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Erscheint Mittwochs und SonnaüendS. Abonnementsprcis: Bierteljährlich 10 Ngr. ochenblatt für Inserate, welche in Königsbrück bei Hrn. Kauf mann I. And. Grahl angenommen werden, sind in Pulsnitz bis Montags und Donnerstags Abends einzusenden. Preis der dreispalt. Corpuszeile 1^ Pulsnitz, Königsbrück, Radeberg, Radeburg, Moritzburg und Umgegend. Amtsblatt dcr Königlichen Gerichtsbehörden und -er städtischen Dehörden zu Pulsnitz und Königsbrück. Mo. 14. Sonnabend, den 16. (Februar 186V* Verordnung, die Maßregeln zu Verhütung der Einschleppung der Rinderpest betr., vom 8. Februar 1867. Da einzegangener amtlicher Nachricht zufolge die Rinderpest in Böhmen keine weitere Ausbreitung gefunden hat, vielmehr als wieder erloschen an gesehen werden kann, so findet daS Ministerium des Innern für thunlich, eine Milderung der zu Abwehr der gedachten Seuche mittelst Verordnung vom 14. Dec. vorigen Jahres getroffenen Sperrmaßregeln cintreten zu lassen und verordnet wie folgt: 1. DaS Einbringen von Rindvieh des böhmischen Landschlages, sowie von Schaafen und Ziegen ans Böhmen nach Hachsen ist im sogenannten kleinen Grenzverkehre ohne Vorbehalt, im Großhandel und mittelst der Eisenbahn aber unter der Voraussetzung wieder gestattet, daß durch obrigkeitliche Cer- teficatc glaubhaft bescheinigt wird, daß die betreffenden Thiere anS Böhmen stammen, oder sich wenigstens schon seit vier Wochen daselbst befunden haben. 2. Die Einfuhr und der Eintrieb von Stcppcnvieh (ungarischem, podolischem, galizischem Vieh) nach Sachsen bleibt längs der ganzen Landesgrenze bis ans Weiteres noch verboten, ingleichen bewendet eS in Betreff der Einfuhr thierischer Rohprodukte bei den Bestimmungen in H 2 und 3 der Verordnung vom 24. November vorigen Jahres. Zuwiderhandlungen werden nach den Bestimmungen in Z 3 der Allerhöchsten Verordnung vom 16. Januar 1860 geahndet. Dresden, am 8. Februar 1867. MiMMlUN des IlMeM. v. Nostitz-Wallwitz. Forwcrg. und Len zu erfolgen. Len Len Len Len 4. unL 5. März L. I. von früh 9 Uhr an im Schießhause zu Pulßnitz, 6. 7. und 8. März L. I. von früh 9 Uhr an im Schießhause zu Kamenz 9. März L I. von früh ^9 Uhr an im Rathhause zu Bischofswerda, 2., Bekanntmachung, die nächste Recruten-Aushebung betr. Die unterzeichnete König!. Amtshauptwannschaft bringt in Bezug auf die bevorstehende Aushebung hierdurch Folgendes zur öffentlichen Kenntniß: Al? ReclamationStermin, welcher als Schlußzeit für alle Reclamations-Verhandlungcn zu betrachten ist und bis zu welchem alle Reclamationen anzubringen sind, ist der 21. März d. I. anberaumt worden. Will daher ein Militärpflichtiger aus irgend einem Grunde auf seine Befreiung oder Zurückstellung Anspruch machen, oder bei der über ihn ausznsprechenden Unwürdigkeit oder dem ermittelten Tüchtigkeitsgrade nicht Beruhigung fassen, so hat er dies bis zu und mit dem anberaumten Re- clamationstermine Md zwar in Letzterem spätestens bis Mittags 12 Uhr bei Verlust seines Anspruchs bei der Aushebungs-Commission, beziehend- lich der unterzeichneten König!. Amtshauptmannschaft, schriftlich unter Beifügung gehöriger obrigkeitlicher und sonstiger etwa erforderlicher Zeugnisse anzubringen, im Rcclamationstcrmine selbst aber jedenfalls vor der Aushebungs-Commission, welche zu dem Behufe am 21. März d. I. von früh 9 Uhr an im Schießhause zu Budifsin zusammentreten wird, zn Anhörung der von derselben auf die angebrachte Reclamation zu ertheilenden Ent scheidung persönlich sich einzufindcn und bei seinem Nichtorfcheinen zu gewarten, daß die ihn betreffende Entscheidung gedachten Tages Nachmit tags 5 Uhr als bekannt gemacht werde angesehen werden. Diejenigen Mannschaften, denen nach F. 103. dcS Gesetzes über Erfüllung der Militärpflicht vom 24. December 1866. annoch das Recht zusteht, von der Stellvertretung Gebrauch zu machen, haben ihre etwaigen diesfallsigen Gesuche unter gleichzeitiger Erlegung der Einstandssumme, welche a., für Dienstreservisten der Altersklassen 1860. 1861. und 1862., sowie !>., für Familien-Ernährcr, die eine dreijährige Dienstzeit hinter sich haben, nach Erledigung ihres Ernährcrverhältnisses, Ein HunLert unL Fünfzig Thaler — - -— Die Gestellung vor der AnShebungS-Commission und ärztliche Untersuchung der im Jahre 1846 geborenen, sowie der zwar früheren Alters classen angehörigen, jedoch mit Ableistung ihrer Militärpflicht noch im Rückstände gebliebenen, nicht minder der bei der Aushebung im Jahre 1865. wegen zeitlicher Untauglichkeit oder wegen noch zu erwartender Körperlänge zurückgestellten Mannschaften, desgleichen der Dienstreservisten sämmtlicher Altersclassen und der als Familien-Ernährer beziehendlich wegen Berufsbildung zeitlich befreiten Mannschaften, welche am 1. Februar d. I. im hie sigen Bezirke zur Anmeldung gelangen, hat 1. März von früh 9 Uhr an im Gasthause des Herrn Tuchatsch zu Neusalza, 2. 11. 12. 13. 14. 15. 16. unL 18. März d. I. von früh 9 Uhr an im Schießhause zu BuLissin, dagegen