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für Pulsnitz, Königsbrück, Na-cbcrg, Radeburg, Moritzburg und Umgegend. Amtsblatt -er Königlichen Gerichtsbehörden und -er städtischen Dehärden zu Pulsnitz und Königsbrück. H O. 18.Mittwoch, den 2. März.18H4. Dieses Blatt erscheint Mittwochs und Sonnabends. —Preis vierteljährlich lO Ngr. — Zu beziehe« durch alle Pofianstalten. — Inserate rc., welche die gesoaltene Corpne-Zeile, oder de>en Raum, mit l Neugroschen berechnet werden, sind in PulSnik spätestens bis Montags und Donnerstags Abends 8 Uhr einrusenden. — Expeditionen sind: In Pulsmtz beim Herausgeber, in König-brüek bei Herrn Kaufmann Andreas Grahl, in Radeberg bei Herrn Kaufmann Friedrich Gärtner und in Radeburg bei Herrn Buchbindcrmeistcr Carl Günther. AmtlicheTheil. Bekanntmachung. Seiten des unterzeichneten königlichen Gcrichtsamteö soll den 27. April 1864 das dem Chausseewärter Carl Gottlieb Anders zugehörige in Koitzsch gelegene Grundstück Nr. 2 out. für Koitzsch und Nr. 31 des Grund- und Hypothekenbuchs für Koitzsch, welches am 10. Februar 1864 ohne Berücksichtigung der Oblasten auf 420 Thaler — -—- gewürdert worden ist, nothwendiger Weise versteigert werden, was unter Bezugnahme auf den an hiesiger Grrichtsstellc aushängenden Anschlag hierdurch bekannt gemacht wird Königsbrück, den 19. Februar 1864. Königliches GcriäUsamt daselbst. Hartung. N i chtamtlicher The i l. Zeitereignisse. Böhmisch-Folge, 1. März. Auch in hiesigem Orte sind 5 Thaler für zwei in Holstein sich befindende Soldaten einge sammelt und sofort an den Ort ihrer Bestimmung gesendet worden. Dresden, 24. Febr. (Dr. I.) Nach einer heute veröffent lichten Bekanntmachung der Präsidenten der Wandergesellschaft deutscher Land- und Forstwirt he ist beschlossen worden, die für dieses Jahr in Dresden beabsichtigte Versammlung deutscher Land- und Forstwirthe auszusetzen. — In gestriger Versammlung des Gewerbevereins stellte Herr Glasermeister Bähr GlaSgardinen eigner Fabrik aus. Es sind dieselben mit eingebrannten Mustern versehen, nehmen nicht, wie andere Gardinen, das Licht weg unp dürften besonders für Concertsäle deshalb voxtheilhaft sein, weil sie den Ton voll ständig reflectircn. Auch leiden dieselben nicht beim Waschen. — Die Eisstopfungen bei Tetschen und Melnik haben in kurzer Zeit so enorme Dimensionen angenommen, daß deren Durchgrabung mit Menschenhänden eine Sisyphusarbeit sein würde und droht daher für die Elbniederungen noch imitier Gefahr. — 26. Febr. Heute traf ein E^trazug mit gegen 200 ver wundeten Oesterreichern hier ein. Dichte Menschenmasscn em pfingen den traurigen Zug mit inniger Thcilnahme. Die Schwer verwundeten wurden in Lazarethstuben, welche im Leipziger und Schles. Bahnhöfe eingerichtet worden, und die auch Se. Mas. der König besichtigt hatte, untergebracht. Morgen führt die Lo- comotive die wenigstens durch eine Nachtruhe Gestärkten zur Heimath. Frankfurt a. M., 25. Febr. Der von Preußen und Oe sterreich gestellte Antrag bezüglich Uebertragung des Oberbefehls über die in Holstein befindlichen Executionstruppen an Preußen rc. sagt u. A.: „Die Gesandten von Oesterreich und Preußen sind angewiesen, noch besonders hervorzuheben, wie dringend noth wendig vom bloß militairischen Gesichtspunkte aus die Einheit des militairischen Oberbefehls für die in den beiden Herzogthü- mern Holstein und Schleswig aufgestellten Truppen ist. Der Schutz gegen feindliche Angriffe, das dazu nöthige Jneinander- greifen der strategischen Operationen und der Erfolg des offen siven, wie defensiven Kampfes gegen den gemeinsamen Gegner können nur durch die einheitliche Leitung gesichert werden. — Die Regierungen von Oesterreich und Preußen finden diese Maß regel in den bereits von der hohen Bundesversammlung geneh migten Verabredungen, deren Voraussetzungen jetzt eingetroffen sind, begründet. Sie wünschen aber um so mehr eine nochma lige Gutheißung derselben durch die hohe Bundesversammlung, als dadurch zugleich allen weiteren Irrungen und Mißverständ nissen, wie sie bei neuerlichen Vorgängen in Altona stattgefunden haben, vorgebeugt und das ganze Verhältniß dauernd regulirt werden würde. Sie sehen es zugleich als selbstverständlich an — wie dies schon in dem Ausschußvortrage vom 19. Sept. v. I. ausgesprochen ist —, daß nunmehr auch die Regierungen von Oesterreich und Preußen je einen Civilcommissair ernennen, welche