Volltext Seite (XML)
banden befindlichen seltnen Denkmäler, für die Gesellschaftssammlungen zu erlangen, uni diesen alle irgend mögliche Vollständigkeit zu geben." Ich kann mir nicht versagen, auch den folgenden Satz zu bringen, weil er heute genau noch so zeitgemäß ist wie vor über 100 Jahren: „Wer aber nur einzelne jener Gegenstände besitzt, oft nur um sie als Ruriosität aufzubewahren, und um auch etwas Alterthümliches zu besitzen, sollte sie billiger weise an größere, öffentliche oder Privatsammlungcn ablassen, wo das verloren geben derselben weniger zu befürchten ist." Die allgemeine Inventarisation forderte noch der 7l jährige preusker in seinem letzten vorgeschichtlichen Artikel „Über vaterländische archäologische Topographie"'); denn er verlangte: „die möglichst sichere Ermittelung und Feststellung der ... Überreste . . . aus der heidnischen Epoche des Vaterlandes nach ihren Fundorten"; d. h. „ein Verzeichnis der einzelnen Gegenstände nach den geographisch geordneten Auf findungsorten" unter Angabe des Gewährsmannes, der Sammlung und wo möglich des Entdeckers. Er wollte damit die Möglichkeit zu weiteren vlach- forscbungen geben. Das sind doch wirklich ganz moderne Anforderungen, denen wir zwar seit langem nachstreben, denen^auch das Denkmalschutzgesetz Rechnung getragen hat, deren Erfüllung aber mit dem Anwachsen des Fundstoffes leider in — unendlicher Ferne liegt! völlig zutreffend äußerte sich preusker über die Abfassung historischer Schriften. In einem noch ungedruckten Manuskript: „Wie ich zu den Vaterlands geschichtlichen Beschäftigungen geleitet ward", welches er im Mai 184- abschloß und der Gberlausitzischen Gesellschaft der Wissenschaften in Görlitz einsandte, lesen wir^): „Meiner Ansicht nach sollte jeder Autor, welcher einen wissenschaftlichen, zumal bistorischen Gegenstand behandeln will, möglichst alles dasjenige kennen zu lernen beeifert sein, was über ihn bisber gesagt ward; nur dann läßt sich Übersichtlichkeit und Gründlichkeit erwarten." wir werden das ebenso billigen, wie das, wenn er der „vlorhwendigkeit der öffentlichen Berichtigung der als unrichtig erkannten frübern Mittheilungen" einen besonderen Artikel widmete^). Denn „das Streben nach Wahrheit ist . . . bei dem bistorischen Studium das Haupterfordernis . . ."§) oder anders: „Das Wesen der Geschichte bedingt sorgfältige, fortgesetzte Ermittelung der strengsten Wahrheit"^. preusker regte übrigens über die bestebenden Vereinsschriften kinaus bereits 182- die Schaffung „eines allgemeinen Rorre spondenzblattes oder Journals für vaterländische Geschieht«- und Alterthumskunde" an „als gemeinschaftliches Grgan aller derer, die sich für diese Wissenschaften interessieren" — also ein vlachrichtenblattb). Dieses Blatt sollte „wenigstens monatlich" erscheinen „zur Bekanntmachung neuer Entdeckungen merkwürdiger alterthümlicher Gegenstände oder bistorischer Ergebnisse, zu Anfragen über interessante Gegenstände desselben Fachs, und Aufforderung zur Tbeilnahme an ') SV. Z2. — -) SV. 27, S. 22a. — °) SV. 16, S. ---72. — ') SV. 16, S. 71. — ^) .SV. 15, S. 268. — °) SV. -, S. 52 f.