Denkmalschutz Im Anschluß an das Jahrbuch Sachsens Vorzeit (1940) 141—146 bringe ich heute die Fortsetzung (Nachträge, Veränderungen usw.) seit 4. II. 1940 zur Gruppe A. In die Landesdenkmalliste B eingetragene Denkmale: Regierungsbezirk Dresden-Bautzen (Bereich der früheren Kreishauptmannschaft Bautzen) Landkreis Bautzen (B) Landkreis Kamenz (K) Landkreis Löbau (L) Landkreis Zittau (Z) II. HÜGELGRÄBER: Horka (K): Infolge des Krieges ist es leider nicht möglich gewesen, die im Jahre 1939 begonnene Ausgrabung des Hügels 2 fortzusetzen und zu beenden. Eine amtliche Begehung des Ausgrabungsgeländes am 6. 6. 1941 durch Dr. Grün berg ergab, daß sich der Zustand dort gegenüber dem vom Ende der Grabung (8. 11. 1939) nicht verändert hatte. Lediglich die Ostseite des Hügels läßt eine gewisse Gefährdung befürchten. — Schmorkau (K), 2 Hügelgräber der Bronzezeit (1. 10. 1941), Flurstück Nr. 312; 4 Hügelgräber der Bronzezeit (1. 10. 1941), Flur stücke Nr. 441, 446 und 447. Regierungsbezirk Dresden-Bautzen (Bereich der früheren Kreishauptmannschaft Dresden) Landkreis Landkreis Landkreis Landkreis Landkreis Landkreis Dippoldiswalde (Di) Dresden (D) Freiberg (F) Großenhain (G) Meißen (M) Pirna (P) I. WEHRANLAGEN: Dresden-Coschütz (D), die Heidenschanze. Nachdem die Abtragung 1940/41 an Stelle der erwarteten 650 qm vielmehr 1380 qm betragen hat, hat der Herr Re gierungspräsident als Aufsichtsbehörde am 11. 10. 1941 die Versagung der weiteren Sprengerlaubnis für den Steinbruch angeordnet 1 ). Daher besteht im Augenblick die Hoffnung, daß nunmehr doch endlich noch der völligen Vernichtung der Heiden- 1) Die Versagung wurde freilich leider inzwischen bereits wieder in eine weitere Spreng erlaubnis bis zum 31.10. 1942 abgeändert, wenn auch mit der Bedingung, „daß der obere Bruchrand des Steinbruchs an der Heidenschanze nicht weiter zurückverlegt werden darf“.