Zusammenfassend zeigt sich somit, daß der Fund von Rackel in seiner zeitlichen Beurteilung nicht so uneinheitlich ist, wie dies J. Frenzel annehmen zu müssen glaubte, sondern daß er gerade im Gegenteil eine willkommen eindeutige Einstufung in die mittlere Bronzezeit, das heißt in die Stufe 3 nach Montelius, zuläßt. Dies bekräftigt zugleich die Gewißheit, daß die genannten Fundstücke tatsächlich zu einem einheitlichen Bronzefund zusammengehört haben werden. Welcher Art allerdings dieser Fund war, ob er einen Gießer- oder Verwahrfund darstellte, kann nicht entschieden werden. Die Bruchstücke der Armbänder und des Halsringes sprechen für die erste, die Unversehrtheit der Beile und der Scheibe für die andere Möglichkeit. Die Lage des Fundes selbst zwischen dem Fuße einer slawischen Wallsiedlung und einem kleinen Bachlauf läßt keine besondere Deutung zu. Jeden falls steht er mit der durch Scherben als slawisch erkannten Schanze nicht in Be ziehung.