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Wochenblatt für Pulsnitz, Königsbrück, Radeberg, Radeburg, Moritzburg und Umgegend. Amtsblatt der Königlichen Gerichtsbehörden und der städtischen Dehördrn zu Pulsnitz und Königsbrück. Mo. ÄA. Sonnabend, den 10. December 18^4. Dieses Blakt erscheint Mittwochs und Sv »nabenbs. — Preis vierteljährlich 10 "gr - Zu bejiehc» durch alle Postanstalten. — Inserate re., welche die gespaltene Corpus Zeile, oder bei cu Raum, mit l Neugroschen berechnet werden, sind in Pulsnift spätestens bis Montags und Donnerstag- Abend» 8 Uhr eintusenden. — Trpeditionen sind: In Pulsnip beim Herausgeber, in Königsbrück bei Herrn Kaufmann Andreas Grahl und in Radeberg bei Herrn Kaufmann Friedrich Gärtner. Amtlicher Theil. Bekanntmachung. Folgende polizeiliche Vorschriften werden andurch in Erinnerung gebracht: 1 ., Jeder Hausbesitzer hat bei einlretcnder Glätte seinem Hause oder Grundstücke entlang, insoweit daselbst öffentliche Passage stattfindet, Sand, ober ein anderes, daö Begehen der Strassen eileichterndes Material in gehöriger Breite unaufgefordert streuen, nicht minder bei Schncewelter eine für daS Begehen hinreichend breite Bahn kehren zu lassen, auch 2 ., bei eintretendem Thauwetter die Straße und Straßeugeriune aufeisen, Schnee und Eis aber auf seine Kosten auS der Stadt schaffen zulasscn. Im Unterlassungsfälle wird nicht nur die geordnete Geldstrafe von 15 Ngr. bis 5 Thlr. eingezogen, sondern auch das Erfor derliche nach Befinden auf Kosten der Säumigen sofort von Polizeiwegen vorgenommen werden. Bei nicht minderer Geldstrafe ist ferner verboten, Flüssigkeiten irgend welcher Art aus den Häusern auf die Straßen zu gießen, die Straßen in anderer Weise zu verunreinigen, oder Schnee von Dächern oder aus den Gehöften aus die Straßen und Plätze der Stadt zu werfen. Pulsnitz, am 8. Dccember 1864. Dkl' Tkadtrats) Körner, Bürgermeister. B k ta n n tmach u n gl Seilen des unterzeichneten Königlichen Gerichisamtcs sollen den 7. Februar 1865. daS dem Mühlcnbesitzcr Johann Wilhelm Nitzschke in Gräfenhain zugehörige Mühleugrnudstiick Nr. 33 Cat., sowie die demselben ge hörigen Feld-, Wiesen-, Hntnugs- und Walbgrundstücke Fol. 31, 37 und 72 des Grund- und Hypothckenbuchs für Gräfenhain, Fol. 399 und 415 deö Grund- und Hhpothekenbnchs für Königsbrück, und lie Fischereigcrechtigkeit Fol. 245 sdes Grund- und Hypotheken- bua-S für die Parzellen des zerschlagenen Kammerguteü Lausnitz, welche au, 26. November 1864 ohne Berücksichtigung der Oblasten ans 16,415 Thlr. gcwürbert worden lind, uochwcndiger Weise versteigert werden, was unter Bezugnahme auf den an hiesiger Gerichlüslcllc anshängenden Anschlag hierdurch bekannt gemacht wird. Königsbrück, am 30. November 1864. Das Königliche Gerichtsamt daselbst. Hartung. Nichtamtlicher Theil. Zeitereignisse. Dresden, 5. Dccbr. (Dr. I.) Se. Majestät der König geruhten vorgestern Abend die gegen 5 Uhr hier angekommenen und durchpassirenden k. k. österreichischen Truppen, RegimentZ- stab und eine Schwadron „Windischgrätz-Dragoncr" im Leipziger Bahnhofe zu begrüßen und sich durch den k. k. Negimeutscom- mandauten die Offiziere vorstellen zu lassen — 7. Decbr. Unter dem 8. October d. Is. erließ die hie sige königl. Polizeidirection eine Bekanntmachung, inhalts deren sie zur öffentlichen Kenntniß brachte, daß Tags zuvor, in den Nachmittagsstunden zwischen 1 und 3 Uhr, ans einem hiesigen mittelst Nachschlüssels und Einbruchs eine große Menge Werth- papiere und Geldsorten gestohlen worden sei. Der Diebstahl, dessen Gesammtobject den Betrag von nahe an 10,000 Thalern