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Wochenblatt für Pulsnitz, Königsbrück, Radeberg, Radeburg, Moritzburg und Umgegend. ^lmtsblatt der Königlichen Gerichtsbehörden und -er städtischen Behörden zu Pulsnitz und Königsbrück. MO. 14. Mittwoch, den 17. Februar. 1864. Dieses Blatt erscheint Mittwochs und Sonnabends. —Preis vierteljährlich 10 Ngr. — Zu beziehen durch alle Postanstalten. — Inserate tc., welche die gespaltene Corpus-Zeile, oder deren Raum, mit 1 Ncugrvschcn berechne! werden, sind in Pulsnitz spätestens bis Montags und Donnerstags Abends 8 Uhr einzusende». — Expeditionen sind: 2» Pulsnitz beim Herausgeber, in Königsbrück bei Herrn Kaufmann Andreas Grahl, in Radeberg bei Herrn Kaufmann Friedrich Gärtner und in Radeburg bei Herrn Puchbindermeiuer Carl Günther. Amtlicher Theil. Bekanntmachung. Mit Genehmigung der Königl. Ministerien deS Znnern und der Finanzen war bereits unter dem 24. Juli 1854 Seiten der unterzeichneten Königl. Ainlshaupimanufchafl ru den betreffenden Amtsblättern bekannt gemacht worden, daß jeder Fuhrwerksbesitzer, wel cher einen mit Langholz beladenen Wagen fährt, oder von anderen fahren läßt, bei Vermeidung cmerGeldstrafe von L — 5 Thlr. dieses Fuhrwerk sowohl aus der Chaussee, als auf allen übrigen öffentlichen Straßen und Wegen, nicht blos von einem 2. Manne, welcher den hi nieren Theil desWagens oder Schlittens zu leiten hat, begleiten zu lassen, sondern auch dafür Sorge zu tragen habe, daßdieser zwciteMann während derDnnkelheit jeder zeit ein e brenn end e Late rne führe Anher ergangenen Beschwerden zu Folge ist diese amtShanptmannschastliche BekamMiachunz in neuerer Zeit vielfach außer Acht gelassen worden und es werden daher im Interesse des öffentlichen Verkehrs die in derselben enthaltenen vorerwähnten Bestimmung»» mit dem Bemerken hierdurch wieder in Crrianernug gebracht, daß derjenige, welcher denselben entgcgenhandelt', für je den Contraventiousfall mit einer Geldstrafe von 1 — 5 Thlr. belegt werden wird. Die Gendarmerie, das Chaussee-- und sonstige Executivporsonal erhält hierdurch Veranlassung, darüber zu wachen, daß den.vor- gedachten polizeilichen Anordnungen allenthalben nachzcgangen werbe. Etwaige Contraveniwneu sind, sobald sie aus Chausseen begangen werden, bei dem betreffenden Königl. Hauptzoll- oder Haupt- Heueramte, in allen sonstigen Fällen aber bei den betreffenden Ortsobri^eiten, deren Unterstützung mau zu Durchführung der hier frag lichen Maaßregcl hiermit in Anspruch nimmt, sofort zur Anzeige zu bringen, damit die Contravenienlen, unbeschadet der von den et waig»» Verletzten im Rechtswege geltend zu machenden weiteren Ansprüäre, polizeilich bestraft werden können. Bndissin, den 4. Februar 1864. Königl. Amtsbauptmanttschaft. vsn Salza »nd Lichtenaa. Nichtamtlicher Theil. ZeitereigAisje. Dresden. (S-W.) An die Beteranen der sächsischen Mi- 4itair-Vereine ist von deren Protector, Sr. lönigl. Hoheit dem Kronprinzen Albert, folgender Aufruf erlassen worden: „Durch Euren Wunsch an Eure Spitze berufen, halte ich es für meine Pflicht, ein ernstes Wort an Euch zu richten, um Hure Aufmerk samkeit auf ein Unternehmen zu lenken, welches durch den Haupt mann v. Mcerheinib unter Mitwirkung einiger treu bewährten Veteranen vorbereitet wird: „„Die Invalidenstiftung. Da es ihre Aufgabe ist, durch Vereinigung größerer Mittel leideudeVe- -teranen, und namentlich solche, welche den MililairVereinen an- gehören, in ihrem Elend zu unterstützen, jo wurde es mich'freuen, wenn auch Ihr an dem schönen Werle der Kameradschaft und edler Wohlthätigteit Theil nähmet. Enten kameradschaftlichen Gruß oon Eurem Protector." — Die sächsische Hauptbibelgesellschast erfüllt nach dem „S. Kirchen- u. Schulblatt" in diesem Jahre iHv 50. Jahr. Sie hat die heilige Schrift in gegen 366,OM Exemplaren ausgegeben. Bom 1. August 1862 bis 31. Juli 1863 wurden 16,664 Exem plare auSzegeben. Die Einnahme betrug 10,891 Thlr., die Aus gaben 9743 Thlr. Auch von Süd-Australien sind im gedachten Rechnungsjahre Beiträge (80 Thlr.) eingegangen. Leipzig, 11. Febr. Die Leipzig-Dresdner Eisenbahncom pagnie ist dem Verbände der königl. württemberzischcu, der königl. sächs. Staats- und der königl. bayerischen Bahn beigetreten, und der dirccte Verkehr wird am 15. d. M. unter den reglementa rischen und Tarifbestimmungen ins Leben trete«. Breslau, 12. Febr. Die „Schl. Z." meldet: Nach einem hier eingcgangencn Telegramm haben wir in wenigen Tagen abermals bedeutende österreichische Truppentransporte zu erwar ten. Die mit acht Extrazügen hierher beförderten Mannschaften werden in unserer Stadt Nachtquartier nehmen. Die Anzahl der zu erwartenden Truppen soll 3000 bis 4000 betragen.