Im Norden der Kreise Kamenz und Niesky gewahrt man noch Reste von Langwällen (Landwehren). Als kilometerlange Wall-Graben- Systeme grenzten sie bestimmte Gemarkungen oder Herrschaftsbereiche ab und waren an Straßendurchgangsstellen besonders verstärkt, etwa durch kleine wehrhafte Warten. Sehr zahlreich treten im Boden Spuren ur- und frühgeschichtlicher Sied lungen auf. An den Stellen mittelalterlicher Ortswüstungen können sie auch oberflächig erkennbar sein. Seit einiger Zeit haben Zeugnisse insbesondere mittelalterlicher Produk- tionsstätten erhöhte Aufmerksamkeit und Schutzanspruch erlangt. Im Bezirk Dresden betrifft das nach dem jetzigen Erforschungsstand Pechöfen, Mühlsteinbrüche sowie Gruppen von Steinhügeln, die mit offenbar slawischer Mühlsteinproduktion bzw. frühzeitiger Steingewinnung Zusammenhängen. Zu den unbeweglichen Bodenaltertürmern unserer Heimat zählen weiter hin die vielen Flach- und Hügelgräberfelder. Sichtbar für jeden heben sich Hügelgräber in Gruppen oder Einzelhügel heraus. Vor allem in Wald gebieten blieben derartige Grabhügel erhalten; im offenen Gelände fielen sie im Laufe der Jahrhunderte in der Regel Feldarbeiten zum Opfer. Archäo logisch untersuchte Hügel lassen sich durch Beigabenfunde bestimmten Kul turen zuordnen, so der Schnurkeramik (späte Jungsteinzeit), der Aunjetitzer Kultur (ältere Bronzezeit), der Lausitzer Kultur (mittlere und jüngere Bronzezeit) oder der slawischen Zeit. Durch Funde ausgewiesen, die seit dem 18. Jahrhundert immer wieder registriert wurden, steht der zerklüftete Granitstock Totenstein, Gemarkung Königshain, Kr. Görlitz, als Kultstätte unter Schutz. In den Bereich des Kultischen gehören sicherlich die Monolithe und Schalensteine. Als monolithisches Einzeldenkmal ragt in der Gemarkung Steudten, Kr. Riesa, auf einem Erdhügel eine Steinsäule auf. In der Ober lausitz sind an einzelnen Granitblöcken zahlreiche kleine eingetiefte Näpfchen zu erkennen, die offenbar nicht durch natürliche Verwitterung entstanden sind. Sie werden als Schalensteine bezeichnet und sind geschützt. Seit dem Erlaß der Verordnung von 1954 fallen ebenfalls die zahlreichen mittelalterlichen und nachmittelalterlichen Steinkreuze und Kreuz- steine unter die Bestimmungen des Bodendenkmalschutzes. Im Bezirk Dresden sind rund 250 dieser Flurdenkmale festgestellt. Vielfältig in der Form und mit unterschiedlichen Zeichen versehen, besitzt jeder Stein seine eigene Geschichte und dokumentiert ein ganz bestimmtes Ereignis, das uns in den meisten Fällen leider unbekannt bleibt. Auch einzelne Grab-Kreuzsteine aus dem 11. bis 13. Jahrhundert sind in den Schutz einbezogen. Aufgenom men wurden außerdem einige Steine, die als Grenzsteine oder Wegweiser gedient haben könnten. Vereinzelt stehen auffällige Hügelaufschüttungen als Denkmale un bekannter Funktion vorsorglich unter Schutz. In Zukunft wird der Schutz auch auf Teich- und Stauanlagen sowie alte Wegeführungen und Wegeformen, kenntlich z. B. an tief eingeschnittenen Hohlen oder Dämmen, ausgedehnt werden müssen.