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Grab-Nr. Urnenfeld 7 Trenkler, Grab 2 1928 Urnenfeld 7 Neumann, Grabl Neumann, Grab 2 Urnenfeld 5 Katalog-Nr. alte Grab-Nr. — gebauchter Topf mit Deckschale und Terrine als Beigefäß in Steinsetzung — Krug als Urne mit tonnenförmigem Deckgefäß, ovalem Zwillingsgefäß als Beigabe Urne mit Deckschale großer Topf mit Deck schale, einem Bei gefäß, Eisennadel resten und 11 Zähnen Wenn wir die Aufzeichnungen über den Grabaufbau der überlie ferten Fundverbände von Dresden-Stetzsch, wenn auch abhän gig von den wohl etwas verschiedenen Begriffsabgrenzungen der einzelnen Beobachter, auswerten wollen, so müssen wir zunächst feststellen, daß in vielen Fällen über eventuell vorhanden gewesenen Steinschutz nichts berichtet wurde, d. h. zumindest, daß auffällige, bewußt gestaltete Steinkonstruktionen kaum bemerkt wurden. Man darf daraus mit Vorbehalt schließen, daß „unversteinte" Bestattungen überwiegen bzw. auch solche, bei denen das Vorhandensein einzelner Steine als Zufall betrachtet wurde, als Reste alter Ablagerungen im vormaligen Elbbett. Ausdrücklich als sogenannte Erdgräber bezeichnet sind die Bestattungen I, V, IX, XVI, XXXVI und LVIII. Bei letzterer handelt es sich darüber hinaus um eine Beisetzung in einem jungbronzezeitlichen Doppelkegel, deren Leichenbrandreste von einem Stein als innerer Abschluß bedeckt waren, über den dann das Deckgefäß sozusagen als zweiter, oberer Abschluß gestülpt war. Einfachere Steinsetzungen dürften bei den Gräbern X, XVI (mittlere Bronzezeit), XLI und XLII (beide jüngere Bronzezeit), L, LII sowie Am Urnenfeld 9 (Vogler) und auch Am Urnenfeld 7 (Trenkler, Grab 2) vorliegen. Kompaktere Steinpackungen werden für die Bestattungen II/III, XXIV sowie Schulstraße 14 (Bierbaum, Grab 1) und Am Urnenfeld 7 (Neu mann, Grab 2) angegeben, während die Bezeichnungen Grab gewölbe für die Komplexe XXXIX, XL, XLIV sowie Ebert T und U Verwendung fanden. Auffällig bleibt in Dresden- Stetzsch das vermeintliche Fehlen regelrechter Plattenkisten in der frühen Eisenzeit, wie wir sie aus der mittleren bis jüngsten Bronzezeit häufiger kennen und die auch in den Lausitzen bis in die entwickelte Billendorfer Stufe nicht zu den Seltenheiten gehören. In Stetzsch sind solche Steinkisten lediglich bei den älteren Bestattungen LIX — mit zusätzlicher Steindecke — und „alte X“ erwähnt wurden. Schließlich muß auch noch auf das offenbar restlose Fehlen sogenannter Holzkammergräber hin gewiesen werden, die ebenfalls im Osten — besonders in der Ober- und Niederlausitz und noch bis über die Oder hinweg — durchaus üblich sind. Auf eventuelle Verbindungen zu gleichen Grabgestaltungen südlich, südöstlich, südwestlich sowie teilweise auch westlich des Lausitzer Kulturbereiches kann hier nur hingewiesen werden, ohne schon konkretere Aussagen machen zu wollen. Als Urnen überwiegen hohe gebauchte Töpfe, meist ohne, bisweilen aber auch mit Henkel (in Ausnahmefällen auch als Querhenkel angebracht). Dabei finden sich sowohl steilge bauchte Näpfe, Töpfe mit birnenförmigem Leib und mehr oder weniger abgesetztem, meist kegligem Hals bis zur Annäherung an verwaschene Flaschenformen. Terrinen sind schon seltener, wobei zu bemerken ist, daß es sich dabei um Formen der vorangehenden jüngeren und jüngsten Bronzezeit (Grab XL und Grab Kat.Nr. 448/49) handelt. Ebenfalls zu den Altformen gehören mehr oder weniger späte Typen der Doppelkegel, die in keinem Falle über die jüngste Bronzezeit hinausgehen bzw. in deren jüngerer Phase bereits einen so verwaschenen Umbruch zeigen, daß ihnen die Bezeichnung Doppelkegel nicht mehr zuerkannt werden kann. Echte späte Doppelkegel befinden sich in den Gräbern XXVII, XXXVII, XLII, LVIII, LXI und „alte X“. Bei der Bestattung LIX wurde ein Doppelkegel als Glocke über dem Leichenbrand, zu dem keine besondere Urne erwähnt worden ist, genutzt. In Grab VIII diente ein Topfunterteil als Leichenbrandbehälter, der mit einem ebensolchen Gefäßrest abgedeckt war. Es muß ausdrücklich bemerkt werden, daß die Kappung der ehemals höheren Gefäße absichtlich vorgenommen worden war und nicht durch Unachtsamkeit bei der Grabung hervorgerufen wurde. Bei Kindergräbern sind im allgemeinen etwas abweichende Gepflogenheiten zu vermerken. So diente bei der Bestattung LV eine Schale als Urne, die ebenfalls mit einem gleichförmigen Deckel abgeschlossen worden war. Eine weitere hohe Schale (Kat.Nr. 428) enthielt gleichfalls Kinderleichen brand. Weitere Kinderurnen stellen eine Henkelterrine (Kat.Nr. 27) und eine Kanne aus Grab LXII1 dar. Dagegen gehört der Krug von der Ausgrabung Neumann (Am Urnenfeld 7, Grab 1) zu den ausgesprochenen Ausnahmen für Erwachsenengräber, die vielleicht als traditionsgebundener Ausdruck gesehen werden könnten. Wir erinnern dabei an die mittel- und jungbronzezeitli chen Buckelkannen der Bestattungen VII, XVI und XLVIII, deren Urnenfunktionen auch auf anderen Gräberfeldern der Lausitzer Kultur zu beobachten sind, sofern der sonst dominie rende Doppelkegel der älteren Stufen entweder in der Großform nicht zur Verfügung stand oder aus uns nicht bekannten Gründen keine Verwendung fand. Bei allen Beobachtungen ist es in Dresden-Stetzsch nicht möglich, an bestimmte Grabformen gebundene Urnentypen herauszustellen. Es wäre sicher interes sant, bei annähernd geschlossen untersuchten Lausitzer Gräber feldern möglicherweise Zusammenhänge zu ermitteln. Zur Abdeckung des die Urne mehr oder weniger füllenden Leichenbrandes dienten in den meisten Fällen Schalen, bisweilen noch zusätzlich von einer Steinplatte überdeckt. Dabei überwie gen Deckgefäße, deren Randdurchmesser größer ist als der obere Abschluß der Urne, so daß der Deckel sozusagen über die Urne gestülpt werden konnte. In wenigen Fällen allerdings liegt eine etwas kleinere Schale direkt auf dem Leichenbrand noch in der Urne. Bereits erwähnt wurde die Bestattung LV, bei der die Schalenurne von einer weiteren Schale abgedeckt wurde. Als oberer Abschluß des Leichenbrandbehälters diente in Grab VII (noch jüngere Bronzezeit) das zurechtgeschlagene Unterteil eines Doppelkegels, bei der Bestattung VIII ein steilwandigeres Topf unterteil, während in Schulstraße 14 (Bierbaum, Grab 1) unter der Steinpackung mit einer Terrine als Urne ein Gefäßunterteil den Leichenbrandbehälter verschloß und sich die 12 Beigefäße daneben befanden. Ein tonnenförmiger Topf erhielt am Urnen feld 7 (Neumann, Grab 1) die Deckelfunktion, während bei der jungbronzezeitlichen Bestattung LIX ein Doppelkegel regelrecht als Glocke über die Bestattung gestülpt war. Auch unter den Urnen sind bisweilen Zusätze vorhanden, so besonders als Steinplatten in den Bestattungen V, XVI (ältere Lausitzer Phase) und „alte X“ (ebenfalls ältere Stufe) oder als Keramik in Grab XXXVI. Im Doppelgrab X befand sich eine terrinenförmige Urne ebenfalls noch in einer Schale. Da die Abdeckungen der Gräber als oberster Abschluß den Zerstörungen (Pflügen, Grundausheben und dergleichen) am meisten ausgesetzt sind, liegen vielfach nur noch Reste vor, die allerdings in den meisten Fällen noch voll rekonstruiert werden konnten. Ungünstiger ist das Verschleppen der Deckgefäße meist durch den Pflug, da bei größeren Gräberfeldern und dichterer Belegung derselben oft nach Jahrzehnten oder gar Jahrhunderten eine klare Zuweisung der vom Ort bewegten Materialien zu einem bestimmten Grab nicht mehr möglich ist. Die Zahl der Beigefäße ist auch in den Bestattungen von Dresden-Stetzsch recht unterschiedlich, wobei sich bei einer Vielzahl der Gräber überwiegend kleinere Töpfe bis zu Minia turausführungen befinden. Ausschließlich von Miniatur-