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nahelegen könnte, erweist kein einziger Gegenstand die Notwendigkeit, über das Ende des 3. Jh. hinauszugehen. Es darf deshalb der Abschluß der Belegung des Fried hofes um 300 mit großer Wahrscheinlichkeit angenommen werden, ohne daf aus dieser Aussage ein Abbruch der spätkaiserzeitlichen Besiedlung des Gebietes gefol gert werden müfzte. Auf jeden Fall sprechen einerseits Fundstellen des 4. Jh. in unmittelbarer Umgebung * * * * 530 wie andererseits auch- völkerwanderungszeitliche Funde von der Flur Zauschwitz selbst 531 dafür, daß zumindest ein völliger Siedlungsabbruch nicht stattgefunden haben kann. Zusammenfassend kann also gesagt werden, daf die beiden Zeitstufen des Zausch- witzer Gräberfeldes mit großer Wahrscheinlichkeit den Stufen C 1 und C 2 nach H. J. Eggers 532 gleichzusetzen sind. Daß diese Stufen dabei nicht scharf voneinander abzugrenzen sind, soll noch einmal hervorgehoben werden. Auch soll in unserem Zusammenhang die in manchem umstrittene und sicher noch verbesserungsbedürftige absolute Chronologie der römischen Kaiserzeit im freien Germanien 533 * nicht disku tiert werden, da unser Material wesentlich neue Gesichtspunkte zu diesem Problem nicht beizusteuern hat. Der absolute Zeitraum der Belegung des Friedhofes von Zauschwitz dürfte demnach die Jahre von etwa 180 200 bis 300 u. Z. umfassen 534. MÖGLICHKEITEN UND GRENZEN DER ERKENNBARKEIT EINER SOZIALEN DIFFERENZIERUNG Aus der durchgeführten Analyse der Grabinventare 535 und zusammenfassend aus Tabelle 3 ergibt sich eine in quantitativer und qualitativer Hinsicht unterschiedliche Ausstattung der einzelnen Zauschwitzer Bestattungen. Unsere Untersuchungen zu den Grabausstattungen wären jedoch unvollständig, wenn wir hier nicht kurz auf die Frage eingingen, ob sich aus dem Vergleich der verschieden ausgestatteten Grab verbände Folgerungen ergeben, die Aussagen auch zu Fragen der gesellschaftlichen Gliederung der im Gräberfeld Bestatteten gestatten. Die Tatsache, daß sich der Aus stattungsgrad der Gräber nicht auf gleiche Weise darbietet, bedarf einer Interpreta tion, wenn man nicht von vornherein der Meinung ist, daß es sich jeweils um eine zufallsbedingte Fundauswahl handelt. Arbeitshypothetisch könnte man vier Ausstattungsstufen unterscheiden, wobei man sich aber darüber im klaren sein muß, daß diese Gliederung mehr schematischen Charakter trägt, dabei lediglich zur Hervorhebung bestimmter quantitativer Unter schiede dient und nicht etwa eine von vornherein sichere Basis für Folgerungen zu einer sozialen Gliederung der Gesellschaft bildet: sao E. Meyer 1961, S. 254 f. 531 W. Coblenz/und A. Neugebauer 1957, Abb. 3 auf S. 24. s« H. J. Eggers 1951; H. J. Eggers 1955, S. 196—238. 53 Hierzu vor allem G. Ekholm 1957, S. 119-122; G. Körner 1957, S. 108-118; K. Raddatz 1957, S. 145-149; R. Nierhaus 1966, S. 171; E. Schmidt-Thielbeer 1967, S. 22. 531 Zum Beginn der Stufe C 1 vgl. u. a. G. Köfner 1939, S. 145 f.; K. Raddatz 1957, S. 169; R. Laser 1960, S. 155; E. Meyer 1961, S. 256; R. Nierhaus 1966, S. 169, 171. Zum Ende dieser Stufe vgl. R. Laser 1960, S. 156; E. Meyer 1961, S. 252, 256. 336 Vgl. auch Tabelle 1.