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Nr. AN. 15./ 16 November 1841 Erzgebirgischer Volksfreund »«i., L » «M« M- « sher gezahlte oder vereinbarte über 18 Jahre, während für geprüfte Hausgehilfinnen unter Apparat von der Radioanlage (Nußbaum, poliert) mit Zustimmung des Reichstreu. 18 Jahren die oben genannten, ihrer Altersstufe entsprechen- Sachdienliche Angaben an den Gendarmerieposten. /amme/rr — SchaFenöe ge-en, das ist öi» Parole Ser s. Retchostrastensammtung für Sa» kriegs-wyw. 1441^4!. oder Oktober aus dein Bodemcisterzimmer ein Plattenspiel apparat von der Radioanlage (Nußbaum, poliert) entwendet. igerem Arbeitsumfanj, messen wevden müssen. Bisher gezahlte' oder vereinbarte niedrigere Löhne dürfen nur i Organische Betriebsgeftawmg. Das Mel t Mit geringste« Gefolgschastszister« el« Höchstmaß a« Letst«»s r 16 NM. und nach vollendetem 17. Lebensjahr 18 RM. Das neue Lebensjahr rechnet vom Beginn des Geburtsmonats an. Für Hausgehilfinnen betragen die Spannungslöhne für Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr in Orts klasse I 13 bis 18 NM. (Ortsklasse II 12 bis 16 RM.), bis zum vollendeten 18. Lebensjahr 16 bis 20 RM. (15 bis 18 RM.). Ueber I8jährige Hausgehilfinnen ohne Koch-, Näh- oder son stige hauswirtschaftliche Kenntnisse erhalten 20 bis 30 NM. (18 bis 28 RM.), Hausgehilfinnen mit solchen Kenntnissen im ersten bis vierten Berufsjahr 25 bis 35 NM. (22 bis 32 RM.), Der Lohn richtet sich nach Ortsklassen. Aue gehört zur Ortsklasse I, die übrigen Orte unseres Kreises zur Ortsklasse II. Der Sinn des Spannungslohnes ist, daß die Löhne bis zur trieb zu erleichtern, gum Schluß behandelte Pg. Christoph, die Aufgaben des betrieblichen Untersthrers und gab Richt- linken für die Fehlerquellenforschung. Pg. Johannes M ii ll e r - Dresden, Gaufachabteilungs- walter von „Eisen und Metall", stellte den erzgebirgtschen Be trieben, dis er ja aus der Kampfzeit besonders gut kennt, das Zeugnis aus, daß'sie im Rahmen des Leistungskampfes Vor bildliches gezeigt hätten. Er übermittelte den Gruß des Gau obmannes, der auf die erzgebirgtschen Betriebe und auf ihre Fortschritte im nat.-soz. Geist ebenfalls stolz sei. Es gelte aber, immer weiter zu arbeitest auf dem Gebiete der Betriebs- Planung, und di« Gauwaltung sei stets gern bereit, hier beva- tend mitzuhelfen. Welche Astbeit die Fachabteilung des Kam. Müller zu leisten hat, zeigt schon die Tatsache, daß allein in Sachsen 2500 Metallbetriebe zu betreuen sind. Im Mittel punkt der Ausführungen des Gaufachabteilungswalters stan den Fragen der Sozial- und Arbeitspolitik, besonders der Lohnregelung. Der Lohn müsse der Leistung entsprechen, dürfe aber auf keinen Fall bis ins Uferlose gesteigert werden. Jeder solle anständig verdienen, aber wir könnten keinesfalls höher im Lohn gehen, wenn die Preise (landwirtschaftliche Er zeugnisse) stabil bleiben sollten. Weitere Hinweise galten der Nachtschicht und der Sonntagsarbeit. Grundsatz müsse sein, daß der Mensch nicht überanstrengt werde, sondern leistungs fähig bleibe. Fragen der Altersversorgung, der Kameradschaft im Betriebe und der Stellung des Betriebsobmannes wurden ebenfalls gründlich behandelt. Zum Schluß gab Kam. Müller eine packende Schilderung des großen militärischen, politischen und wirtschaftlichen Geschehens unserer Tage, zeigte die Be deutung unseres Kampfes gegen Judentum und Bolschewis mus und schloß mit dem Appell, daß jeder an seinem Platze mit aller Kraft mit helfe, den deutschen Sieg und eine neue europäische Zukunft sicher zustellcn. —dt. DAS.-Tagung in Ane. Die Kreiswaltung der DAF. hatte gestern nachmittag die Männer von „Eisen und Metall" au» dem Kreisgeblet zu einem Appell nach Aue in den Parkschlößchensaal zusammen- «rufen. Im Auftrag des Kreisobmannes begrüßte Pg. Trülzsch die Kameraden und die beiden Redner, von denen als erster Reichsfachgruppenwalter Christoph über orga- «ische Betriebsgestaltung sprach. Er gtng von der großen Wandlung im deutschen Wirtschaftsleben aus, die die Arbeits losigkeit der Systemjahre so gründlich beseitigt habe, daß heute bereits ein erheblicher Mangel an Arbeitskräften vor liege. Da auch in Zukunft nicht mit einem größeren Angebot an Arbeitskräften zu rechnen sei, während sich aber die Auf gaben noch erheblich steigern würden, so müsse für jeden Be trieb das Ziel heißen: mit geringsten Gefolgschaftsziffern bei vorbildlicher sozialer Betreuung ein Höchstmaß an Leistung zu erreichen. Pg. Christoph zeigte nun die Wege, auf denen dieses Ziel erreicht werden kann. Zunächst gelte die besonders Auf merksamkeit der Lehrlingserziehung. Mit Nachwuchsmangel sei bis zum Jahre 1947 zu rechnen. Durch Verbesserung der Lehrlingsausbildung werde die Lehrzeitverkürzung ermöglicht, so daß man schneller vollwertige Facharbeiter erhalte. Die Erfahrung habe gezeigt, daß besonderer Nachdruck auf die be- rufstheoreUsche Unterweisung gelegt werden müsse. Ein wei terer Weg sei die Erwachsenenberufserziehung, die den Fach mann vorn Kennen zum Können, vom Beherrschen zum Ge stalten führen müsse. Sehr eingehend befaßte sich der Redner, kessen vielseitige Anregungen wir hier nur kurz wiedergeben können, mit den Fragen des Fraueneinsatzes. Da wir auf die Mitarbeit der Frauen für absehbare Zeit nicht verzichten könn ten, müsse alles getan werden, um den durch die abendliche Hausarbeit doppelt belasteten Frauen ihren Einsatz im Be- Gerechte Löhne im Haushalt. Der Reichstreuhänder der Arbeit für Sachsen veröffent licht eine Anordnung, die mit Wirkung vom 1. November 1941 ab eine Begrenzung der Löhne für Hausgehilfinnen, Pflicht- jahrmädchen, Aufwartungen und Waschfrauen vorsieht. Der Entwicklung der Löhne für Haushaltgehilfinnen konnte nicht länger zugesehen werden. Die bewilligten Löhne stehen viel fach nicht mehr im richtigen Verhältnis zu dem Arbeitsein kommen der Volksgenossen, die wesentlich schwerere Arbeit verrichten. Haushalte, die es sich leisten können, haben durch Angebot höherer Löhne Hausgehilfinnen aus anderen Stellen abgeworben und es insbesondere kinderreichen Familien fast unmöglich gemacht, sich die notwendige Hilfe im Haushalt zu beschaffen. Die Anordnung regelt die Erziehungsbeihilfen für Haushaltlehrlinge und die Vergütung für Pflichtjahrmädchen. Im übrigen tragt sie der Tatsache Rechnung, daß die Ver hältnisse in den Haushalten größte Verschiedenartigkeit auf weisen. Deshalb wurden SpMnungslöhne fesrgelegt und somit dem Haushaltungsvorstand die Möglichkeit gegeben, im Rahmen der Spanne den der in seinem Haushalt gefor derten Arbeitsleistung entsprechenden Lohn festzusetzen. Die Höchstlohnsätze dürfen nicht überschritten werden. Zu dem festgesetzten Lohn darf eine Treueprämie gezahlt werden. So- weit bisher gezahlt« Löhne die obere Grenze der Spannungs löhne überschreiten, ist das dem Leiter des zuständigen Arbeits amtes bis spätestens 10. Januar 1942 schriftlich anzuzeigen. Das Anbieten, Zahlen, Fordern und Entgegennehmen höherer Löhne als die Anordnung zuläßt, ist verboten und steht unter Strafandrohung. Jeder Haushaltungsvorstand sollte sich über alle Einzelheiten der Anordnung unterrichten. Einzel stücke der Anordnung sind demnächst bei den DAF.-Dienst- stellen zu haben. Die Anordnung ist auch auf ausländische Arbeitskräfte im Haushalt anzuwenden. Sie gilt für alle in Privathaushaltungen im Wirtschaftsgebiet Sachsen beschäf tigten Hausgehilfinnen (einschließlich Köchinnen, Wirtschafter innen), Haushaltslehrlinge, Pflichtjahrmädchen, Aufwartungen und Waschfrauen. Sie gilt nicht für Haushaltungen der Land wirtschaft und Gartenbaubetriebe. dest Lohnsätze um 20 v. H. erhöht werben dürfen. Als Berufs jahre gelten nur die Jahre, die die Hausgehilfin nach Doll- endung des 18. Lebensjahres in der Hauswirtschaft tätig ist. Der Lohn für Hausgehilfinnen, die zusätzlich in einem Gewerbe betrieb de» Haushalts beschäftigt werden, darf die oberen Sätze um 20 v. H. überschreiten. Für Köchinnen beträgt der Spannungslohn monatlich in Ortsklasse I 40 bi» 66 RM. (Ortsklasse II 3S bis 55 RM.). Wirtschafter, innen (Haushälterinnen) erhalten monatlich in Haushalte« mit einfachen Anforderungen in Ortsklasse I 40 bis 80 RM. Ortsklasse II 35 bis 45 RM.), in Haushalten mit erhöhten An. forderungen 50 bis 80 RM. (45 bis 75 RM.). Nach drei- jähriger ununterbrochener Tätigkeit im selben Haushalt kann eine Treuezulage bis zu 3 RM. gezahlt werden, nach sechs Jahren bis zu 6 RM. und nach zehn Jahren bis zu 10 RÄ. monatlich. An Aufwartungen und Waschfrauen dürfen folgende Stundenlöhne gezahlt werden: an Aufwar tungen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr mit Kost 15 Rpf., ohne Kost 25 Rpf., an über 16jährige Aufwartungen mit Kost 30 Rpf., ohne Kost 40 Rpf., an Wasch- und Scheuerfrauen mit Kost 45 Rpf., ohne Kost 60 Rpf, Für besondere Schmutz- arbeiten können 10 Rpf. mehr gezahlt werden. Die Löhne sind Bruttolöhne. Der Haushaltungs- vorstapd kann die auf den Beschäftigten entfallenden Sozial- Versicherungsbeiträge übernehmen. In diesem Falle kürzt sich der Barlohn entsprechend. Steuern haben die Beschäftigten selbst zu tragen. Die Monatslühne gelten bei Gewährung von voller Kost und Wohnung. Wird im Haushalt keine Wohnung gewährt, so ist als Wäs chegeld ein monatlicher Betrag von 6 RM. zu zahlen. Zur Zahlung eines Wäschegeldes an Haus- haltlehriinge oder Pflichtjahrmädchen bedarf es der Genehmi gung des Reichstreuhänders der Arbeit. Falls die Hausf gehilfin über zwei Kilometer entfernt wohnt, dürfen die ^ahrkosten vergütet werden. Bei Urlaub und in sonstigen Fällen, in denen vorübergehend keine Sachbezüge gewährt werden, ist ein Betrag von 1,50 RM. täglich zu zahlen. Für Hausgehilfinnen, die nicht im Haushalt wohnen oder über- nachten, ermäßigt sich der vorstehende Satz auf I RM., ebenso bei Haushaltlehrlingen und Pflichtjahrmädchen. Die Gewäh rung und Annahme von Nebenleistunaen aller Art ist verboten. Ausgenommen sind lediglich Gelegenheitsgeschenke aus besonderem Anlaß, wie zum Geburtstag und zum Weih nachtsfest. Jedoch darf der Geldwert der Geschenke das üblich« Maß und im Laufe eines Jahres den Wert zweier Monats löhne nicht überschreiten. Die bisherigen Bestimmungen, wo nach insbesondere die unberechtigte vorzeitige Lösung des Arbeitsverhältnisses, die Arbeitsverweigerung, das böswillige Zurückhalten mit der Arbeit sowie auch das Abwerben von Arbeitskräften unter Strafe gestellt ist, gelten weiter. Wer der neuen Anordnung zuwiderhandelt oder st« umgeht, wird mit Gefängnis und Geldstrafe oder mit einer dieser Strafen bestraft. - Neuer Leiter de« Gemeiudetagrs in Sachse«. Al» neuer Leiter der Landesdienststelle Sachsen des Deutschen Ge- meindetages wurde Oberbürgermeister Dost (Zwickau) in sein Amt eingefühct. * Die Verteilung der Staatspreise» für Feierabeudkuust an die besten sächsischen Schnitzer und Klöpplerinnen findet am Sonnabend, 29. November, wie alljährlich kn der Krauß- Halle zu Schwarzenberg statt. * Der letzte Zug von Aue nach Schwarzenberg, der um 22.22 Uhr in Aue abfährt und um 22.41 Uhr in Schwarzen berg ist, fährt ab morgen, 16. November, wieder. Ek hat An schluß aus Richtung Chemnitz, Dresden und Leipzig und aus Richtung Adorf. , Aue, 15. Nov. Vom Volksbildungswerk wird uns ge schrieben: Die Ballade ist urdeutsche Dichtung und nordischen Ursprungs. Wie finden sie in den Werken unserer größten deutschen Dichter, aber auch in der Musik. Die Volksbildungs stätte wird am Dienstag, 18. November, in der Pestalozzi» schule einen Balladenabend durchführen. Studienvat Hell riegel, Schwarzenberg, wird aus dem reichen Kranze deutscher Dichtung fein ausgewählte Balladen vortragen. Studienrat Marr, Aue, wird am Flügel Werke von Brahms, Chopin, Lißt und Reger spielen. Für all« Freunde guter deutscher Kunst wird das ein genußreicher Abend werden Schneeberg, 15. Nov. Zu Gunsten des Kriegswinter hilfswerkes veranstaltet die DAF.-Ortswaltung heute im Saale der „Goldenen Sonne" einen Unterhaltungsabend mit einer abwechslungsreichen Zauber-Revue-Schau. Der Saal wird um 19 Uhr geöffnet, die Darbietungen beginnen pünkt lich 20 Uhr. Grünhain, 15. Nov. Im Stadtbod wurde im September händers der Arbeit erhöht werden. Bei Erreichen einer neuen Alters, oder Berufsjahrstuf« oder bei Uebertritt in eine höhere Gruppe kann der Lohn ohne diese Zustimmung erhöht werden. Die obere Grenze der neuen Lohnstufe darf jedoch nicht sofort erreicht werden. Sind gegenwärtig bereits Verträge mit höheren Lohnvercinbarungen, als die Anordnung zuläßt, ab- geflossen, während die Arbeit noch nicht ausgenommen ist, gelten die Verträge als zu den Löhnen der oberen Grenze der In Betracht kommenden Lohnstufen abgeschlossen. Die monatliche Erziehuiigsbeihilfe beträgt für Haus- Haltlehrlinge mit schriftlichem Lehrvertrag im ersten Lehrjahr in Ortsklasse I 10 RM. (Ortsklasse II 8 RM.), im zweiten Lehrjahr 15 (12) RM. Pflichtjahrmädchen erhalten für beide Ortsklassen einheitlich bis zum vollendeten 16. Lebensjahr 12 RM., bis zum vollendeten 17. Lebensjahr im fünften bis zehnten Derufsjahr 35 bis 45 NM. (32 bis 42 NM.), nach dem zehnten Derufsjahr 45 bis 55 NM. (42 bis 50 NM.). Bei mehr als zehn Berufsjahren und ganz per- , . „ , ,. „ - ,selten hauswirtschaftlichen Kenntnissen und entsprechender oberen Grenze lediglich bei überdurchschnittlichen Leistungen Beanspruchung können die letztgenannten Lohnsätze um 20 v. H. gezahlt werden dürfen, bei geringeren Leistungen und ge- überschritten werden. Das gleiche gilt für Hausgehilfinnen ringerem Arbeitsumfang dagegen entsprechend niedriger he- mit abgeschlossener Lehre (geprüfte Hausgehilfinnen) im Alter Sm St.-Georg-Konal von unserer Luftwaffe U-Boot in hoher Fahrt. (PK-Aufnahme: »xftnkt. §Sch»A-Blld,rdi«nst<LustwaffH «ssgsbttichkr Schöpp« jSchj) Kriegstrauung fern der Heimat. (PK-Auf» nahm,: Kriegsberichter Schröter jvchV Spanischer Freiwilliger erhielt das EK. Leutnant Iosä Escobedo hat mit wenigen Kaineraden trotz erbitterter Gegenwehr den Wolchowfluß durchschwommen und einen Brückenkopf gebildet. (PK - Aufnahm« Kri^sbörichter Leopold jSM