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Amtsblatt der Königlichen Gerichtsbehörden vnd der städtischen Dchordcn zu Pulsnitz und Königsbrück. MO, SH. Sonnabend, den 23 März ' Bekanntmachung, die Hanhdarlehne betreffend. In Betreff der Erhebung der am 31. März d. 2. fälligen Zinsen der Handdarlehne, sowie sonst in Bezug auf letztere wird hierdurch Folgendes bekannt gemacht: 1. Diese Zinsen können bereits vom 26. März d. I. an bei der Finanzhauptcasse zu Dresden erhoben werden. 2. Tie Zahlung erfolgt daselbst, Sonn- und Feiertage ausgenommen, alltäglich in den Vormittagsstunden von 9 bis 1 Uhr. st' . „ 3- Um die Abfertigung der Belhciligtcn zu erlcichlern, hat jeder, welcher drei oder mehr Zinsquittungen zur Einlösung überreicht, ein Verzeichniß zi beizufügeu, in welchem st) die Nummern derselben, b) die einzelnen Zinsbeträge, e) die Summe der letzter» aufgesührt sind. 4. Denjenigen Gläubigern, welche dies wünschen und die unterschriftlich vollzogenen Zinsquittungen unter genauer Angabe ihrer Adresse, beziehent lich mit dem vorerwähnten Verzeichnisse an die Finanzhauptcasse einsenden, werden die Zinsen nebst den Formularen zu den Quittungen für den nächstfolgen- h, den Zinslernijn durch die Post zugesendet werden. Tse daraus bezüglichen Postsendungen an die Finanzhauptcasse genießen, dafern sie auf der Adresse mit der Bezeichnung: „Handdarlehnszinsen betreffend" versehen sind, im Jnlandc Portofreiheit. 6. Vormünder, Kirchcnvorstcher, sowie überhaupt alle mit der Verwaltung fremden Vermögens beauftragte Personen haben nicht nur ihre Eigen schaft, vermöge welcher sie die Zinsen für das von ihnen verwaltete Vermögen erheben, bei der unterschriftlichen Vollziehung der Quittungen mit anzugebcn, sondern auch, dafern sie nicht zu Führung eines solchenfalls ihrer Unterschrift beizudrückenden amtlichen Siegels berechtigt sind, sich in der gedachten Zigen- l» schäft zu legitimiren. Hierzu genügt, wenn die Vermögensverwaltung ihnen von einer Behörde aufgetragen wprdcn ist, die durch letztere auf die Quittung so selbst zu brütende Bestätigung dieses Umstandes. * 7. Väter, welche die Zinsen sür Handdarlehne ihrer in väterlicher Gewalt befindlichen Kinder, ingleichen Ehemänner, welche die Zinsen für Hand- r- darlchne ihrer Ehefrauen erheben, haben dieses Berhältniß bei der unterschriftlichen Vollziehung der Quittungen mit anzugeben. 'v 8. In der Person des Gläubigers, auf welchen die Schuldverschreibung lautet, eingrtretene, bei der Finanzhauptcasse noch nicht angemeldete Vcr- n änderungen sind derselben möglichst bald, jedenfalls aber bei der Zinserhebung unter Beifügung der Schuldverschreibung anzuzeigen und nachzuweisen. Ucberhaupt werden alle Betheiligten darauf aufmerksam gemacht, daß es zu Vermeidung von Weiterungen in ihrem eigenen Interesse liegt, die Finanzhaupt- >- casse von derartigen Veränderungen auch künflighin unverweilt und mit Beifügung der betreffenden Urkunden in Kenntniß zu setzen, damit die Eintragung des s, neuen Darlchnsgläubigers in den Büchern der Finanzhauptcasse erfolgen kann. " d. In Folge zcitheriger Wahrnehmungen wird hiermit ferner daran erinnert, daß Planko-Jndossamente zur Abtretung »on Handdarlehnen nicht te für ausreichend angesehen werden können. 10. Die zu Michaelis 1866 gekündigten Handdarlehne werden gegen Rückgabe der jwit Quittung versehenen Schuldverschreibungen lediglich von !° per Finanzhauptcasse zu Dresden zurückgezahlt. Pie oben unter 1. und 2. getroffenen Bestimmungen gelten auch für die Erhebung dieser Zahlungen. " Zusendung der letztern durch die Post findet nicht statt- D r c s d e n , den 7. Februar 1867. F lN U NZ-M illiste N UM. lr von Friesen. Eckner. treffen mit dem Hauptzuge in Magdeburg zusammen. In Braunschweig ist Tafel. .Die Reifenden gelangen über Hannover und Brüssel in 34 Stunden an ihr Ziel. — 20. März. JI. KK. HH. der Erbprinz und die Frau 'Erbprin zessin von Hohenzollern-Sigmaringen sind gestern Nachmittag 3 Uhr nach Berlin abgereist. — Lüdicke'S Wintergarten erfreute sich gestern des hohen Besuches II. KK. HH. der Prinzessin Georg und der Erbprinzessin von Hohen- zollern-Sigmaringen, wo der Anblick der jetzt im schönsten Flore stehenden Camelien, Rosen, Azaleen rc. den hohen Besuchenden einen sichtbaren Ge- Aucttons-Bekanntmachung Seiten des unterzeichneten Königlichen Gerichtsamtes sollen den S8. März 186V Vormittags von 9 Uhr an sind nach Befinden den darauf folgenden Tag verschiedene Gegenstände an Meublement , Haus- und Wirthschaflsgeräthc, auch eine Schützenuniform und ein Backtrog, nicht minder eine große Parthie neue GtaSwaaren, bestehend auS Biertöpfchcn und Wasserflaschen, in dem im GerichtSbeamtcnwohngebäude partervy befindlichen VerhandlungSzimmer öffentlich gegen sofortige Baarzahlung an den Meistbietenden versteigert werden. Ein Verzeichniß Ler zur Auction gelangenden Gegenstände hängt im hiesigen Amthause aus. Königsbrück, am 26. Februar 1867. Das Königliche Gerichtsamt daselbst. Hartung. Zeitereignisse. Dresden, 21. März. (Gewerbevcrein.) Der Vorsitzende, Ober- Insp. Tauberth, thcilt zunächst mit, daß von Beginn,der Pariser tAuS- sleUung LU bis September dieses Jahres jeden Freitag Exlrazüge zum einfachen Preise für Hin- und Rückfahrt abgehen, und daß ebensolche Züge ' jeden Donnerstag von Paris abgelafsen werden sollen. Die BilleiS gel- ' ieu vier Wochen und kosten für 3. Elaste circa 18 Thlr., für 2. Elaste ^irca 26 Thlr. ,Der Hauptabgangspunkt ist Berlin. Die von Dresden Abreisenden haben den Zug, der früh 4 U. 15 M. fährt, zu benutzen und ochenblatt für Pulsnitz, Königsbrück, Radeberg, Radeburg, Moritzburg und Umgegend Änseraie. welche in Königsbrück bei Hrn. Kauf mann I. And. Grahl angenommen werden, sind in Pulsnitz bis Montags und Donnerstags Abends einzusenden. Press der dreispalt. Corpnszeile 1 Erscheint Mittwochs und Sonnabends. Abonnementspreis: Vierteljährlich 10 Ngr.