könnten, auch das Rochzahner Stück in die Ältere Bronzezeit einzugliedern. Jedoch genügtuns der hohe Gefäßfuß als Hauptmerkmal nicht; hohe Füße haben bei uns auch jüngere Formen. Die Henkelstellung ist außerdem bei Freystadt und Rochzahn durchaus nicht eindeutig älterbronzezeitlich, und schließlich sind beide Beispiele Einzelfunde. An Hand der nach oben gerichteten, senkrecht durchbohrten Henkelösen 31 wird der Topf von Zehren 32 in die 2. Stufe eingeordnet. Die Ansetzung eines Fundes von Naundorf bei Zehren 33 in die 2. Periode ist nicht gerechtfertigt, die dortigen Gräber sind schnurkeramisch und aunjetitzisch. Ebenso gibt es einen gleichalten Grabfund von Zschannewitz bei Riesa nicht 34 . Auf Grund der zwei mitgefundenen Stollen armringe und zweier Hirtenstabnadeln setzt Bierbaum 35 einen eiförmigen Topf von Medingen ebenfalls in die 2. Stufe und vergleicht ihn mit einem ähnlichen, jedoch kleineren aus Tepliwoda 36 . Es handelt sich bei dem Medinger Topf um ein Gefäß von gedrungener, fast kugliger Form mit gut abgesetztem niedrigem Trichterhals und ausladendem Rand. Aus den mit der Walziger Kanne (Tafel 3, 8) zusammen gefundenen Scherben ließ sich ein kräftig gebauchter eiförmiger Topf mit kurzem Trichterhals ergänzen (Abb. 1). Er ist dem Medinger Topf ähnlich, in der Halsbildung allerdings etwas strenger. In die Stufe 2 gehören weiterhin wenigstens mit ihren Anfängen die Gefäße mit Warzenbuckeln ohne Hof, die scharf von den ebenfalls hoflosen Buckeln und Grat- buckeln jüngerer Prägung getrennt werden müssen (s. Zöhda). Bei dieser späteren Gruppe handelt es sich um herausgedrückte Buckel. Die sächsischen Warzenbuckel sind entweder auf die Schulter oder die Stelle des weitesten Bauchumfanges aufgeklebte plastische Buckel, die frei ohne Hof auf 31 Vgl. Grübchen; v. Richthofen, S. 23, Tafel 8d und Tafel 8a (Massel). 82 v. Richthofen, Tafel 6k; Petsch, S. 17, Tafel 1.22. 83 Petsch, S. 86. Er geht im Text auf diese Keramik gar nicht ein. 84 Ders., S. 86. 35 Bierbaum, Medingen, Abb. 2; Petsch, S. 18. 38 v. Richthofen, S. 39 ff, Tafel 12a. 2 17