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Wochenblatt für Pulsnitz, Königsbrück, Radeberg, Radeburg, Moritzburg und Umgegend. Amtsblatt der Königlichen Gerichtsbehörden und der städtischen Dchörden zu Pulsnitz und Königsbrück. Mo. 13. Sonnabend, den 13. Februar.1864. Amtlicher Thcil. Bekanntmachung. Mil Genehmigung der König!. Ministerien des Innern und der Finanzen war bereits unter dem 24. Juli 1854 Seiten der unterzeickneten König!. Aintöhauptiuaunsibaft in den betreffenden Amtsblättern bekannt gemache worden, daß jeder Fuhrwerksbesitzer, w el - eher einen mit Langholz beladene» Wagen fährt, oder von anderen fahren läßt, bei Bcrmeiduug einer Geldstrafe von 1—5 Thlr. dieses Fuhrwerk sowohl auf der Chaussee, als auf alle» übrigen öffentlichen Straßen und Wegen, nicht bloS von einem 2. M.nue, welcher den hinterenTheil desWagens oder Schlittens zu leiten hat, begleiten zu lassen, sondern auch dafür Sorge zu tragen habe, baßdiescr zweiteMaun während derDunkelheit jederzeit eine brennende 8 aterne führe. Anher ergangenen Beschwerden zu Folge ist diese amtshanptmannschaftliche Bekanntmachung in neuerer Zeit vielfach außer Acht gelassen worden und es werden daher im Imercsse des öffentlichen Verkehrs die in derselben einhaltenen vorerwähnten Bestimmungen mit rem Bemerken hrerkurch wieder in Crnmierung gebracht, das; derjenige, welcher denselben enlgegenhandelt, für je den Co n n av e n t i o uSfa ll mit einer Geldstrafe von 1—5 Thlr. belegt werden wird. Die Gendarmerie, das Chaussee- und sonstige Execulivpcrscual erhält hierdurch Veranlassung, darüber zu wachen, daß dcn.vor- gedachteu polizeiliche» Anordnungen allenthalben nachgegaugeu werde. Etwaige Contraventioueu sind, sobald sic auf Chausseen begangen werden, bei dem betreffenden König!. Hauptzoll- oder Haupt- sleueramle, in alle» sonsligeu Fälle» aber bei de» betreffende» Ortsobrigkeilen, deren Unterstützung man zu Durchführung der hier frag lichen Maaßregcl hiermit in Anspruch nimmt, sofort zur Anzeige zu bringen, damit die Contravenienlen, unbeschadet der von den et waigen Verletzte» im Rechtswege geltend zu machende» weitere» Ansprüche, polizeilich bestraft werden können. , Bildissin, de» 4. Februar 1864. Koni g l. A mtsbauptma n n sch a ft. von Salza und Lichtenau. Bekanntmachung. Seiten des milcrzeichnetcn Königlichen Gerichtsamles soll den 1s. April 1804 die Carl August Ferdinand Krausen zu Großnaundorf zugehörige Gartennahruug Ro. 31 des Brandcatasters und Fol. 27 des Grund- und Hppolhetcnburbs für Großnaundorf, welche am 1. Juli 1863 ohne Berücksichtigung der Oblasten auf 3000 Thlr. — Ngr. — Pf. gewürderl worden ist, sammi Zubehör uoihweudiger Weise versteigert werden, was unter Bezugnahme auf den an hiesiger Ge- lichtPieUc aushäugeukeu Anschlag hierdurch bekannt gemacht wird. Pulßuitz, am 5. Februar 1864. Das Königliche Gerichtsamt daselbst. Fcllmer. Srft. Nutz- und Breunholz-Auction. Im Erbgcricht zu Laußnitz bei Königsbrück sollen ani 23. Februar 1804, von Vormittags 9 Uhr au, folgende im Laußnitzer Forstreviere aufbereitete Hölzer, als: 67 Stück weiche Stämme von 5—10 Zoll Mittcnstärke, r . -n - 7-2° Z°« MI. Ed b" «q-.»-«-» 2000 - fichtene Stangen von 2—6 Zoll unterer Stärke,! ""d 14 7 » e o dell 24. Februar d. I., von Vormittags 9 Uhr an, eiren 3300 Stück fichtene Stangen von 2—6 Zoll unterer Stärker ' 2 Klafter birkene > l - buchene l Scheite, s in den Abtheilungen I! 7 » c 4, 44'/, Klaftern weiche ! l Palz, Spieß, t! 8 und 6 9. 56'/, - » Klöppel und 9'/^ Schock weiches Abraumrcißig /