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Die geschützten Bodendenkmale im Bezirk Dresden
- Titel
- Die geschützten Bodendenkmale im Bezirk Dresden
- Autor
- Quietzsch, Harald
- Jacob, Heinz
- Verleger
- Landesmuseum für Vorgeschichte Dresden
- Erscheinungsort
- Dresden
- Erscheinungsdatum
- 1982
- Umfang
- 80 Seiten, 16 ungezählte Seiten
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Landesamt für Archäologie Sachsen
- Digitalisat
- Landesamt für Archäologie Sachsen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id18396391130
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1839639113
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-1839639113
- SLUB-Katalog
- 1839639113
- Sammlungen
- LDP: Publikationen des Landesamts für Archäologie Sachsen
- Saxonica
- Strukturtyp
- Monographie
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Reihe
- Kleine Schriften des Landesmuseums für Vorgeschichte Dresden Heft 2
- Titel
- Die geschützten Bodendenkmale im Bezirk Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Kapitel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Erläuterungen zum Katalog und zur Karte
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Kapitel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
mehr Metadaten
-
Monographie
Die geschützten Bodendenkmale im Bezirk Dresden
-
- Einband Einband -
- Titelblatt Titelblatt 1
- Einige Einträge sind ausgeblendet
- Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis 2
- Kapitel Die geschützten Bodendenkmale im Bezirk Dresden 3
- Kapitel Erläuterungen zum Katalog und zur Karte 5
- Kapitel Katalog 8
- Kapitel Abbildungsnachweis 79
- Kapitel Tafeln -
- Abbildung Die geschützten Bodendenkmale im Bezirk Dresden -
- Einband Einband -
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Bodendenkmals keine Frage des guten Willens, sondern legitimer Anspruch. Mit der Einleitung und Durchsetzung des Schutzes sind die staatlichen Museen für Ur- und Frühgeschichte als nachgeordnete Dienststellen des Mini steriums für das Hoch- und Fachschulwesen beauftragt. Für die sächsischen Bezirke kommt das Landesmuseum für Vorgeschichte Dresden, 80G0 Dresden, Japanisches Palais, dieser Aufgabe nach. Die unbeweglichen Bodenaltertümer (Bodendenkmale) des Bezirkes wurden von dieser Forschungsstelle in der Liste der Bodenaltertümer erfaßt und sind durch diese Eintragung unter Schutz gestellt. Diese Liste ist nicht abgeschlossen; sie wird sich künftig er weitern, da durch ständige Forschungen und Geländebegehungen immer wie der neue, bisher unbeachtete Objekte als Bodendenkmale erkannt werden. Die Unterschutzstellung ist allen Eigentümern oder Rechtsträgern, ge gebenenfalls auch den Nutzern (Pächtern) und Anliegern der jeweiligen Flurstücke schriftlich mitgeteilt worden, ebenfalls den zuständigen Territo rialverwaltungen — den Räten der Gemeinden und Kreise und des Bezirkes mit ihren Fachorganen. Damit gehen die über solche Geländestücke Ver fügungsberechtigten eine Reihe von Verpflichtungen ein, die sie einzuhalten haben. Zum einen bedürfen Veräußerungen der in die Bodendenkmalliste ein getragenen Flurstücke oder Veränderungen jeder Art in dem entsprechenden Bereich, wie Errichten von Gebäuden, Pflanzen von Bäumen, Tiefpflügen, Stockroden, Zufüllen von Gräben, Veränderungen an Böschungen, Anschüt tungen, Auffüllungen, Ausschachtungen, Installationen, Fundamentierungen — überhaupt jedwede Umgestaltung der Oberfläche — stets der vorherigen Ge nehmigung des Landesmuseums. Zum anderen sind laut der Verordnung die über ein Bodendenkmal Verfügungsberechtigten verpflichtet, dieses pfleglich zu behandeln, seine Erhaltung zu sichern und es in der Regel der Öffentlich keit zugänglich zu machen. Dem staatlichen Museum obliegt die Kontrolle über die Einhaltung der Schutzbestimmungen. Dazu gehören Begehungen, Aussprachen, Anzeigen bei Ordnungswidrigkeiten, Erinnerungsschreiben und Anbringen von Hinweisschildern, wo es angebracht erscheint. Bei den Be treuungsaufgaben stützt sich das Landesmuseum auf ehrenamtliche Boden denkmalpfleger aus allen Kreisen der Bevölkerung, denn die Erhaltung der Bodendenkmale als eines wichtigen Teiles unseres nationalen Kulturerbes ist nicht Einzelinteresse, sondern gesellschaftliches Anliegen. So wendet sich diese Schrift informierend an die zuständigen Behörden und Verfügungsberechtigten, an die Vertreter gesellschaftlicher Organisa tionen, besonders an die Mitglieder des Kulturbundes, an die Lehrer und dar über hinaus an alle Heimatfreunde. ERLÄUTERUNGEN ZUM KATALOG UND ZUR KARTE Im folgenden werden die geschützten bzw. für den Schutz bereits vorge sehenen 636 Bodendenkmale des Bezirkes Dresden im Katalog vorgestellt Die einzelnen Denkmale sind nach ihrer Kreiszugehörigkeit geordnet und dort mit laufender Nummer in alphabetischer Folge der Gemarkungen, in denen sie sich befinden, angeführt. Eine Gemarkung, die durch Eingemeindung zum Orts teil geworden ist, erscheint grundsätzlich unter ihrem Namen mit zusätzlicher Angabe ihrer derzeitigen politischen Zugehörigkeit (Ot. von...). Anschlie ßend wird das Bodendenkmal charakterisiert, zeitlich fixiert und kurz be-
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