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DIE HÜGELGRÄBER VON SACHSENDORF Von Werner Coblenz Am Westrande des Staatsforstreviers Wermsdorf und knapp 1 km südöstlich vom Orte Sachsendorf (Kreis Grimma; Meßtischblatt 4643, alte 14: Dahlen) liegt das sogenannte Mammbachsche (alte Abteilung 11 des Staatsforstreviers Wermsdorf), das im Zuge der Neulandgewinnung der Gemeinde Sachsendorf zur Nutzung zufiel. Durch die Aufmerksamkeit interessierter Männer wurden in dessen Südwestzipfel Hügelgräber entdeckt 1 ). Durch rechtzeitige Meldung an das Landesamt für Vor geschichte konnte das Einackern der Anlagen verhindert und die Besitzer (Flur stück 613 c) zur Übergabe des Grundstückes in das Gemeindeeigentum veranlaßt werden. Seitdem genießen diese Hügelgräber den Schutz des Gesetzes. In dem ur sprünglich geschützten Gebiete lagen sieben Hügel (1—7 des Planes Abb. 1); dazu kamen zwischen den Hügeln 1 und 2, 7 und 6 und 6 und 5 deutliche Steinpackungen, die ebenfalls zu kleinen Hügeln gehört haben mögen, deren Höhe jedoch kaum noch bemerkbar ist. Während der Grabung konnte das Schutzgebiet nach Süden und Osten erweitert werden (Teile der Flurstücke 612, 613 a, b), wodurch die Reste dreier weiterer Grabanlagen erfaßt wurden. Diese Anlagen sind nun durch das Überackern sehr verflacht, während die Hügel 1—7 noch als deutliche Erhebungen kenntlich sind (Abb. 1). Bei weiteren Flurbegehungen wurden die verschleppten Reste mindestens zweier Hügel etwa 200 m ostnordöstlich des geschützten Geländes und 180 m westnordwestlich des trigonometrischen Punktes 177,0 entdeckt. Durch die Verschleppung der Steindecke sind diese derart unkenntlich und gestört, daß ihre Unterschutzstellung nicht mehr betrieben wurde. Zu den Hügeln im Flurstück 613c ist folgendes vorauszuschicken: Sie liegen an einem nach Westen abfallenden Hang, dessen Fallwinkel besonders am Westrande des Gebietes (bei den Hügeln 1 und 2) verhältnismäßig groß ist. Der Abstand der Hügel voneinander — von Mitte zu Mitte gemessen — schwankt zwischen 18 und 30 m und liegt meist ziemlich genau bei 20 m. Höhe und Durchmesser der Anlagen sind verschieden. Höhe Durchmesser Die Maße: Hügel 1 Im 12,5 x 14 m 2 1,35 m 12 x 18 m 3 0,55 in 12 m 4 0,80 m 12 m 5 etwa 0,65 m (gekesselt) 10 m 6 0,50 m 11 m 7 bis 0,80 m 15 X 15,5 m Alle Hügel waren gut erkennbar und mit einer Ausnahme ohne Störungen durch frühere unsachgemäße „Grabungen“. Hügel 5 war im Zentrum gekesselt worden, wobei die gesamte Steinpackung gestört wurde. Zur Grabung wurden zwei Hügel ausgewählt, Hügel 1 und 2, die durch die laufenden Rodungsarbeiten schon große Veränderungen in der Steindecke erfahren hatten, trotzdem aber für die Innen anlage ein im wesentlichen ungestörtes Bild zu bieten versprachen. Der augen fälligste und schönste Hügel (Hügel 7) sollte im jetzigen Zustand erhalten bleiben, der Hügel 5 aber war durch seine Kesselung unbrauchbar, die übrigen (Hügel 3, 4 und 6) machten neben der 7 den ungestörtesten Eindruck und sollten deshalb 1) Verdient machten sich hierum besonders Herr Fr. Lommatzsch, Sachsendorf, und Herr K. Bergt, Wurzen.