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Sicherlich waren Leichenbrand und Beigaben ursprünglich in eine Umhüllung aus organischem Material eingeschlossen, falls unsere Deutung der Bestattungsart zu Recht besteht. Es handelt sich um je ein Männer- und ein Frauengrab. Ein wesent licher Unterschied in bezug auf den Ausstattungsgrad mit Beigaben kann im Ver gleich zu den Urnengräbern nicht festgestellt werden. Zwei im Nordteil des Friedhofes nachgewiesene Gräber, das Männergrab 6 und das Kindergrab 41, jedes einer Zeitstufe des Gräberfeldes zuzuordnen, sind dadurch charakterisiert, daß die Grabbeigaben unter der Urne, die den Leichenbrand enthielt, lagen (Grab 6) bzw. neben ihr standen (Grab 41; Taf. 3 links). Während im ersteren Falle sämtliche Grabbeigaben außerhalb des Leichenbrandbehälters angetroffen wur den, liegt für das -zweite Grab eine solche exakte Beobachtung leider nicht vor. Hier wurden jedenfalls die unverbogene Lanzenspitze und der Sporn und an einer geson derten Stelle die Axt neben der Urne festgestellt. Auch für die Gräber, die nicht als Brandschüttungsgräber in der üblichen terminologischen Bedeutung bezeichnet wer den können, da Leichenbrand- und Scheiterhaufenrückstände nicht ebenso wie die Beigaben außerhalb der Urne lagen, konnte aus den bereits genannten Gründen eine Grabgrube nicht ausgemacht werden. Schließlich sei als dritte Bestattungsart, die die Zauschwitzer elbgermanische Bevöl kerung anwandte, noch das einzige Körpergrab des Friedhofes (Grab 67; Abb. 85) erwähnt. Während der Übergang von der Brand- zur Körperbestattung im elbgerma- nischen Kulturbereich im allgemeinen erst im 4. Jh. einsetzen und mit der Einwirkung des gotisch-pontischen Kulturstromes Zusammenhängen soll 30, kann für unser singu läres Körpergrab eine zeitliche Einordnung bereits in das 3. Jh. wahrscheinlich ge macht werden 31. Jedenfalls dürfte diese Datierung durch die beigegebene Eberfibel außer Frage stehen 32, wobei genügende Beispiele geschlossener Funde eine An setzung bereits in die Stufe C 1 nahelegen 33. Der Übergang von der Brand- zur Körperbestattung kann damit bereits für das 3. Jh. angenommen werden, und sicher lich ließen sich auf anderen elbgermanischen Bestattungsplätzen weitere Beispiele dafür finden, daß eine pauschale Datierung des grabrituellen Wechsels erst ins 4. Jh. nicht aufrechtzuerhalten ist. Unser Grab könnte zudem ein Hinweis dafür sein, daß die von W. Schulz 30 * 32 * 34 35 angenommene Einwanderung einer körperbestattenden Bevöl kerung gegen Ende des 3. Jh. nicht mehr zu akzeptieren ist 35, zumal eine Anzahl weiterer Friedhöfe mit Brand- und Körperbestattungen bekannt ist 36. Sowohl hinsichtlich der Körpergräber als auch der zuvor besprochenen Urnen- und Brandgrubengräber ist ja in der Forschung der letzten Jahrzehnte immer stärker betont worden, daß Bestattungssitten, vor allem die Grabart, nicht immer ausreichen, größere archäologische Fundgruppen auszusondern 37. Trotzdem wird man in den 30 Diese Meinung vertritt z. B. G. Mildenberger 1948, S. 79-81. Vgl. hierzu auch B. Schmidt 1961, S. 3. 11 Siehe S. 71 und Tabelle 2. 32 Siehe zuletzt S. Thomas 1967, S. 63 f., Abb. 26 auf S. 69. « S. Thomas 1967, S. 63 f. 34 W. Schulz 1922. 35 G. Mildenberger 1948. 38 B. Schmidt 1961, S. 3 mit Anm. 6. 3? G. v. Merhart 1940, S. 92, Anm. 21, und S. 97; E. Petersen 1941, S. 106 f.; R. v. Uslar 1952, S. 31 mit Anm. 162.