wurden, sind mir nicht bekannt“. Mangels einer Abbildung muß eine nähere Behandlung der mit diesen Krallen zusammenhängenden Fragen einer späteren Untersuchung Vor behalten bleiben. Auch kann nur durch eine genaue Überprüfung des Leichenbrand materials festgestellt werden, ob diese durchbohrten Krallen vielleicht auch in den gleichaltrigen Brandgräbern vorliegen. Aus einem Haus der Semnonensiedlung Kablow, Kr. Beeskow-Storkow, meldetGandert6) eine „durchlochte Bärenklaue“’) (Inv. Nr. K 38:210), die er als Jagdtrophäe deutet (Abb. 5). Der Krallenhöcker ist, wie an dem Fund von Groß-Oldern, etwas verkleinert. Auch in der Lage der Durchbohrung entspricht sie durch aus jener Kralle. Aus einem vorläufigen Bericht über die Ausgrabung eines preußischen Gräberfeldes von Marienburg-Willenberg durch Voigtmann 6 * 8 ) geht hervor, daß Bärenkrallen als Grabbeigaben angetroffen wurden. Auf meine Anfrage hin teilte mir Herr Voigtmann brieflich mit, daß die Bärenkrallen in Skelettgräbern beobachtet worden sind, „und zwar durchbohrt zum Auf hängen an der Halskette. Krallen, die anders als in Verbindung mit der Halskette gefunden Aufn.: Märkitdtes Museum, Berlin Abb. 5: Bärenkralle aus der Semnonen siedlung von Kablow, Kr. Beeskow. Nat. Gr. All diese Funde durchbohrter Bärenkrallen erwecken die Frage, ob sie wohl in ihrer vollständigen Gestalt, also mit Hornkralle und Krallenleiste, getragen worden sind oder nur das Krallenbein. Die Stücke von Zehmen, Ravensberg und Groß- Oldern können darüber allein Aufschluß geben, da die übrigen selbst nicht in Ab bildungen vorlagen. An der Kralle von Zehmen war die Leiste offenbar weggebrochen, da die mittlere Durchbohrung in den Bereich der Leiste hereinreicht. Wäre dieser dünne Knochen nicht schon vorher entfernt gewesen, dann hätte beim Bohren der Druck auf die Unterlage den unteren Teil der Leiste zerstört, die Bohrtätigkeit selbst aber den oberen. Die Hornkralle kann sehr wohl noch auf dem Knochen gesessen haben und wurde vielleicht mit einem durch die Löcher gezogenen Riemchen festgehalten. Die Lage der vorderen Durchbohrung hart am unteren Krallenrand unterstützt diese Vorstellung; denn der Verfertiger der Bohrung hätte sie wohl kaum so nahe am Rande angesetzt, wenn die Hornkralle nicht die geringere Ausdehnung des Knochens verdeckt hätte. Die Längsdurchbohrung wird zum Durchführen des Aufhängebandes gedient haben. Mit dieser Vorstellung werden die drei Löcher der Kralle verständlich. Die Lage der Durchbohrung an der Kralle von Ravensberg läßt durchaus die Anwesen heit der Knochenleiste zu. Es ist aber wahrscheinlicher, daß sie schon während des Ge brauches gefehlt hat, da die Wulstung entlang dem Hinterrande des Knochens — also ihrer Ansatzstelle — durch den Gebrauch deutlich gerundet ist. Nichts aber spricht gegen die An nahme, daß die Hornkralle noch auf dem Knochen gesessen hat. Im Gegenteil: an allen von der Hornkralle freien Stellen zeigt der Knochen deutlich Gebrauchsspuren. Die Kanten des Loches — durch das ja wohl das Aufhängeband gezogen war — müßten in dem weichen Material eine noch viel stärkere Abschleifung aufweisen. Sie sind aber völlig scharf. Die Abnutzung wirkte sich demnach lediglich an der Hornkralle aus. 6) O.-Fr. Gandert, Die märkischen Wasserstraßen zur Semnonenzeit. Brandenburg. Jahrb. 12 (1938) 77. ’) Die Bezeichnungen „Klaue“ und „Kralle“ gehen im Schrifttum durcheinander. Der Zoologe versteht unter „Klaue“ nur die hufartige Nagelbildung, weshalb im folgenden — außer bei wörtlichen Zitaten — ausschließlich von Bärenkrallen gesprochen wird. 8) K. Voigtmann, Ausgrabung eines großen Gräberfeldes bei Marienburg. Nachrbl. f. deutsche Vorzeit 5 (1929) 71.