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^Königlichen Gerichtsbehöröcn NNÄ der ftäinifchcn pehöröen ZN Pulsnitz nnd Königsbrück. 18«« Rcke. Bekanntmachung . den 28. laufenden Monats f../ folgende Tage anberaumt, was mir Bezugnahme auf das an Amtsstelle aushängende Verzeichniß andurch öffentlich be ¬ t' gemacht wird. . In dem Grundstücke unter No. 30. in Kleindittmannsdorf soll ferner die Schlachterei betrieben und das dazu Nöthige gerichtet werden, was hierdurch nach Z. 26. des Gewerbegesetzes unter der Aufforderung an Jedermann, namentlich auch die , Hieindevertretung von Kleindittmannsdorf, bekannt gemacht wird, etwanige Einwendungen gegen die bezügliche Anlage bis läng- den 12. kommenden Monats bei Berlust aller nicht auf Privatrechtstiteln beruhenden Einsprüche allhier anzubringen. Pulßn i.tz', den 9. Juni 1866. Das unterzeichnete Gerichtsamt hat zur Versteigerung des der Christiane Friederike verehelichten Matthes geborenen Rein- dl abgepsändeten Inventars an Vieh, Dibbeln, HauSgeräthe, mehreren Wagen, Ackergeräthe und dergleichen gegen baare> sofort Megende Zahlung Das Königliche Gerichtsamt daselbst. Fellmer. Das Königliche Gerichtsamt daselbst. Fellmer. Das Königliche Gerichtsamt daselbst. Fellmer. Königsbrück, am 4. Juni 1866. Das Königliche Gerichtsamt daselbst. H urtung. zu dem Schnldenwesen des Töpfermeisters Carl Gottlob Schäfers in Pulßnitz gehörige, auf Flurparcelle No. 499 0. vor wenigen .^ren erst ncuerbaute, unberücksichtigt der Oblasten auf 915. Thaler — - — - baugewerklich gewürderte Töpfereigcbäude unter den 'l" Termine bekannt zu niachenden Bevingnngen an hiesiger Amtsstelle 12. Uhr Mittags anderweit nothwendigerweise öffentlich versteigert ^en, was unter Bezugnahme auf den im Gerichtsamtshause aushängenden Anschlag hierdurch bekannt gemacht wird. Pulßnitz, den 11. Juni 1866. Das Königliche Gerichtsamts daselbst. Fellmer. Mittwoch', den 13. Juni Seiten des unterzeichneten GerichlSamts soll den 17. August 1866 ochenblatt Pulsnitz, Königsbrück, Radeberg, Radeburg, Moritzburg und Umgegend. Bekanntmachung. ! N s' Gemäßheit 8- "15 der Ausführungs-Verordnung zum Gesetze vom 19. Oetober 1861 wird hierdurch auf die vorzunehmende der Listen für die Wahlen der Bauernstandes und der Vertreter des Handels- und Fabrikwcsens im Bezirke des unterzeichneten YMchlSamles, sowie auf die jevem Betheiliglen freistehende Einsicht der Wahllisten mit dem Bemerken aufmerksam gemacht, etwaige Re- "" Mionen rechtzeitig anzubringen, indem dieselben nach erfolgter Anordnung einer Wahl keine Beachtung finden können. Pulßnitz, am 9. Juni 1866. Bekanntmachung. , Der Häusler und Leinweber Friedrich Adolph Wendt in Oberlichtenau Meißner Seits will in seinem Hause No. 125 da- At das Garn, welches er selbst verarbeitet, in Fässern chemisch bleichen und, nach der Bleiche und erfolgter Reinigung, in der Ersbach schweiffen, was hierdurch nach Z. 26 des Gewerbegesetzes unter der Aufforderung an Jedermann, namentlich auch die ^Herrschaft und Gemeindevertretung von Oberlichtenau, bekannt gemacht wird, etwanige Einwendungen gegen Wendt'S Vorhaben längstens den 12. kommenden Monats bei Verlust aller nicht auf Privatrechtstiteln beruhenden Einsprüche allhier anzubringen. Pulßnitz, am 9. Juni 1866.