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sich nur die Urne und wenige Beigefäße innerhalb der Kiste, während der Rest der Bestattung außerhalb und bisweilen auf einem Bodenpflaster steht 88 . Dasselbe Bild zeigen auch Kisten mit Brandschüttung 89 . Eine enge zeitliche Bestimmung gelang nicht, die Kisten halten sich vielmehr noch über die Mittelbronzezeit hinaus. Ebenso konnten örtliche Kreise nicht ermittelt werden. Mit unseren Steinkisten sind die Steinkammern der Hügelgräber sicherlich nahe verwandt (s. o.). Daß die Gräber mit Bodenplatte, Deckplatte oder beiden 90 im genetischen Zusam menhang mit den Steinkisten stehen, ist wohl zunächst nur eine Vermutung, die aber chronologisch durchaus haltbar ist, finden sich doch diese Gräber besonders in der Blütezeit der Doppelkegel. Die Bodenplattengräber besitzen meist nur eine Platte 91 mit der Urne oder der Brandschüttung 92 ; oft umgehen dann die Bei gefäße die Fußplatte mit der Schüttung 93 , oder die Brandasche umsäumt die Platte 94 . Es treten auch zwei bis drei und mehr Bodenplatten auf 98 , oder die Boden platte liegt auf einer Scherbenunterlage oder gar auf einem Scherbenpflaster 96 . Da Scherbenlagen in, unter und über der Bodenplattenebene oder in Erdgräbern (s. d.!) bis zu mehreren Lagen direkt als Scherbenpflaster vorkommen, ist die Deutung als Reste des Bestattungszeremoniells (Totenschmaus, Topfzerschlagen gegen böse Geister .. .) wahrscheinlicher als die einer Nachbestattung, noch dazu, wo es sich wohl in fast allen Fällen um atypische Scherben oder um Reste großer 86 Grünberg, Burk, Abb. 2-5. 86 v. Richthofen, S. 7/8. 87 Bohm, S. 37. 88 Zum Beispiel: Auritz II, kleine Steinkiste (0,85-0,60X 0,30 m), Pfeilspitzengrab; Bautzen, 11, (einfache Buckelgefäße); Burk, la, kleine Plattenkiste (nach Radig Mont. 3, nach Frenzel eine Mont.-5-Steinkiste); Burk, 3a (Reste); 5 (ausgeraubt); Caßlau 11,8 (Reste); Döbeln, 32; Dresdner Heide, 1 (zerstört; Abb. 3); 11; Grab Abt. 6; Abt. 29 (mit 11 Seitenplatten); Großsteinberg, 5; Niedersedlitz, 1-10 (teilweise zerstört), Brandschüttungsgrab (sorgfältig hergestellte sehr kleine Kiste); Niedersedlitz, am Windmühlenberg, 4 Plattenkisten; Nünchritz, Grab v. 27. 5. 1898; Spreewiese, I (in Plattenkiste Doppelkegel mit 2 Beigefäßen, auf der Deckplatte 3 weitere Bei- gefäßc, darüber 2 Schichten Platten); Pausitz, 20, 34 (fast Steinkiste: Bodenplatte mit Urne, darum im Halbkreis Platten gestellt). 89 Burk, 17 (zerstört), 26 (Hauptteil der Brandschüttung in kistenartiger Steinsetzung, außerhalb der Setzung Gefäße, 1 Gefäß auf der Kiste; s. Spreewiese, Anm. 88), ebenso 27; Caßlau 11,5 (Doppelbestattung : auf einem Steinpflaster in einer Ecke Steinkiste mit Doppelkegel, darin ein Teil des Leichenbrandes, darüber Deckschalc, überschüttet mit Leichenbrandasche); Nieder sedlitz, Brandschüttungsgrab. 90 Auch 2 Boden- oder Deckplatten übereinander oder 2 Lagen derselben kommen vor. 91 Bautzen, 8; Bautzen-Seidau, 5 (?); Caßlau II, 25; Döbeln, 29; Dresden-Stetzsch, 1 (mit Stein packung); Gröba, Grab v. 2. 4. 1927; Pausitz, 22; Poppitz, 6 (mit Scherbenpflaster), 33; Pro sitz, 1, 9, 20, 23, 24; Radeberg, 2; Riesa-Göhlis, ehern. Exerzierplatz, 8, 15; Lerchenloch, 4,11,13. Beigefäße um die Bodenplatte: Caßlau II, 32. Mehrere Gefäße auf der Bodenplatte: Caßlau II, 12 (sämtliche Gefäße), 13 (Urne und 2 Beigefäße), 28 (Urne und Beigefäß). Bodenplatte mit den Beigefäßen, Urne ohne Bodenplatte auf einer Schale: Caßlau II, 35. 92 Caßlau II, 11 (3 Gefäße verkehrt), 20, 27, 33. 93 Caßlau II, 19, 30. 94 Burk, 8 (neben der Platte); Caßlau II, 24. 96 Dobra, 12; Dresdner Heide, 2 (3 Gefäße auf je 1 Platte), 11 (auf Mahlstein und Läufer je 2 Gefäße); Dresden-Übigau,44; Gaunitz, 1 (sorgfältige Bodenplattenpackung); Kobeln (6 Bodenplatten, darauf Vorratsgefäßscherben); Pausitz, 28; Poppitz, 9; Prositz, 18 (Urne auf 2 Bodenplatten); Ricsa-Göhlis, Lerchenloch, 10, 14, 15, 18. 98 Marksiedlitz, 10; Pausitz, 19 (auf Bodenplatte Scherben eines Buckelgefäßes mit Leichenbrand, darauf eine 2. Bodenplatte mit Urne und Deckgefäß in kistenähnlicher Steinsetzung; das Ganze, im Südteil eines größeren Pflasters); Zeithain, 3 und 4. 27