I Abb. 2: Bärenkralle von Zehmen, Kr. Leipzig. Nat. Gr- BÄRENKRALLEN Mi l’ DURCHBOHRUNG: Die dreifach durchbohrte Bärenkralle (Abb. 2) stammt aus dem Leichenbrand des Grabes 72 des Gräberfeldes von Zehmen. Auf Grund der Beigefäße konnte Prof. Tackenberg dieses Grab einwandfrei der Periode 4 der Bronzezeit zuordnen. Die Kralle ist so weit erhalten, daß sich ihre Zugehörigkeit zum Mittelfinger der rechten Hand erkennen läßt. Die Spitze der Kralle fehlt von dem vorderen Loch an und die Oberkante ist beschädigt. Zudem ist auf der inneren (medialen) Seite des Krallenhöckers ein Stück ausgebrochen. Diese Verletzungen sind bei oder nach der Verbrennung eingetreten. Das auffallendste an dem vorliegenden Stück sind die drei Durchbohrungen. Wie Abb. 2 zeigt, liegt ein Loch etwa am Beginn des vorderen Drittels (vordere Durchbohrung), ganz nah am unteren Krallenrand, das andere etwa beim hinteren Drittel, in der Mitte zwischen Ober- und Unterkante (mittlere Durchbohrung). Die vordere Durchbohrung scheint kleiner gewesen zu sein. Die mittlere, noch gut erhaltene, führt etwas schräg durch die Kralle, weshalb die Austrittsöffnungen leicht oval sind (3,7 auf 3,3 mm). Abb. 2b bietet die Aufsicht auf die Gelenkfläche in Richtung der großen, schräg nach unten führenden Längsdurchbohrung (hintere Durchbohrung). Infolge der Einbiegung des Gelenkes bleibt die Öffnung des Loches trotz der Schrägheit rund. Der Durchmesser beträgt am Anfang 4,9 mm, verengt sich jedoch weiter innen auf 4,5 mm. Auf der inneren (medialen) Krallenseite ist infolge der Verletzung des Krallenhöckers die Wand der Durchbohrung an dem vom Gelenk entfernten Teil in ganzer Höhe ausgebrochen. Auf der äußeren (lateralen) Seite fehlt ein schmales Verbindungsstück zwischen Höcker und Bein, das schon durch das natürliche Foramen zu einem Teil unterbrochen war (vgl. Abb. la). Obwohl die Oberkante der hinteren Durchbohrung und die der mittleren Durch bohrung in der gleichen Höhe liegen, sind die Durchgänge doch so geführt, daß die Knochenpartie zwischen den senkrecht zueinander stehenden Röhren noch etwa 2 mm breit ist (Abb. 2a). Der glatte, scharfe Rand der Löcher, ihre gleichmäßige Rundung und die Exaktheit der Röhren lassen die Herstellungsweise eindeutig erkennen: sie sind durch Bohren entstanden und nicht durch Herausschlagen oder -schneiden. Man kann also, ohne eine falsche Vorstellung zu wecken, von Durchbohrungen sprechen. Die Zehmener Kralle zeigt im ultravioletten Licht keinerlei Leuchten. Sie war demnach vor der Aufnahme in die Urne dem Feuer ausgesetzt gewesen, also wohl zusammen mit dem Toten verbrannt worden. Bärenkrallen mit drei Durchbohrungen sind bisher noch nicht bekannt gewesen; doch berichtet das vor- und frühgeschichtliche Schrifttum von einzelnen Funden einfach durchbohrter Bärenkrallen: