DIE GESCHÜTZTEN BODENDENKMALE IM BEZIRK DRESDEN Bodenaltertümer sind Kulturhinterlassenschaften aus ur- und frühgeschichtlicher Zeit, die im Boden erhalten geblieben sind. Sie bilden den ältesten Bestand unseres nationalen Kulturerbes und nötigen uns hohe Achtung und vollen Respekt vor den Leistungen unserer Vorfahren ab. Oft werden bei Erdbewegungen Gegenstände wie Werkzeuge, Hausrat, Gefäße, Waffen, Schmuck, Münzen, ferner menschliche Skelettreste, Tier- und Pflanzenreste zufällig ans Tageslicht gebracht oder bei Ausgrabungen syste matisch geborgen. Diese beweglichen Bodenaltertümer finden dann ihren Platz in den Sammlungen der dafür zuständigen Museen und For schungsstellen. Zu den landschaftsgebundenen unbeweglichen Bodenaltertümern zählen Befestigungen und Burgen, Langwälle (Landwehren), Reste von Sied lungen, z. B. Ortswüstungen, Reste von Produktionsstätten, Flach- und Hügelgräberfelder bzw. einzelne Grabhügel, Kultstätten, Monolithe und Schalensteine, Flurdenkmale wie Steinkreuze und Kreuzsteine, Teich- und Stauanlagen sowie alte Wegeführungen und -formen. Sie alle gehören zur ge stalteten Kulturlandschaft unserer Heimat. Vor allem aber stellen die Bodenaltertümer eine wichtige und bis zum Einsetzen schriftlicher Überlieferung sogar die einzige Geschichtsquelle dar, die Licht in das Dunkel der Vergangenheit zu bringen vermag. Alle Boden altertümer besitzen demnach dokumentarischen Wert; ihnen kann der Fach mann • wichtige historische Aussagen über die ur- und frühgeschichtlichen Perioden unserer Geschichte abgewinnen. Es liegt jedoch im Charakter dieser Quellen, daß sie durch den Eingriff des Menschen in den Boden im besonderen Maße existenzgefährdet sind, zu mal der Umfang an Bodenbewegungen heute ständig zunimmt. Als Beispiele aus der Land- und Forstwirtschaft seien Tiefpflügen, Sprengungen, Auffor stungen, großflächige Meliorationen und Planierungen genannt. Neue Klein gartenkolonien entstehen, Sand-, Kies- und Tongruben sowie Steinbrüche werden angelegt oder erweitert, Baugruben für Industrie- und Wohnbauten ausgebaggert, Leitungsgräben ausgehoben, Staubecken errichtet; schließlich reißt der Braunkohlentagebau empfindliche Lücken in die Landschaft. Mit jeder Bodenveränderung können neue Bodenaltertümer entdeckt und sicher gestellt, andererseits aber durch Unkenntnis oder Fahrlässigkeit unwieder bringlich vernichtet werden. Hinzu treten gewissenlose Raubgrabungen, die einmalige Geschichtsquellen zerstören und damit wissenschaftlicher Er schließung entziehen. Aus all dem ergibt sich die dringende Notwendigkeit eines institutioneilen Schutzes dieses Kulturgutes. In der DDR bildet hierfür die Verordnung zum Schutze und zur Erhaltung der ur- und frühgeschichtlichen Bodenaltertümer vom 28. Mai 1954 die gesetzliche Grundlage. Diese Bodendenkmalpflegever ordnung konnte auf guten Vorleistungen aufbauen. Speziell in Sachsen ent standen bereits in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts historische Vereine, die sich zum Ziel gesetzt hatten, vaterländische Altertümer zu erforschen und der Nachwelt zu erhalten. Seit dem Anfang des 20. Jahrhunderts verstärkten sich diese Bemühungen durch die Heimatschutzbewegung auf breiterer Grund lage. Der freiwillig erwachsene Denkmalschutz, der durchaus von der Bevölke-