Uniform forttragen zu dürfen und dieselben so in bleibender und sichtbarer Weise zu ehren und in Verbindung mit der Armee zu erhalten. Auf Allerhöchsten Befehl sind zum Tragen der Armee-Uniform aus dem Stande der Unteroffiziere und Soldaten berechtigt: ü) ein jeder vor dem Feinde invalid Gewordene und in Folge dessen mit oder ohne Pension Entlassene; I)) die Veteranen ans den Feldzügen von 1813, 1814 und 1815 und aus frühem Feldzügen. v) ein jeder nach Zwanzigjähriger Dienstzeit aus der Armee, sei dies nun mir oder ohne Pension, aber mit Ehren Ausgeschiedene. Diese Armee-Uniform besteht in dunkelblauem, zweireihigem Ueberrock mit 12 gelben Knöpfen, rothem Stehkragen, und blauen und roth paspolirten Achselklappen und Aufschlägen, ganz nach Schnitt der Offiziers-Ueberröcke; für Unteroffiziere mit der entsprechenden Distinction am Kragen resp. an den Auf schlägen. Schwarzgraue Hosen mit rothem Paspoil und blaue Schirmmütze mit rothem Streifen und mit Cocarde. Eine Waffe haben die zum Tragen dieser Armee-Uniform Berechtigten nicht zu führen. Mit dem Verbüßen einer Strafe wegen ehrenrührigen Vergehens entfällt übrigens die Auszeichnung, die Armee-Uniform weiter zn tragen. Die nach vorstehenden Bestimmungen zum Tragen der Armee-Uniform Berechtigten, welche von der ihnen zugestandenen Auszeichnung Gebrauch zu machen beabsichtigen, haben ihre Anmeldungen bei der I.Abtheilnng des Kriegs-Ministeriums anzubringen und ihrem Gesuche ihren Militär-Abschicd sowie ein Zengniß der Ortsbehörbc über ihr Verhallen seit der Verabschiedung auS dem Militärdienste beizufügen. Dresden, am 1. Mai 1867. Krltgs-M IN istN'UlM. Von Fabrice. Bckanntma chuH Das Schul- und Communal-Anlage-Catastcr für die hiesige Stadt auf das Jahr 1867 ist aufgestellt worden und liegt vom 8. dieses Monats bei Herrn Kämmerer Berger allhicr zu Jedermannes Einsicht aus. Solches wird mit dem Bemerken hiermit öffentlich bekannt gemacht, daß etwaige Neclamativnen der Betheiligten gegen die Höhe der ausgeworfenen Beitrags-Summen, innerhalb einer Frist von 14 Tagen, längstens aber bis zum LS. Mai dieses Jahres schriftlich bei dem unterzeichneten Stadtrathe einzureichen sind. Königsbrück, am 4. Mai 1867. Der Stadtrath. Grahl, Bürgermeister. Zeitereignisse. Dresden 4. Mai. Für die heutige Sitzung der Ersten Kam mer, welche in Gegenwart sämmtlicher Herren Staatsminister und bei vichtbesetzten Tribünen stattfand, stand auf der Tagesordnung: „die Be dachung und Beschlußfassung des Norddeutschen Bundes". Nachdem auf ergangene Aufforderung seitens des Präsidiums Seer. Brgrmstr. Wimmer die beiden hierauf bezüglichen Protokolle der Zweiten Kammer über die Sitzungen vom 30. April und 3. Mai vorgetragcn, schlägt das Directo- rium, nachdem Präsident Frhr. v. Friesen auf Z 123 der Verfassungs urkunde und 8 150 der Laudtagsordnung hingewiesen und der Ueberzeu- gung Ausdruck gegeben, daß nach seiner Ueberzeugung unter den vorlie genden Umständen und bei der herrschenden Stimmung im ganzen Lande Niemand der Kammer deshalb den Vorwurf machen werde, daß sie sich den Wünschen der Negierung zu willfährig gezeigt habe, vor, dem Be- chlusse der Zweiten Kammer rücksichtlich des Oehmichen'scheu Antrags, beizntrcten nud ohne vorherige Berichterstattung nach einer allgemeinen Debatte über die Vorlage, Beschluß zu fassen.. Diesem Vorschläge tritt die Kammer ohne Debatte einstimmig bei, und erklärt Staatsminister l)i. v. Falkenstein die Zustimmung der Negierung hierzu. Präsident Frhr. v. Friesen schlägt namens des Directoriums vor, die allgemeine Bera- thung sofort eintretcn zu lassen, indem er ausführlich die Gründe darlegt, welche eine Beschleunigung der Beschlußfassung in dieser Angelenheit wünschenSwerth erscheinen ließen. Die Kammer beschließt, die Berathung sofort eintreten zn lassen, und beantwortet hierauf, nachdem noch daskgl. Decret vorgetragcn worden, ohne Debatte die Präsidialfrage: „Nimmt die Kammer die Verfassung deS Norddeutschen Bundes, wie "solche ihr mittelst kgl. Decrcts vom 20. April vorgelegt worden ist, un- „vcrändert an und ermächtigt sie die Staatsregierung zur Ausführung der „in der Verfassung enthaltenen Bestimmungen, soweit es einer solchen „Ermächtigung bedarf?" einstimmig bejahend. Der Präsident verkündet diese Abstimmung mit dem Bemerken, daß auch in dieser Kammer alle Bedingungen für die Giltigkeit des Beschlusses zur Annahme der Regierungsvorlage erfüllt seien, indem die Zahl der anwesenden Kammermitgliedcr (38) die ver fassungsmäßige Zahl (z sämmtlicher Mitglieder — 33) noch übersteige. — Se. Majestät der König haben dem Staatsminister und Minister des Krieges, Generalleutnant von Fabrice, zeitherigem Comthur zwei ter Klasse des Verdienstordens, das Großkreuz dieses Ordens zu verleihen geruht. Leipzig, 3. Mai. Seit einiger Zeit war der hiesige General- Agent der Frankfurter Versicherungs-Gesellschaft „Providentia", Kaufmann Oscar Zahn, von hier verschwunden. Gestern ist seine Leiche in Lieben bei Prag in der Moldau aufgefunden worden. CheMnitz, 3. Mai. (CH.Tgbl.) Zn der heutigen Sitzung des Aus schusses der hiesigen Industrieausstellung wurde, in Anbetracht der noch im Rückstände befindlichen Arbeiten bei der Einlieferung und Auf stellung der Gegenstände, beschlossen, den Termin der Eröffnung auf Don nerstag, den 16. Mai festzusetzen, von der ursprünglich bereits für den 12. Mai beabsichtigten Eröffnung also abzusehen. Berlin, 3. Mai. Der „St.-A." meldet: Der bei der königl. Regierung accreditirte großherzoglich luxemburgsche Geschäftsträ ger, Un. Foehr, hat am 30. v. M. sein Beglaubigungsschreiben dem Präsidenten des königlichen Staatsministeriums und Minister der ausl " tigen Angelegenheiten, Grafen v. ViSmarck-Schönhausen, überrei ^^ — Die Mitglieder der Fortschrittspartei bereiten/"'