durchführen ließen. Die Verbindungsstücke sind einschließlich ihrer Verzierung frei gestaltet. Wenn wir einen sicheren Beweis für die Länge eines Kettenstranges hätten, so ließe sich annähernd auch die Länge des Hornes berechnen, da ja der Winkel,' den die Kettenstränge am Gehängering bilden, bekannt ist. Sehr abweichend werden die Originalmaße von unserer Rekonstruktion jedoch nicht gewesen sein. Unter Berücksichtigung des Durchmessers der Spitze und des Mundringes und der zum Teil ergänzten Gehängevorrichtung kann man eine Hornlänge von ungefähr 400 mm annehmen. An der Ringöse des Gehängeringes zeigt der sehr scharfe Absatz zum splintähnlichen zweiteiligen Nietschaft deutlich die Vernietungen im genau gebohrten, harten, heute vergangenen Material an (Tafel 13). Auch hier vermuten wir Bein, das vielleicht knebelartig im Ledergehänge saß; Da die Unterlegscheibe, in der der Nietfuß sitzt, stark abgeschliffen ist, müssen wir auf eine kräftige Reibung an einem lockeren, anliegenden Stoff, wahrscheinlich Leder, schließen. Lederin Verbindung mit Schmutz vermag ja an den anliegenden Stellen sogar Metall durchzuschleifen. Geschlossen. Geöffnet. Schnitt. Rückseite. Abb. 3. System der Riemenschlaufe. Der Abstand der zwei eisernen Nietplatten (168) entspricht einer dreifachen Rinds lederstärke. Auch die verdrückte Vernietung könnte auf eine Anbringung in Leder schließen lassen. Wir haben deshalb eine Riemenschlaufe angebracht, die den Leib riemen umschließt, ohne konkrete Anhaltspunkte dazu zu haben (Abb. 3). Dabei wurde die Riemenschlame doppelt geführt, das untere Ende dann nochmals umge- schlagen —also dreifach —Jund das Ganze von zwei Nietplatten zusammengehalten (unteres Nietplattenpaar). Im Zwischenleder und im Umschlag, auch unter der Nietplatte, ist der Raum für den schiffchenartigen Knebel ausgeschnitten. Das obere Nietplattenpaar sitzt lose in den unteren zwei Lederlagen und ist mit der obenauf- liegenden Lederschlaufe fest vernietet. Die unteren beiden Lederlagen sind mit