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Wochenblatt für Pulsnitz, Königsbrück, Radeberg, Radeburg, Moritzburg und Umgegend. Amtsblatt der Königlichen Gerichtsbehörden und der städtischen Dehörden zu Pulsnitz und Königsbrück. Mv. TR«Sonnabend, den 12. März.1884. Dieses Blatt erscheint Mittwochs und Sonnabends. —Preis vierteljährlich lO Ngr. — Zu bctiehen durch alle Postanstalten. — Inserate re., welche die gesraltene Corpus Zeile, oder deren Raum, mit l Neugroschen berechnet werde», sind in PulSniy spätestens bis Montags und Donnerstags Abends 8 Uhr ei»iusenden. — Expeditionen sind: In PuISnch beim Herausgeber, in Königsbrück bei Herrn Kaufmann Andreas Grahl, in Radeberg bei Herrn Kaufmann Friedrich Gärtner und in Radeburg bei Herrn Buchbindermcistcr Carl Günther. Amtliche^Th^i l. Bekanntmachung. Bei der unterzeichnete» Königl. Amtshauptmaimschaft ist wiederholt darüber Beschwerde geführt worden, daß sich nach Eintritt deS Thauwetters die öffentlichen Communicationswcge nicht mehr in dem Zustande befinden, welchen das öffentliche VerkehrSinterefse verlangt. Liegt nün auch der Hauptgrund dieses Uebelstandes in den diesjährigen ungünstigen Witterungsverhältnissen, so ist doch auch nicht zu verkennen, daß sich nur ein kleiner Theil der Gutsherrschaften und Gemeinden die sofortige und rechtzeitige Vollführung der nöthigsten Herstcllungsarbeite«, als das Ableite» des auf der Fahrbahn fick ansammclnden Wassers, das Verziehen der ausgefahrenen Gleise, das Heben der Settengräbe», die Reinigung der verschlemmten Schleusten rc. hat angelegen sein lassen. ES ist aber ferner auch darüber geklagt worden, daß die bet, essenden Fuhrwerksbesitzer und Fuhrleute ohne alle Rücksicht auf die durch die diesjährigen ungünstigen Witterungsverhältnisse herbeigesührlc Erweichung der Eommunicationswege ihr Fuhrwerk unver- hältnißmäßig schwer belasten und hierdurch die erst oft mit vielen Kosten hergestcllte Fahrbahn vollständig zerstören. Unter diese» Verhältnissen sieht sich daher die unterzeichnete Königl. Amtshauptmannschaft zu Wahrung des öffentlichen Verkchrs- interesses veranlaßt, die betreffenden GutShcrrfchaftcn und Gemeinden aufznfordern, nunmehr ungesäumt und bei Vermeidung sofortiger exccutivischer Zwangsmaaßregeln, von denen man ohne nochmalige vorherige besondere Erinnerung unnachsichtlich Gebrauch machen wird, zunächst den auf den CommunieationSwegen angesammelten Koth abzuziehen, die vorhandenen ausgefahrenen Gleise zu verziehen, beziehent lich mit Steinen oder Kies auszuschntten, auch die sonstigen Vertiefungen aus der Fahrbahn auszugleichen, die Abschläge, wo solche nicht zu beseitigen sind, zu reinigen, die Graben iu der nöthigeu Weite und Tiefe zu heben, in der Tiefe der ausgefahrenen Gleise und Mul den, wo Solches nöthig sein sollte, zu gehöriger Ableitung des Wassers Seitenabzugsgräben anzulegen und endlich bei Eintritt hierzu ge eigneter Witterung die gesammte Fahrbahn zu versteinen, resp. zu Verliesen. Dagegen werden aber auch die Fuhrwerksbesitzer und Fuhrleute zu Wahrung der Interessen der Baupflichtigen hierdurch noch besonders darauf aufmerksam gemacht, daß das Gesetz vom 16. April 1840 „die Belastung und Felgeubreite des FrachlfuhrwerkS betr." nach ausdrücklicher Anordnung des Königl. Ministeriums des Innern auch auf die Eommunicationswege und das darauf verkehrende Fuhr werk Anwendung zu leiden hat und hat man es den betreffenden baupflichkigen Guts-Herrschaften und Gemeinden zu überlassen, in solchen Fällen, in denen sich eine wesentliche Benachtheiligung der Eommunicationswege durch überlastetes Fuhrwerk herausstellt, Anzeige an die compctcnten Behörden der Contravcnienten behnfs Einleitung der Untersuchung und beziehentlich Bestrafung derselben zu erstatten. Indem man zu Durchführung vorstehender Anordnungen hiermit die Königl. Gerichtsämter, sowie die Herren Friedensrichter um ihre Mitwirkung ersucht, hat man nur uoch zu bemerken, daß die betreffenden Straßenbaubeamten, sowie Vie Gendarmerie Veranlassung erhalten haben, auf die hier zur Sprache gebrachten Uebelstande ihr Augenmerk zu richten und für den Fall der Nichtbeachtung dieser Anordnungen unverzüglich Anzeige anher zu erstatten, damit von hier aus das Nolhige eingeleitet werden kann. Budissin, den 4. März 1864. Königl. Amtshauptmannschaft. von Salza und Lichteuau. N ichtamtlicher The i l. Zeitereignisse. PulSnitz, 10. März. Gestern Abends 8.Uhr sah man von hier in der Richtung nach "Großenhain einen bedeutenden Feuerschein. Das Feuer ist in Miltel-Ebersbhch ausgebrochen und hat,sich dann bei starkem Südwind nach Nieder-Ebersbach gewendet, wo es, wie man hört, ca. 16 Gehöfte in Asche gelegt haben soll. Dresden. Auf Verordnung des k. Finanzministeriums wird bei unfrankirtcn Packetse»düngen bis zum Gewichte von 5 Pfund an sächsischeOffiziere und Soldaten des in Hol- stein-Lauenburg stehenden mobilen CorpS das entfallende Porto nicht mehr von den Empfängern der Sendung erhoben, sondern aus der Staatskasse übertragen. — Ein in der That originelles Geschenk hat Herr Ban- quier S. Löbel dieser Tage den Armen unserer Stadt gemacht, nämlich 1000 Pfd. Schnupftabak, 1000 Pfd. Rauchtabak, 10,000 Stück Cigarren, 400 Pfd. Rindfleisch, 1000 Pfd. Gräupchen, 600 Pfv Brot und 1000 Pfd. Waschseife.