Volltext Seite (XML)
Wochenblatt für Pulsnitz, Königsbrück, Radeberg, Radeburg, Moritzburg und Umgegend. Amtsblatt der Königlichen Gerichtsbehörden und -er städtischen Dchörden zu Pulsnitz und Königsbrück. H o. Ä2.Mittwoch, den 29. Juni 18V4. Dieses Blatt erschein! Mittwochs und Sonnabends. —Preis viertehähriich 10 Ngr. — Zu beziehen durch alle Pvsianstallen. — Inserate rc., welche die gespaltene Corp»s-?eile, oder deie» Raum, mit l Ncuqroschen berechnet werden, sind in Pulsnist spätestens bis Montags und Donnerstags Abends 8 Uhr ciuzusenden. — Expeditionen sind: In Pulsind beim Herausgeber, in Königsbrück bei Herrn Kaufmann Andreas Grahl, in Radeberg bei Herrn Kaufmann Friedrich Gartner und in Radeburg bei Herrn Vuchbindermcister CarlGünther. AmtlichT l^i l. Verordnung, das Verbot der Verausgabung fremden Papiergeldes betreffend. Nach der Verordnung vom 8. Juli 1855, das Verbot der Zahlung mit fremdem Papiergelde in Stücken unter zehn Thalern betreffend (Gesetz- und Verordnungslatt vom Jahre 1855 No. 45 Seite 117), darf fremdes Papiergeld, insoweit die einzelnen Stücke desselben auf geringere Werthbetrüge als zehn TWer im Vierzehuthalerfuße lauten, zu Zahlungen nicht gebraucht werden. Dem fremden Papiergelde gleich zu achten sind die in einem fremden Staate, sei es vom Staate selbst oder von Corporationen oder Privaten ausgegebenen Banknoten oder sonstigen auf den Inhaber lautenden unverzinslichen Schuldverschreibungen. Wer dergleichen fremdes Papiergeld zu Leistung von Zahlungen auögiebt oder anbietet, verfällt in eine polizeiliche Geldstrafe bis zu fünfzig Thalern. Da Uebertretungen djeseS Verbotes, namentlich im Bezirke der Amtshauptmannschaft Löbau, in neuerer Zeit mehrfällig wahr- genommcn wordeu sind, so steht die Königliche Kreis-Direction sich veranlaßt, die Vorschriften der Verordnung vom 8. Juli 1855 in Erinnerung zu bringen. Budissin, am 16. Juni 1864. Königliche Kreis-Direktion. V0N Beust. Oertel. Bekanntmachung, die Verpachtung der diesjährigen Grasnutzung betr. Die diesjährige Grasnutzung aus der großen und kleinen Hirtcnwicse, sowie auf der in beider Nähe gelegenen Stadtwiese soll den 30. Juni 1864 — Donnerstags — an den Meistbietenden verpachtet werden. Bietnngslustige habe» sich am genannten Tage Nachmittags 7 Uhr an der sogenannten Borbrücke ciuzufinden und ihre Gebote zu eröffnen. Die Auswahl unter de» Licitanten wird Vorbehalten. Pulsnitz, am 22. Juni 1864. Der Stlldtrath. Heerklotz. Reparaturbau-Berdinstung. An der Kirche, dem Bahrcnhause und dem Kirchhofeingange m Reichenbach sind verschiedene Reparaturen vorzunehmen, deren Herstellung an den Mindestfordernden verdungen werden soll. Nachdem zu dieser Verdingung, bei welcher sich jedoch die Auswahl unter den Licitanten Vorbehalten wird, der 20. Juli 1864 terminlich anberanmt worden ist, so werden alle diejenigen, welche den Bau unternehmen wollen, hierdurch aufgefordert, gedachten Tages Vormittags 10 Uhr im Gasthofe zu Reichenbach zu erscheinen und wenn ihnen zuvörderst im Termine die Bedingungen der Verdingung werden mügctheilt worden lein, ihre Gebote zu eröffnen. lieber den Umsaug der zur Ausführung zu gelangen habenden Reparaturen wird das unterzeichnete königliche Gerichtsamt auch schon vor dem Termine an Amlsstellc denen, die solches wünschen möchten, die erforderliche Auskunft ertheilen. Königsbrück, den 22. Juni 1864. Das Königliche Gerichtsamt daselbst. Hartung. Pk.