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Wochenblatt für Pulsnitz, Aünizpdn'ick, Radeberg, Radeburg, Moritzburg und Umgegend. Amtsblatt der Könistlichen Gericht sdrhörden und der städtischen Achörden zu Pulsnitz und Königsbrück. Mittwoch, den 16. März 1884. Bekanntmachung. Bei der unterzeichneten Königl. Amtshauptmannschaft ist wiederholt darüber Beschwerde geführt worden, daß sich nach Eintritt des ThauwetterS die öffentlichen Communicationswege nicht mehr in dem Zustande befinden, welchen daS öffentliche Verkehrsinteresse verlangt. Liegt nun auch der Hauptgrund dieses Uebclstandes in den diesjährigen ungünstigen Witterungsverhältnissen, so ist doch auch nicht zu verkennen, daß sich nur ein kleiner Theil ter GulSherrschaslen und Gemeinten die sofortige und rechtzeitige Vollführung der nöthigsteu HcrstellungSarbciten, als tas Ableiteu des auf der Fahrbahn sich ansammeluten Wassers, das Verziehen der ausgefahrenen Gleise, das Heben der Seitengräben, die Reinigung der verschlemmten Schleußen rc. hat angelegen sein lassen. Es ist aber ferner auch darüber geklagt worden, daß die betreffenden Fuhrwerksbesitzer und Fuhrleute ohne alle Rücksicht auf die durch die diesjährigen ungünstigen Witternngsverhältnisse herbeigeführte Erweichung der Communicationswege ihr Fuhrwerk unver- hältnißmäßig schwer belasten und hierdurch die erst oft mit vielen Kosten hergcstellte Fahrbahn vollständig zerstören. Unter diesen Verhältnissen sieht sich daher die unterzeichnete König!. Amtshanptmannschaft zu Wahrung des öffentlichen BerkehrS- interesseS veranlaßt, die betreffenden Gutsherrjchaften und Gemeinden aufzufordern, nunmehr ungesäumt und bei Vermeidung sofortiger epccutivischcr Zwangsmaaßregeln, von denen man ohne nochmalige vorherige besondere Erinnerung unnachsichtlich Gebrauch machen wird, zunächst den auf den CommuuicationSwegen angesammelten Koth abzuziehen, die vorhandenen ausgefahrenen Gleise zu verziehen, beziehen! - -lich mit Steinen oder Kies auszuschütten, auch die sonstigen Vertiefungen auf der Fahrbahn auözugleichen, die Abschläge, wo solche nicht zu beseitigen sind, zu reinigen, die Graben in der nöchigen Weite und Tiefe zu heben, in der Tiefe der ausgefahrenen Gleise und Mul den, wo -Solches nölhig sein sollte, zu gehöriger Ableitung des Wassers Seilenabzugsgräben anzulegcn und endlich bei Eintritt hierzu ge eigneter Witterung die gesammte Fahrbahn zu versteinen, resp. zu vertiefen. Dagegen werden aber auch die Fuhrwerksbesitzer und Fuhrleute zu Wahrung der Interessen der Baupflichtigen hierdurch noch besonders darauf aufmerksam gemacht, daß das Gesetz vom 16. April 1840 „die Belastung und Felgenbreite des Frachtfuhrwerks betr." nach ausdrücklicher Anordnung des Königl. Ministeriums des Innern auch auf die Communicationswege und daS darauf verkehrende Fuhr werk Anwendung zu leiden hat und hat man es den betreffenden baupflichtigen Gutsherrschaften und Gemeinden zu überlassen, in solchen Fällen, in denen sich eiue wesentliche Benachthciligung der Communicationswege durch überlastetes Fuhrwerk herausstellt, Anzeige an die competentcn Behörden der >Coutravenieulcn behufs Einleitung der Untersuchung und beziehentlich Bestrafung derselben zu erstatten. Indem nran zu Durchführung vorstehender Anordnungen hiermit die Königl. Gerichtsämter, sowie die Herren Friedensrichter um ihre Mitwirkung ersucht, hat man nur noch zu bemercken, daß die betreffenden Straßenbaubeamtcn, sowie die Gendarmerie Beranlaffung erhallen haben, aus die hier zur Sprache gebrachten llebelftände ihr Augenmerk zu richten und für den Fall der Nichtbeachtung dieser .Anordnungen unverzüglich Anzeige anher zu erstatten, damit von hier aus das Nöthige eingeleitet werden kann. Budissin, den 4. März 1864. Königl. AmtSbanplMannschaft. von Salza und Lichtenau. Bekanntmachung. Se. Majestät der König haben die unter dem 3. März 1858 erfolgte erstmalige Ernennung des Hrn. Gemeindevorst. Heergut in Kirschan, des Herrn NegicrungSrathcS a. D., Lanbcsbcstaltcn Hempel auf Ohorn, deS Herr« Rittergutsbesitzers von Nostitz und Iänkendorf auf Taubenheim, des Herrn Rittergutsbesitzers Ochernal auf Techritz, des Herrn Freiherrn vonOppen- Huldenberg auf Neukirch, des Herrn Rittergutsbesitzers Platz auf Grüngräbchen- des Herrn Kammerherrn rc. von Polenz auf Obercunewalde, des Herrn Klostervoigts von Posern auf Pulßnitz, deS Herrn Kammerherrn von Rabenau auf Kö nigswartha, des Herrn Leutnant a.D. Serre auf Niedergcrsdorf, des Herrn Grafen Stollberg-Stollberg auf Brau na und des Herrn Freiherrn von Ucker mann auf Lultowitz zu Friedensrichtern anderweit auf die Dauer von sechs Jahren zu erneu ern geruht, was hierdurch vorschriftsgemäß zur öffentlichen Kcnntniß gebracht wird. Budissin, den 11. März 1864. Köig licke.Amts hauptmanttschaft. von Salza und Lichtenau. Bckalmtmachimg. Zum Zwecke der Erbtheilung soll auf Antrag der gesetzlichen Vertreter der betheiligten unmündigen Erben und mit hierunter er- theilttr Genehmigung deS Königlichen AppellatiouSgerichtS zu Budissin daö zum Nachlaß Amalien Friedericken Hornhaner, geb. Schone von Großröhrsdorf gehörige, mit seinen Znbchörnngcn an Flurstücken zusammen nach 24 Acker 244 s^Ruthen Flächeninhalt vermessene, nach 278,o, Steuereinheiten eingeschätzte, ohne Berücksichtigung ter darauf haftenden Oblasten am 13. dieses Monats zu 6052 Thlr.