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Grabungsakten entsprechende Befunde jedenfalls nicht vermerken. Auch die Urnen mit der gröfzten Leichenbrandmenge liefern keinen Hinweis darauf, daf die Knochen vollständig vom Scheiterhaufen aufgelesen und in die Urne gefüllt worden wären 24 Die unterschiedliche Menge des beigegebenen Leichenbrandes mit bestimmten grab rituellen Anschauungen und Bräuchen in Verbindung zu bringen, erscheint reizvoll, bedarf jedoch noch subtilerer Beobachtungen, als sie in Zauschwitz durchgeführt wur den. Wesentlich in diesem Zusammenhang erscheint indes die Beobachtung H. Grimms 25, der in den Zauschwitzer Leichenbränden einen im Vergleich zu anderen Befunden relativ hohen Anteil von Phalangealknochen ermitteln konnte. Leider war die anderwärts im elbgermanischen Gebiet 26 gemachte Beobachtung, daf sich der Leichenbrand im Gefäf in einer bestimmten Ordnung befindet, in Zauschwitz nur selten (z. B. Grab 2) zu bestätigen. Hier lagen die Schädelknochen in einem Horizont obenauf. Tierknochen wurden in den Urnengräbern nicht nachgewiesen 27. Aufmerksamkeit verdient indessen die Tatsache, daß sich eine Spiralhälfte der in Grab 25 beigegebenen Bronzefibel mit hohem Nadelhalter und stilisiertem Tierfuß in der Urne Grab 27 fand. Abgesehen davon, daß hier ein Hinweis vorliegt, daß nicht nur der Leichenbrand, sondern zumindest teilweise wohl auch die Beigaben nicht immer mit der Sorgfalt und Vollständigkeit aufgelesen wurden, wie es die moderne Forschung meist unterstellt, so liefert doch der eindeutige Befund auch einen Anhalts punkt für die Gleichzeitigkeit der genannten Gräber, die beide der ersten Zeitstufe angehören und über den Gang der Anlage von Süd nach Nord zumindest an dieser Stelle des Friedhofes Auskunft geben 28. Wie bereits erwähnt, lagen im Süden des Gräberfeldes zwei Bestattungen, die wahr scheinlich als Brandgrubengräber zu interpretieren sind, wenn die Grabart auch nicht völlig gesichert ist. Von den für das Brandgrubengrab charakteristischen Merk malen 29, der Verstreuung des Leichenbrandes mit den verbrannten Beigaben und den Scheiterhaufenrückständen in einer Grube, weist für die Zauschwitzer Gräber 8 und 22 nur die verhältnismäfßzig kompakte Lagerung des Leichenbrandes mit den Beigaben ohne Gefäß als Leichenbrandbehälter auf die Bestattungsform der Brandgrube hin. Allerdings fehlten auch die Rückstände des Scheiterhaufens. Immerhin wurden bei Grab 8 auch einige Gefäfzreste aufgefunden, die eventuell auf ein stark zerstörtes Urnengrab hindeuten könnten, doch spräche die tiefe Lage der Funde wiederum da gegen. Da wie schon bei den Urnengräbern auch bei den Brandgrubengräbern eine Grabgrube im Schwarzerdeboden durch Verfärbung nicht kenntlich war, können auch hier wieder keine Aussagen über deren Form und Beschaffenheit getroffen werden. 24 Vgl. z. B. Grab 62 (Gewicht: 1947 g), Grab 1 (Gewicht: 1804 g), Grab 42 (Gewicht: 1807 g), Grab 49 (Gewicht: 1700 g). Grab 58 (Gewicht: 1570 g), Grab 46 (Gewicht: 1537 g), Grab 60 (Gewicht: 1507 g), Grab 18 (Gewicht: 1496 g), Grab 20 (Gewicht: 1492 g). Näheres hierzu im Anhang von H. Grimm, S. 195-208. 25 Siehe Anhang S. 195-208. 20 Z. B. H. Preidel 1930, S. 329; W. Matthes 1931 b, S. 10; H. Butschkow 1938, S. 80; G. Behm 1943, S. 108; E. Schuldt 1955, S. 12; R. Laser 1960, S. 20 f. 27 Herr Dr. H.-H. Müller, Institut für Ur- und Frühgeschichte der Deutschen Akademie der Wissenschaften zu Berlin, dem wir die Durchsicht tierverdächtiger Leichenbrände verdanken, konnte Tierbeigaben mit Sicherheit ausschließen. 25 Siehe S. 70 und Tabelle 2. 20 Zur Definition vgl.: J. Kostrzewski 1925, S. 122 f.; R. v.Uslar 1938, S. 159 f.; H. Schönberger 1952, S. 27; K. Jazdzewski 1965, Tafel 3,9; J. Filip 1966, S. 157 f.; R. Nierhaus 1966, S. 47 f. 15